Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS
GRDrs 745/2017
Stuttgart,
10/02/2017



Abschleppen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
10.10.2017
11.10.2017



Beschlußantrag:

1. Von der Übernahme der Aufgabe „Abschleppen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge“ während den allgemeinen Dienstzeiten durch die Verkehrsüberwachung des Amts für öffentliche Ordnung zum 01.01.2018 wird Kenntnis genommen.

2. Vom zusätzlichen Stellenbedarf in Höhe von 5,4 Stellen (EG 6) und dem Sachmittelbedarf (2 Kraftfahrzeuge u. a.) wird Kenntnis genommen. 3. Den im Haushaltsplanentwurf berücksichtigten und unter finanzielle Auswirkungen dargestellten Stellen- und Sachaufwandsbedarf wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Bisher wurden in Stuttgart verbotswidrig geparkte Fahrzeuge auf Anordnung der LHS durch die Polizei abgeschleppt. Jährlich wurden durchschnittlich ca. 1.500 Anordnungen zum Abschleppen von Fahrzeugen getroffen. Künftig zieht sich die Polizei vom Vollzug der Abschleppmaßnahmen während der Dienstzeiten der Verkehrsüberwachung zurück. Dies wurde der Stadt Stuttgart mit Schreiben vom 02.06.2016 vom Polizeipräsidium Stuttgart mitgeteilt. In anderen Städten ist es üblich, dass Abschleppmaßnahmen selbständig von den Ordnungsämtern durchgeführt werden.

Mit dem Polizeipräsidium konnte eine 3-stufige Übergangsphase vereinbart werden. In diesen 3 Stufen wird der Vollzug von Abschleppmaßnahmen Zug um Zug auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mobilen Beschwerdeteams (MBT) der Verkehrsüberwachung übertragen.

Das MBT wurde 2014 durch die GRDrs 238/2013 gegründet, um schnell auf Bürgerbeschwerden reagieren zu können und schnell an Verkehrsbrennpunkten einsatzbereit zur sein. Die Beschäftigten des MBT wurden im Frühjahr 2016 qualifiziert, selbständig Abschleppmaßnahmen durchzuführen. Das MBT besteht aus 6 Außendienstmitarbeiter/innen, die in drei 2er-Teams aufgeteilt sind.

Bereits in der ersten Übergangsstufe von Oktober 2016 bis Februar 2017 hat sich gezeigt, dass das MBT nur einen begrenzten Umfang der täglichen Abschleppmaßnahmen durchführen konnte und schnell an seine Kapazitäts­grenzen gestoßen ist. Im Rahmen der 2. Stufe haben die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs mehr schwere Verstöße (Brandschutzzonen, Einmündungen, Gehwege, Sonderparkplätze für Schwebehinderte etc.) an das MBT gemeldet, als in der Vergangenheit an den PVD, wodurch die Anzahl der Abschleppvorgänge zuge­nommen hat. Im Vergleich zum letzten Jahr wurden im ersten halben Jahr 2017 288 mehr Abschleppanordnungen getroffen. Die Tendenz ist weiter steigend und mit der derzeitigen Personalstärke von 6 Beschäftigten in der 3. Stufe nicht mehr leistbar. Darüber hinaus kann das MBT seine originären Aufgaben, für die es geschaffen wurde, nur noch eingeschränkt ausüben.

Es ist daher erforderlich, das MBT personell und mit entsprechenden Sachmitteln zu verstärken. Die Erfahrungen und Fallzahlen in den Übergangsphasen der letzten Monate haben ergeben, dass eine Aufstockung von insgesamt 4,4 Stellen im Außendienst (EG 6) und 1 Stelle im Innendienst (EG 6) notwendig sind. Damit verbunden werden 2 zusätzliche Fahrzeuge, Dienstkleidung und Geräteausstattung benötigt.


