Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 793/2020
Stuttgart,
10/06/2020



Ermächtigung zur Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle für das Jahr 2021 zur Umsetzung der Pflegeberufereform bei der Landeshauptstadt Stuttgart - Förderaufruf des Landes Baden-Württemberg



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
19.10.2020
21.10.2020
22.10.2020



Beschlußantrag:

1. Das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart wird vom Gemeinderat beauftragt, am Förderaufruf “Förderung regionaler Koordinierungsstellen zur Umsetzung der Pflegeberufereform” des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg für die Schaffung einer regionalen Koordinierungsstelle für das Jahr 2021 teilzunehmen.

2. Die Landeshauptstadt Stuttgart richtet für die Dauer der Förderung des Landes Baden-Württemberg, voraussichtlich vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021, eine regionale Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform ein.

3. Vom zusätzlichen Personalbedarf im Umfang von 78 % einer Vollzeitkraft für die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform beim Sozialamt wird Kenntnis genommen. Das Sozialamt wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans, befristet für den Projektzeitraum (voraussichtlich vom 01.01.2021 bis 31.12.2021) für die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform, Personal im Umfang von bis zu 78 % einer Vollzeitkraft in EG 11 TVöD einzustellen. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Landesförderung und der gesicherten Restfinanzierung (Finanzierungszusage von Stuttgarter Pflegeschulen und Trägern von Pflegeheimen sowie Deckungsmitteln aus dem Sozialamt).

4. Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 22.420 EUR.






Begründung:


Die Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf ist eine der zentralen Herausforderungen in der Landeshauptstadt Stuttgart. Eine Versorgungssicherheit für pflegebedürftige Menschen bieten stationäre Pflegeinrichtungen, Pflegewohngemeinschaften, das pflegenahe Wohnen und die ambulanten Dienste. In Stuttgart werden aktuell rd. 5.220 stationäre Pflegeplätze angeboten, bis zum Jahr 2030 werden zusätzlich 1.630 Plätze benötigt. Neben dem Pflegeplatzmangel in den kommenden Jahren, ist der Mangel an Pflegefachkräften eine weitere Herausforderung, die nur bewältigt werden kann, wenn kein Ausbildungsplatz in der Pflege verloren geht.

Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung zum 1. Januar 2020 entsteht vor allem für die Träger der praktischen Ausbildung aufgrund der neuen bundesrechtlichen Anforderungen ein erheblicher Verwaltungs- und Organisationsaufwand. Die Erfüllung der Anforderungen an die praktische Ausbildung erfordert unter anderem, dass in einem verbindlichen Ausbildungsplan, der zwingender Bestandteil des Ausbildungsvertrags ist, die inhaltliche und zeitliche Gliederung der praktischen Ausbildung geregelt wird. Der Träger der praktischen Ausbildung ist als Vertragspartner insbesondere dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Praxiseinsätze absolviert werden können.

Um die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen in der Anlaufphase des Umsetzungsprozesses der Pflegeberufereform zu unterstützen, wird den Stadt- und Landkreisen eine Förderung aus Bundes- und Landesmitteln für die Einrichtung von regionalen Koordinierungsstellen gewährt. Die regionalen Koordinierungsstellen unterstützen bei der Koordinierung von Angebot und Nachfrage der Einsätze der praktischen Ausbildungszeiten insbesondere in der Anlaufphase der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Die regionale Koordinierungsstelle soll beim Übergang in die generalistische Pflegeausbildung den Verlust von Ausbildungsplätzen verhindern und möglichst zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen.

Die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle in der Landeshauptstadt Stuttgart ist notwendig, da sich der Umsetzungsprozess der Pflegeberufereform als sehr schwierig erweist. Die Sozialplanung begleitet zurzeit die Umsetzung der Pflegeberufereform in enger Zusammenarbeit mit den Trägern der Pflegeschulen. Hieraus haben sich zusätzliche Aufgaben ergeben, die weder von der Sozialplanung noch von den Pflegeschulen mit den bestehenden personellen Ressourcen abgedeckt werden können. Die Sozialplanung erachtet darum die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform im Umfang von bis zu 78 % einer Vollzeitkraft für erforderlich. Da der Förderzeitraum auf 12 Monate begrenzt ist, ist es das große Interesse der Sozialverwaltung, einen möglichst hohen Stellenanteil durch die Förderung zu erhalten.

Das Ergebnis einer Umfrage im Mai 2020 unter den Stuttgarter Pflegeschulen ergab, dass mit Ausbildungsbeginn im April 2020 32 % weniger Auszubildende eine Ausbildung gegenüber dem Jahr 2018 an den 10 Stuttgarter Pflegeschulen begonnen haben. Betrachtet man nur die bisherigen Altenpflegeschulen, ergibt sich ein Minus von 65 %. Im Jahr 2018 haben ca. 850 Auszubildende eine dreijährige Ausbildung in Stuttgart begonnen. Im Jahr 2020 können aus heutiger Sicht noch maximal 705 Auszubildende die generalistische Ausbildung beginnen. Bei einem fortgesetzten Minus von 32 % wären es nur 553 Auszubildende.


Anforderungen an eine regionale Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform in der Landeshauptstadt Stuttgart:

● IST-Standerhebung der angebotenen und besetzten Ausbildungsplätze an den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung.

● Erhebung und Akquise von Praxiseinsatzstellen in allen Versorgungsbereichen


● Vernetzungsarbeit.

● Regelmäßiger Austausch zu einer möglichst effizienten Gestaltung der Ausbildung.

● Weiterentwicklung der Ausbildungsverbünde.

● Mitwirkung, um bei Engpässen an verfügbaren praktischen Ausbildungsstellen Abhilfe zu schaffen.

Finanzierung

Die Kosten für die Schaffung einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform betragen laut Kosten eines Arbeitsplatzes, Stand Juli 2020, EG 11, Beschäftigungsumfang 78 %, 60.220 EUR / Jahr. Das Land Baden-Württemberg übernimmt 50 % der Kosten, maximal 30.000 EUR. Die Beteiligung des Landes wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses im Wege einer Anteilsfinanzierung gewährt.

Ein Teil der Stuttgarter Pflegeschulen und Träger von Pflegeheimen haben sich schriftlich verpflichtet, sich einmalig in Höhe von 7.800 EUR an der Finanzierung der regionalen Koordinierungsstelle zu beteiligen.

Den Restbetrag in Höhe von 22.420 EUR trägt die Landeshauptstadt Stuttgart als Eigenanteil.

Finanzielle Auswirkungen

Aus dem von der Landeshauptstadt Stuttgart zu tragenden Eigenanteil resultieren für den voraussichtlichen Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 Mehraufwendungen von insgesamt 22.420 EUR im THH 500 – Sozialamt, Schlüsselprodukt 1.39.10.01.00.00-500 Fachplanung Sozialamt, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen. Die Deckung erfolgt aus dem Budget des Sozialamts.



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

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