Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 276/2019
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/18/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2019



Verbesserung der Rahmenbedingungen in Ganztagsgrundschulen

Beantwortung / Stellungnahme

Seit den Beschlüssen des Gemeinderats im Jahr 2013 (GRDrs. 6/2013) zum Ausbau des Ganztags in Grundschulen sind große Anstrengungen unternommen worden, die in den Ergebnissen der Qualitätsanalyse an den Stuttgarter Ganztagsschulen (GRDrs. 916/2018) ihren Niederschlag finden.

Wenn man beim weiteren Ausbau vorankommen und gleichzeitig das bundesweit einzigartige Stuttgarter Erfolgsmodell einer gleichwertigen Verbindung von Schule und Jugendhilfe nicht schwächen will, ist eine Weiterentwicklung und Verbesserung der Rahmenbedingungen in Ganztagsgrundschulen unumgänglich. In GRDrs. 276/2019 wurden deshalb Maßnahmen genannt, um konkrete Qualitätsverbesserungen auf Grundlage der Qualitätsanalyse herbeizuführen.

Die Basis für alle qualitätsverbessernden Maßnahmen ist eine sachgerechte Ausstattung der Steuerungsprozesse, sowohl auf Trägerseite (Overheadkosten) als auch auf Seiten der Stadt (Personalausstattung).

Ohne diese Grundlagen und ohne eine ausreichende Personalausstattung vor Ort können neue Projekte nicht umgesetzt werden.

Die Umsetzung der folgenden Maßnahmen setzt die Bereitstellung der genannten Finanzmittel und die Schaffung der genannten Personalstellen beim Schulverwaltungsamt voraus.

Des Weiteren bedingen sich die in der GRDrs. 276/2019 genannten Maßnahmen gegenseitig und bauen wie nachfolgend dargestellt aufeinander auf:

Priorität 1:
Anpassung der Finanzierung der zentralen Trägerleistungen (GRDrs. 276/2019 Punkt 1)

Bei der bisherigen Finanzierung von Trägerleistungen im Ganztagsbereich sind die sog. Overheadkosten nur unzureichend berücksichtigt. Die Träger machen geltend, dass diese Verluste teilweise durch Querfinanzierung aus dem Schülerhausbetrieb gedeckt werden konnten. Mit zunehmender Umwandlung können die Träger nicht mehr kostendeckend arbeiten. Die Umstellung des Systems der Finanzierung der zentralen Trägerleistungen auf 11% der Personalkosten ist seitens der Träger Voraussetzung für alle weiteren nachfolgend genannten Maßnahmen.

Ressourcenbedarf:
Sachkosten: 1.031.000 € im Haushaltsjahr 2020
Sachkosten: 1.176.000 € im Haushaltsjahr 2021 ff


Priorität 2:
Gemeinsames Fortbildungskonzept für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte (GRDrs. 276/2019 Nr. 3)

Die Zusammenarbeit der Professionen stellt einen wesentlichen, wenn nicht den wichtigsten Gelingensfaktor für eine gute Ganztagsschule dar. Die schulscharfen Analysen haben gezeigt, dass hier an einigen Standorten noch hoher Nachsteuerungsbedarf besteht.

Im Hinblick auf eine mögliche Umsetzung sozialraumbezogener Förderangebote ist diese Maßnahme von großer Bedeutung, da gerade hier eine abgestimmte Beziehungsarbeit unabdingbar ist.

Ressourcenbedarf:
Sachkosten: 37.000 € im Haushaltsjahr 2020
Sachkosten: 110.000 € im Haushaltsjahr 2021 ff
Personalstellen für das Schulverwaltungsamt: 1,0 in EG 10 / A11
Die Stadt wird darauf hinwirken, dass sich das Land als Dienstherr der Lehrkräfte an den Kosten künftiger städtischer Fortbildungsangebote beteiligt.


Priorität 3:
Neukonzeption und zentrale Koordination der Modelle „Sport im Ganztag, Musik im Ganztag und Kultur im Ganztag“ (GRDrs. 276/2019 Nr. 5)

Sollte diese Maßnahme beschlossen werden, müssen die Träger der Ganztagsschulen die externen Kooperationen nicht mehr auf ihr Fachpersonal anrechnen. Es wäre damit ein wichtiger Beitrag geleistet, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, da mehr auskömmliche Arbeitsverträge geschlossen werden können. Darüber hinaus kommt eine Betreuung durch den Träger ohne Brüche im Tagesablauf denjenigen Kindern sehr zu Gute, die auf stabile Beziehungen angewiesen sind.

Ressourcenbedarf:
Sachkosten: 696.000 € im Haushaltsjahr 2020
Sachkosten: 991.000 € im Haushaltsjahr 2021
Sachkosten: 1.581.00 € im Haushaltsjahr 2022 ff
Personalstellen für das Schulverwaltungsamt: 1,0 in EG 11
0,5 in EG 10/A10

Ohne eine Umsetzung dieser Maßnahme fehlen weiterhin die Grundlagen für die Implementation von „Natur im Ganztag“ (GRDrs. 517/2019) und für sozialraumbezogene externe Zusatzangebote.


Priorität 4:
Verbesserung des Hortstandards bei der Ferienbetreuung (GRDrs. 276/2019 Punkt 4)

Diese Maßnahme setzt voraus, dass Finanzierung der unter Priorität 1 genannten zentralen Leistungen der Träger gesichert ist.

Ressourcenbedarf:
Sachkosten: 1.165.000 € im Haushaltsjahr 2020
Sachkosten: 1.256.000 € im Haushaltsjahr 2021 ff

Alle weiteren Maßnahmen zur Verbesserung des Hortstandards (GRDrs. 276/2019 Punkt 4)

Ressourcenbedarf:
Sachkosten: 1.610.000 € im Haushaltsjahr 2020
Sachkosten: 1.707.000 € im Haushaltsjahr 2021 ff

Priorität 5:
Maßnahme zur sozialraumbezogenen Förderung von 25 Schulen mit besonderen Herausforderungen (GRDrs. 276/2019 Nr. 6.1) und durch ein Förderbudget (GRDrs. 276/2019 Nr. 6.2)

Diese Maßnahme setzt voraus, dass die unter Priorität 3 genannte Maßnahme finanziert ist, denn sie unterliegt derselben Systematik. Der Unterschied ist lediglich, dass Kindern aus diesem Sozialraum mehr Angebote zur Verfügung gestellt werden.

Ressourcenbedarf:
Sachkosten für 300 zusätzliche Angebote: 885.000 € in den Haushaltsjahren 2020 ff
Sachkosten für das Förderbudget: 800.000 € in den Haushaltsjahren 2020 ff
Personalstellen beim Schulverwaltungsamt: 0,5 in EG 11 / A12

Priorität 6:
Einführung von Ferienbetreuungsgruppen in der Schule für künftige Erstklässler

Ressourcenbedarf:
Sachkosten: 246.000 € im Haushaltsjahr 2020
Sachkosten: 273.000 € im Haushaltsjahr 2021 ff
Personalstellen beim Schulverwaltungsamt: 0,2 in EG 10/A11 für 1 Jahr




Vorliegende Anträge/Anfragen

406/2019 und 415/2019 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 709/2019 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, 800/2019 SPD, 993/2019 FDP, 1176/2019 Freie Wähler, 1139/2019 PULS




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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