Finanzielle Auswirkungen


THH 320 Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Entfallende Kostenerstattung / 33210
40,0
40,0
40,0
40,0
40,0
0
Entfallende Aufwendungen Abschleppunternehmen / 42910
-40,0
-40,0
-40,0
-40,0
-40,0
0
Dienstkleidung und Fortbildung / 42610
13,5
5,0
5,0
5,0
5,0
0
Fahrzeuge / 44550
30,0
30,0
30,0
30,0
30,0
0
Stellplätze / 48110
3,6
3,6
3,6
3,6
3,6
Finanzbedarf
47,1
38,6
38,6
38,6
38,6
0
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
THH 320 Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Beginn im Jahr:
2018
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
2018
Summe
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Einzahlungen
0
0
0
Auszahlungen
14
14
0
Finanzbedarf
14
14
0
THH 320 Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2018
2019
später
Mitarbeiter Mob. Beschwerde-Team Verkehrsüberwachung EG 6
4,4
4,4
4,4
Mitarbeiter Innendienst zur Koordinierung des Abschleppens EG 6
1
1
1
THH 320 Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
-260,0
-260,0
-260,0
-260,0
-260,0
0
Personalkosten
317,6
317,6
317,6
317,6
317,6
0
Sachkosten
47,0
39,0
39,0
39,0
39,0
0
Abschreibungen
2,8
2,8
2,8
2,8
2,8
0
Kalkulatorische Verzinsung
0,6
0,6
0,6
0,6
0,6
0
Summe Folgekosten
108,0
100,0
100,0
100,0
100,0
0
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)

Die in der Wunsch- und Vorschlagsliste enthaltene vorläufige Ertragsprognose über 200 TEUR konnte zwischenzeitlich auf 260 TEUR konkretisiert werden. Die Mehrerträge in Höhe von 60 TEUR sind noch im Haushaltsplan 2018/2019 zu berücksichtigten. Im Übrigen sind die unter finanzielle Auswirkungen dargestellten Erträge und Aufwendungen im Haushaltsplanentwurf 2018/2019 bereits veranschlagt.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Anfrage 177/2015 Bündnis 90/Die GRÜNEN-Gemeinderatsfunktion vom 27.05.2015



Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: ausführliche Darstellung

1. Ausgangssituation

In den vergangenen Jahren wurden im Stadtgebiet Stuttgart durchschnittlich 1.500 verbotswidrig geparkte Fahrzeuge pro Jahr durch die Polizei auf Anordnung der LHS Stuttgart abgeschleppt. Diese Einzelabschleppmaßnahmen wurden von den im Stadtge­biet verteilten 25 Polizeire­vieren/-posten und -stationen durchgeführt. Sie betreffen überwiegend Abschleppvorgänge aus sicherheitsrelevanten Bereichen (Brandschutz­zonen, Haltverbote, Sperrflächen etc.) oder von Sonderparkplätzen z.B. für Schwerbehin­derte. Darüber hinaus erfolgen Ab­schleppmaßnahmen bei Behinderungen in mo­bil eingerichteten Halteverbotszonen (Baustellen, Umzüge usw.).

Mit Schreiben vom 02.06.2016 teilte das Polizeipräsidium Stuttgart der Landeshauptstadt Stuttgart mit, dass von der bisherigen Praxis beim Abschleppen von ordnungswidrig geparkten Fahrzeugen künftig Abstand genommen wird. Zur Begründung wurde angeführt, dass sich das Tätigwerden der Polizei beim Abschleppvorgang auf die Ablösung der städtischen Bediensteten und das Warten auf das Eintreffen des Abschleppdienstes bzw. das Verladen des Fahrzeugs beschränke. Dies sei keine eigentliche Aufgabe des Polizeipräsidiums, sondern liege in der Zuständigkeit der LHS Stuttgart und wäre landesweit einmalig. Darüber hinaus sei diese Verfahrensweise angesichts der hohen Einsatzbelastung der Stuttgarter Polizei weder polizeiintern noch gegenüber den Bürgern vertretbar.

Des Weiteren habe die Polizei wegen vorrangiger Aufgaben und dem Aufgabenzuwachs, zum Beispiel durch das 2016 eingeführte Sicherheitskonzept, keine Personalressourcen, um dem gleichbleibenden Bedarf an Abschleppvorgängen nachkommen zu können.

