Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz:
5673-19
GRDrs
33/2019
Stuttgart,
02/20/2019
Stuttgarter Sportförderung;
Turnverein Zazenhausen 1901 e.V. - Erhöhte Baukosten für den Erweiterungsbau Umkleide- und Sanitärräume
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
13.03.2019
Beschlußantrag:
1. Dem Turnverein Zazenhausen 1901 e.V. wird zur Erweiterung der Umkleide- und Sanitärräume im Stadtbezirk Zuffenhausen ein weiterer städtischer Zuschuss in Höhe von 66.320 EUR bewilligt.
2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt.
3. Ergänzend hierzu finden die besonderen Bewilligungsbestimmungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung, Ziffer C.2.3.1.1 ff, in der Fassung vom Mai 2016 Anwendung.
4. Die Auszahlung von 66.320 EUR wird im Teilfinanzhaushalt 2019 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse gedeckt.
Begründung:
1. Angaben zum Verein
Der TV Zazenhausen hat derzeit (Stand 01.01.2017) 945 Mitglieder. Davon sind 446 (47,20%) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Der Verein macht seinen Mitgliedern unterschiedliche Angebote in den Sportarten Badminton, Fußball, Gesundheitssport, Gymnastik, Leichtathletik, Schach, Stepp, Tischtennis, Turnen, Volleyball, Walking und Yoga. Hierbei stehen neben den wettkampfmäßig betriebenen Aktivitäten auch Fitness- und Gesundheitsangebote hoch im Kurs.
Der TV Zazenhausen nimmt mit 17 Mannschaften (Fußball), zwei Mannschaften (Tischtennis) sowie verschiedenen Schachteams am Spielbetrieb der jeweiligen Fachverbände teil. Darüber hinaus gibt es Wettkampfangebote für Leichtathletik, Turnen, Badminton und Volleyball.
2. Angaben zum Bauvorhaben
Mit Vorlage GRDrs 249/2016 vom 26.04.2016 wurde die Notwendigkeit für den Bau einer Umkleide- und Duschgruppe ausführlich dargestellt. Ein Zuschuss in Höhe von 102.000 EUR wurde mit GRDrs 249/2016 bereits bewilligt.
Der TV Zazenhausen hat sich nach Abschluss der Planungen, Vorliegen der Zusagen zur Finanzierung und Erfüllung der Voraussetzungen aus der Baugenehmigung bemüht, durch Ausschreibung bzw. Einholung von Angeboten eine Baufirma zur Realisierung des Vorhabens zu finden. Die abgegebenen Angebote waren jedoch aufgrund der gestiegenen Baukosten weit über den kalkulierten Kosten.
Infolgedessen hat die Vorstandschaft des TV Zazenhausen am 16.02.2018 beschlossen, das Projekt vorerst nicht durchzuführen. Nach einer erheblichen Geldspende im Juni 2018 und nach Zusage einer neuen Zuschussprüfung durch den WLSB hat die Vorstandschaft mitgeteilt, dass die Finanzierung des Projekts wieder möglich ist. Im Hinblick auf die Realisierung benötigt der TV Zazenhausen aufgrund der gestiegenen Baukosten einen höheren Zuschuss. Dieser ist entsprechend der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung möglich und angemessen.
Das Vorhaben soll nun wie geplant und in der Vorlage GRDRs 249/2016 beschrieben, ab April 2019 realisiert werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Baukosten für das Projekt belaufen sich nach dem vorliegenden Angebot auf
420.800 EUR. Diese Kosten sollen durch Eigenmittel des Vereins sowie Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart und des WLSB finanziert werden.
Eigenmittel inkl. Darlehen 199.320 EUR
Rückerstattung Umsatzsteuer 28.160 EUR
WLSB-Zuschuss 25.000 EUR
städtischer Zuschuss (inkl. Erhöhung um 66.320 EUR) 168.320 EUR
Gesamtfinanzierung 420.800 EUR
Mit Beschluss zum Baukostenzuschuss GRDrs 249/2016 wurde für die Maßnahme ein Zuschuss von 102.000 EUR bewilligt. Die Erhöhung des städtischen Zuschusses um weitere 66.320 EUR entspricht den geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart (40% der zuschussfähigen Kosten).
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Teilfinanzhaushalt 2019 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.12.05, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche.
Die benötigten Eigenmittel (inkl. Kreditaufnahme) wurden nachgewiesen.
Von einer Bewilligung des Landeszuschusses durch den WLSB kann aufgrund der bisherigen Verhandlungen und nach heutigem Kenntnisstand ausgegangen werden. Der Verein ist in der Lage, den zu erwartenden Zuschuss zwischen zu finanzieren. Somit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Dr. Martin Schairer
Anlagen
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