In einer gemeinsamen Besprechung mit dem Polizeipräsidium Stuttgart am 22.07.2016 wurde vereinbart, dass die Verkehrsüberwachung im Zeitfenster von 06:30 Uhr – 17:00 Uhr alle anfallenden Einzelabschleppmaßnahmen in eigener Zuständigkeit anordnet und auch durchführt. Die Umsetzung soll durch das Mobile-Beschwerde-Team (MBT) der Verkehrsüberwachung erfolgen. Dazu wurde ein 3-Stufenkon­zept beschlossen. Alle Abschleppvorgänge, die außerhalb dieser Zeiten liegen, wird die Polizei weiterhin eigenverantwortlich durchführen.

1.1 Inhalt des mit der Polizei vereinbarten Drei-Stufenkonzepts

Stufe 1
Die Beschäftigten der Verkehrsüberwachung geben die sich im Rahmen der Streife ergebenden Abschleppaufträge nur noch an das MBT weiter, nicht mehr an die Polizei. Nur wenn das MBT keine freien Kapazitäten hat, wird die Polizei involviert. Die Stufe 1 trat zum 01.10.2016 in Kraft.

Stufe 2
Meldungen von anderen Personen (z.B. Bürgern) werden an das MBT weitergegeben. Kann das MBT aufgrund mangelnder Personalkapazitäten nicht tätig werden, wird die Polizei bei dringenden bzw. sicherheitsrelevanten Parkverstößen die Stadtverwaltung weiter unterstützen. Diese Stufe wird seit 01.03.2017 umgesetzt.






Stufe 3
Ab 01.01.2018 übernimmt das MBT ebenfalls Aufträge in Bereichen mit temporärer mobiler Beschilderung anlässlich von Baustellen und Veranstaltungen, soweit diese im Rahmen der Dienstzeiten abzuwickeln sind. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der regen Bautätigkeit in Stuttgart, ist nach Aussage des Polizeipräsidiums Stuttgart davon auszugehen, dass Abschleppmaßnahmen in diesen Bereichen einen großen Anteil bei den täglichen Maßnahmen einnehmen werden.

1.2 Das Mobile-Beschwerde-Team

Das MBT wurde zum 01.10.2014 durch die GRDrs 238/2013 bei der Verkehrsüberwachung neu geschaffen. Die originären Aufgaben des mobilen Beschwerdeteams sind Einsätze in sicherheitsrelevanten Bereichen und an Verkehrsbrennpunkten sowie eine schnelle Reaktionszeit auf entsprechende Bürgerbeschwerden im gesamten Stadtgebiet.

Das Team besteht aus 6 Beschäftigten, die in drei 2er-Teams aufgeteilt sind. Für jedes Team steht ein Dienstfahrzeug zur Verfügung.

Da das Anordnen von Abschleppvorgängen einen wesentlich größeren Eingriff in die Rechte des Autofahrers darstellt und ein höheres Konfliktpotenzial als die Ahndung eines einfachen Parkverstoßes beinhaltet, muss der für Abschleppmaßnahmen autorisierte Mitarbeiter­kreis vorab rechtlich geschult und eingearbeitet werden. Das MBT wurde entsprechend qualifiziert und ist befähigt, seit Juli 2016 selbstständig Abschleppmaßnahmen durchzuführen. Bei diesen Vorgängen handelte es sich vornehm­lich um sicherheitsrelevante Verkehrsbehinderungen/-verstöße, die im Rah­men der täglichen Kontrollen der Verkehrsüberwachung festgestellt wurden und ohne Mitwirkung des PPS beseitigt werden konnten.

2. Erfahrungen der eigenständigen Durchführung der Abschleppmaßnahmen

Bereits zu Beginn der 1. Stufe von Oktober 2016 bis Februar 2017 war festzustellen, dass das MBT in dieser Eingewöhnungsphase nur einen begrenzten Umfang der täglich angefragten Abschleppmaßnahmen durchführen konnte und rasch an seine Kapazitäts­grenzen gestoßen ist. Die Folge daraus war eine verzö­gerte Durchführung oder sogar die Ablehnung von Abschleppmaßnahmen. Von durchschnittlich 60 Meldungen monatlich mussten 9 Meldungen (15 %) an die Polizei abgegeben werden. Weitere 10 Meldungen konnten nur zeitlich verzögert (bis zu 1 Tag) durchgeführt werden. Dies war vor allem auf die fehlenden Personalressourcen zurückzuführen. Bei einer Soll-Stärke von 6 Beschäftig­ten sind in der Regel aufgrund urlaubs- bzw. krankheitsbe­dingter Personal­ausfälle lediglich 4 Beschäftigte gleichzeitig im Wechsel­dienst tätig.

Um der beschriebenen Problematik zu begegnen, hat die Verkehrsüberwachung zur Einführung der Stufe 2 ab März 2017 zwei Überwachungskräfte aus anderen Teams der regulären Überwachung des Stuttgarter Parkraums zur Verstär­kung an das MBT bis auf Weiteres abgeordnet und geschult. Dadurch konnte der Bereich pro Schicht um jeweils ein Team erweitert werden. Diese Verstärkung führt jedoch zur Reduzierung der flächendeckenden Grundüberwachung im Bereich des ruhenden Verkehrs.





Damit der erforderliche Zeitraum bestmöglich abgedeckt ist, wurden die Dienstzeiten des MBT im Rahmen der Umsetzung der Stufe 2 ab März 2017 angepasst und auf 6:30 Uhr – 17:00 Uhr festgelegt. Im Rahmen von Sonderdiensten erfolgt eine Präsenz bis 19:30 Uhr.

Gleich zu Beginn der 2. Stufe hat sich gezeigt, dass die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs im Rahmen der Streife mehr schwere Verstöße (Brandschutzzonen, Einmündungen, Gehwege, Sonderparkplätze für Schwerbehinderte etc.) an das MBT gemeldet haben, als in der Vergangenheit an die Polizeidienststellen. Dies hängt jedoch nicht damit zusammen, dass die Anzahl der sicherheitsrelevanten Verkehrsverstöße gestiegen ist, sondern mit der spürbar verbesserten Organisation bei der Durchführung von Abschleppvorgängen. So sind allein in den ersten 4 Monaten (März-Juni 2017) der Stufe 2 insgesamt 592, also 227 mehr Abschleppmaßnahmen im Vergleich zu 2016 (365 Vorgänge im gleichen Zeitraum) durchgeführt worden, was direkt dem Einsatz des MBT zuzuordnen ist. Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Fallzahlen im ersten halben Jahr 2017 (855 Abschleppvorgänge gegenüber 506 im Jahr 2016 von Januar bis einschließlich Juni) wird bei gleichbleibender Erledigung ein Anstieg von ca. 700 Fällen für das gesamte Jahr erwartet. In der Vergangenheit wurden jährlich ca. 1.500 Abschleppanordnungen getroffen. Nach gegenwärtiger Prognose würde die Zahl somit auf durchschnittlich 2.200 Anordnungen im Jahr ansteigen.

Zum 1. Januar 2018 wird die Stufe 3 der Vereinbarung mit dem Polizeipräsidium Stuttgart umgesetzt. Mit der derzeitigen Personalstärke von 6 Beschäftigten wird das MBT den prognostizierten Umfang nicht bewältigen können. Problematisch ist dabei, dass dann viele Abschleppmaßnahmen gleichzeitig anfallen und abzuarbeiten sind. Baustellen, Umzüge und Wochenmärkte starten in den frühen Morgenstunden. Um hier einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen Behinderungen unmittelbar beseitigt werden, insbesondere in den Tageszeiten von 08:00 Uhr – 11:00 Uhr. Ein weiterer Schwerpunkt tritt erfahrungsgemäß in den Nachmittagsstunden von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr auf. In diesem Zeitraum häufen sich die Meldungen über zugeparkte Brandschutzzonen, Behindertenparkplätze, E-Ladesäulen etc. In der Folge kommt es zu Zeitüberschneidungen und damit zur Überlastung des MBT.

Im Rahmen von Abschleppmaßnahmen ist die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit von besonderer Bedeutung. Da in die Rechte des betroffenen Fahrers eingegriffen wird, muss eine Maßnahme geeignet und erforderlich sein. Grundsätzlich muss zur Zielerreichung das mildeste Mittel angewendet werden.

Bei der Beachtung dieses Grundsatzes hat sich gezeigt, dass bei rd. 40 % der anordnungsfähigen Abschleppvorgän­ge die Fahrzeughalter/-lenker vorab ermittelt und benachrichtigt werden konnten. Die Fahrzeuge wurden in der Folge vom Besitzer selbst rechtzeitig entfernt und mussten nicht abgeschleppt werden. Es bleibt dann bei einer gebührenpflichtigen Verwarnung.

Dies war jedoch nur möglich, da im Rahmen der telefonischen Auftragsannahme eine Halterermittlung bzw. Halteranfrage erfolgte. Pro Ermittlung entsteht ein zeitlicher Aufwand von ø 10 Minuten. Dabei ist die rasche Entfernung des falsch parkenden Fahrzeugs als Erfolg zu bewerten; eine Abschleppanordnung erübrigt sich. Ohne diese Vorermittlungen würde sich die Zahl der Abschleppanordnungen noch weiter erhöhen. Die Ermittlungen werden gegenwärtig durch den Teamleiter des MBT, den Sachgebietsleiter oder auch dem Städtischen Vollzugsdienst unter Zurückstellung anderer, originärer Aufgaben durchgeführt. Bereits jetzt ist aber eine deutliche Überlastung der jeweiligen Stellen zu erkennen, was zwangsläufig zu einer verzögerten sowie unzuverlässigen Auftragsabwicklung führt.

Insofern ist es erforderlich, für die Bearbeitung von Anfragen zu Abschleppmaßnahmen bei der Verkehrsüberwachung eine telefonische Leitzentrale mit zwei Beschäftigten einzurichten. Diese Leitzentrale muss während der Arbeitszeiten des MBT erreichbar sein und hat neben allgemeinen Telefonauskünften die Aufgabe, die Halterdaten nebst Telefonnummer (falls ein Eintrag existiert) zu ermitteln. Für jede Abschleppmaßnahme müssen sämtliche Daten zum Vorgang aufgenommen und erfasst werden (Fahrzeug, Kennzeichen, Straße, Grund, Ort und Zeitpunkt der Maßnahme etc.). Zudem muss das Ab-schleppunternehmen beauftragt, die entsprechenden Teams instruiert und ggf. dem Fahrer/Halter Auskunft gegeben werden. Auf der Basis der eingepflegten Daten werden zu einem späteren Zeitpunkt die entsprechenden Gebührenbescheide erstellt.

3. Auswirkungen auf originäre Aufgaben des MBT

Die Durchführung der Abschleppmaßnahmen wirkt sich deutlich auf das Ergebnis der originären Aufgabe des MBT aus. So können 50 % der Kontrollaufträge (rd. 100) an neuralgischen Verkehrsschwerpunkten oder hinsichtlich Bürgerbeschwerden nicht mehr wahrgenommen werden. Des Weiteren sind die Verwarnungszahlen des MBT im ersten Halbjahr 2017 (13.000 Beanstandungen) gegenüber dem Vorjahr (2016 = 20.000) um 35 % zurückgegangen.

4. Personalbedarf
4.1 MBT Abschleppen
Der Einsatz des MBT muss grundsätz­lich schon mit Blick auf Sicherheitsaspekte (Übergriff), verkehrsregelnde Maßnahmen (falls gleichzeitig mehrere Fahrzeuge betroffen sind) sowie Auskünfte (Betroffene, Bürger, Unbeteiligte usw.) analog der polizeilichen Vorgehensweise ausschließlich in Doppelstreifen erfolgen. Hinzu kommt, dass die Beschäftigten der Verkehrsüberwachung für die Abwick­lung von Abschleppmaßnahmen zusätzliche Ausrüstungsgegenstände (Vordruckmappe, Warnschutzkleidung und Digitalkamera) mit sich führen müssen.

Anzahl der
jährlichen
Abschleppvorgänge
Ø Zeit pro
Abschlepp-
vorgang
(min)
Ø An- und Abfahrtszeit (min)
Jährlicher Zeitauf-
wand in
(min)
Jahreswert für
eine Stelle in
(min)
Stellenanteil
Doppelstreifen im
2-Schicht Betrieb
2200
75
20
(95 x 2.200)

209.000
94.264
(209.000/94.264)

2,2
Team/Doppelstreife

2,2 x 2 = 4,4

Die Berechnung macht deutlich, dass zu den bestehenden 6 Stellen des MBT (3 Teams) noch 2 weitere Stellen (1 Team) benötigt werden, um die künftig anfallenden Abschleppmaßnahmen abarbeiten zu können.

Darüber hinaus sind 2,4 weitere Stellen für die Durchführung der originären Aufgaben, für die das MBT durch die GRDrs. 238/2013 geschaffen wurde, erforderlich.

4.2 Leitzentrale

Aus der Erfahrung gehen bei der Leitzentrale durchschnittlich 3.700 Abschleppanfragen ein. 40 % (1.500) dieser Anfragen können bereits im Vorfeld durch Ermittlung/Benachrichtigung des Halters durch die Beschäftigten der Leitzentrale erledigt werden, da die Fahrzeuge rechtzeitig durch den Fahrer entfernt werden können. In 2.200 Fällen kommt es tatsächlich zu einer Durchführung der Abschleppmaßnahmen.


Anzahl der jährlichen
Abschleppanfragen
Ø Auftragsannahme,
Halterabfrage,
- ermittlung in Minuten
Ø Abschleppdaten
einpflegen in Minuten
Jährlicher Zeitauf-
wand in Minuten
Jahreswert für
eine Stelle in Minuten
Stellenanteil
3700
15
0
(15 x 3700)

55.500
94.264
(55.500/94.264)

0,60
davon jährliche Ab-
schleppmaßnahmen
2200
0
15
2200X15
33.000
94.264
33.000/94.264
0,35

Die erforderliche Leitzentrale soll zwischen 06:30 Uhr – 17:00 Uhr dauerhaft besetzt und erreichbar sein. Zu diesem Zweck ist eine zusätzliche Stelle in der EG 6 erforderlich. Da die Leitzentrale im Schichtbetrieb erreichbar sein muss, wird die neue Aufgabe in den bestehenden Wachbetrieb organisatorisch eingebunden.

Diese Mitarbeiter/-innen sollen neben der Koordinierung und Ermittlung der Abschleppaufträge auch bei der Vorgangsbearbeitung im Nachhinein unterstützen. Die Steigerung der Anzahl der Abschleppmaßnahmen führt zwangsläufig zu einer entsprechenden Anzahl von Gebührenbescheiden.

5. Weitere Veränderungen im Ablauf

Bisher wurden die Abschleppaufträge vom Polizeipräsidium Stuttgart ausgeschrieben. Aus diesem Grund konnten bei Abschleppaufträgen die Abschleppfahrzeuge bisher ausschließlich über das Führungs- und Lagezentrum (FLZ) der Polizei angefordert werden. Zum 1. Januar 2018 beabsichtigt die Polizei, die Vergabe der Abschleppaufträge für alle Präsidien landesweit auszuschreiben. Die bisherige Kooperation wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vollumfänglich möglich sein. Daher ist eine eigene Ausschreibung für die Ausführung der Abschleppmaßnahmen, die die Stadt künftig in Eigenregie durchführt, in Vorbereitung.

Im Rahmen der Ausschreibung ist vorgesehen, dass der Abschleppunternehmer das Fahrzeug auf den firmeneigenen Verwahrplatz abschleppt und die Herausgabe von abgeschleppten Fahrzeugen grundsätzlich nur unter Geltendmachung des Zurückhaltungsrechts gegen Zahlung der Kosten erfolgt. Dadurch entfallen zukünftig die Verauslagung von 40.000 EUR Abschleppkosten und die anschließenden Kostenbescheide gegenüber den Haltern sowie die Anmietung eines Verwahrplatzes für abgeschleppte Fahrzeuge. Die administrative Abwicklung des Abschleppvorgangs wird vereinfacht und die Zahlungssicherheit erhöht. Weiterhin ergeht ein Gebührenbescheid für den Aufwand und die Abwicklung des Abschleppvorgangs, der künftig den erhöhten Personalaufwand der Verkehrsüberwachung berücksichtigt.

Aus der Steigerung der Fallzahlen abzuschleppender Fahrzeuge ist nicht mit einer wesentlichen Zunahme von Erträgen aus Geldbußen zu rechnen, weil der Parkverstoß bereits wie bisher beanstandet und als Ordnungswidrigkeit verfolgt wurde.

Die zusätzlich anfallenden Aufwendungen lassen sich anhand des durchschnittlichen Zeitaufwandes und des Stundensatzes kalkulieren. Ein spezifischer Gebührentatbestand ist in der Verwaltungsgebührensatzung noch nicht enthalten. Bis dies der Fall sein wird, ist vorgesehen, Ziff. 1.13 „Gebühr für öffentliche Leistungen, für die durch diese Satzung keine Gebühr festgesetzt und keine Gebührenfreiheit vorgesehen ist“, anzuwenden.

Anhand der erwarteten Fallzahlen ist mit einer Steigerung des Gebührenaufkommens um 260.000 EUR auf rd. 320.000 EUR zu rechnen.

Die Gebühren samt Verwarnungs- und Bußgelder werden künftig nur noch über die Stadt erhoben. Der betroffene Fahrer hat mit der Stadt nur noch einen Ansprechpartner. Bislang gab es hier eine Teilung der Gebühren, da die Stadt Abschleppvorgänge angeordnet hat und die Polizei mit der Durchführung beauftragt war.

Zukünftig wird sich auch die Steuerbarkeit von Abschleppmaßnahmen spürbar verbessern, da diese Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit aufgrund der eigenverantwortlichen Durchführung/Steuerung noch zielgerichteter erfolgen können (z.B. Aktionen bei gravierenden Beschwerden an Brennpunkten und zur Verbesserung der Schulwegsicherheit).

6. Fazit

Bisher wurden die Abschleppaufträge von über 25 Polizeirevieren/-posten im gesamten Stadtgebiet abgewickelt. Um die Aufgabe ab 2018 mit ca. 2.200 Abschleppordnungen jährlich im notwendigen Umfang durchführen zu können, werden 4,4 zusätzliche Stellen für das MBT sowie 1 Stelle für die Leitzentrale jeweils in Entgeltgruppe 6 (die Bewertung in Entgeltgruppe 7 wird angestrebt) mit den entsprechenden Raum- und Sachmitteln benötigt. Zu beachten ist dabei, dass Abschleppvorgänge gleichzeitig anfallen (Stufe 3) und nicht nacheinander abgearbeitet werden können.

Eine Erweiterung der Personalkapazitäten ermöglicht eine variablere Einsatzplanung mit einer höheren Einsatzdichte und gewährleistet auch bei parallel eingehenden Meldun­gen eine kürzere Reaktionszeit. So kann das MBT durch Schaffung von Regionalteams durch die Einteilung in städtische Kernbezirke (Mitte, Nord, West, Ost und Süd) umgehend auf eingehende Abschlepp-Meldungen reagieren und weiterhin der Überwachung von neuralgischen Verkehrsschwerpunk­ten (z.B. Freibäder in den Sommermonaten, Schulwege
oder E-Ladestationen) und eingehenden Bürgerbeschwerden nachgehen sowie gefahrenträchtige Situationen durch Einleiten von Abschleppmaßnahmen unmittelbar auflösen.

Es hat sich bisher gezeigt, dass gezielte Schwerpunktaktio­nen zu einer erhöhten Verkehrssicherheit führen. Die damit einhergehende Durchführung von Abschleppmaßnahmen durch das MBT stellt eine Spezialisierung bei der Aufgabenwahrnehmung dar, die hierbei eine besondere fachliche Kompetenz erfordert. Gleichzeitig wird durch diese Spezialisierung der „normale“ Überwachungsbereich entlastet, eine flächendeckende Grundüberwachung - insbesondere in den Bereichen des PRM - wird weiterhin uneingeschränkt gewährleistet.



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