Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 917/2017
Stuttgart,
11/07/2017



Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart
Verbandsversammlung 2017




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich15.11.2017



Beschlußantrag:

2. Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) am 20.11.2017 den nachfolgenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1.Der Jahresabschluss 2016 wird wie folgt festgestellt:
Euro
Bilanzsumme
24.501.522,58
davon Aktivseite
- Anlagevermögen
9.391.583,41
- Umlaufvermögen
14.709.846,94
- Rechnungsabgrenzungsposten
400.092,23
davon Passivseite
- Eigenkapital
13.946.894,65
- Rückstellungen
2.466.424,98
- Verbindlichkeiten
6.826.740,88
- Rechnungsabgrenzungsposten
1.261.462,07
Gewinn- und Verlustrechnung
- Jahresüberschuss
4.500.211,27
- Summe der Erträge
39.543.702,77
- Summe der Aufwendungen
35.043.491,50
2. Die Aufwandsumlage 2016 je Einwohner wird mit 0,00 EUR
3. Dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen. 4. Zur Kenntnis zu nehmen, dass die Leiterin des Fachbereichs Prüfung und Revision beim Landratsamt Ludwigsburg die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2016 vorgenommen hat und dass gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 gemäß § 16 Abs. 3 EigBG keine Bedenken bestehen. 5. Herrn Bürgermeister Dr. Fabian Mayer zum stellvertretenden Verbandsvorsitzenden zu wählen. 6. Der Verbandsvorsitzende wird ermächtigt, die Regelungsabrede Überleitungsvereinbarung abzuschließen. 7. Der Neufassung der Verbandssatzung. Die Verwaltung kann den vorgelegten Satzungsentwurf anpassen, soweit dies aus steuer-, handels- oder kommunalrechtlichen sowie notariellen Gründen erforderlich sein sollte und dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen bedingt sind.


Begründung:


Der Zweckverband KDRS ist ein Zusammenschluss von insgesamt 189 Städten, Gemeinden, Landkreisen und Gemeindeverbänden in der Region Stuttgart zur Bereitstellung von Dienstleistungen der elektronischen Datenverarbeitung für den öffentlichen/kommunalen Sektor. Seine Aufgabe ist z.B. der Aufbau und die Betreuung von Informationssystemen und Datenbanken und deren Sicherung hinsichtlich Bestand und Zugriff. Hierzu gehört insbesondere der Betrieb von landeseinheitlichen Verfahren wie z.B. Einwohner-, Personal- und Finanzwesen. Außerdem beschafft und betreut KDRS allgemein einsetzbare EDV-Verfahren für den Aufgabenbereich der Verbandsmitglieder, soweit nicht Verfahren durch die Datenzentrale Baden-Württemberg oder andere Stellen bereitgestellt werden.


Die Landeshauptstadt ist seit Gründung des Verbandes Mitglied im Zweckverband KDRS. Sie ist der größte Kunde und bezieht Leistungen für das Neue Kommunale Finanzwesen (SAP-Vertrag) und für eine Vielzahl anderer kommunaler Datenverarbeitungsverfahren (Rahmenvertrag). Das jährliche Umsatzvolumen inkl. Verfahrensbetrieb beträgt insgesamt rd. 7 Mio. EUR (Vj.: 7,29 Mio. EUR). KDRS ist damit der größte externe Dienstleister im IuK-Bereich der LHS.


Entwicklung im Datenverarbeitungsverbund

Der Datenverarbeitungsverbund (DVV) in Baden-Württemberg wird durch drei Zweckverbände sowie deren Rechenzentren, die als GmbHs geführt werden, und der Datenzentrale Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, geprägt. (vgl. dazu GRDrs. 688/2016).

Schon seit längerer Zeit bestehen Überlegungen, wie die IT-Landschaft sinnvoller gestaltet werden kann, insbesondere um Synergieeffekte, kostengünstigere Entwicklungen und eine Bündelung von Kompetenzen und Transparenz zu erreichen. Nach Einschätzung der Beteiligten ist es so, dass bei einer Beibehaltung der bisherigen Struktur, vielen Reibungen zwischen den IT-Häusern und nur aufwendig zu erzielenden Kompromisse zu befürchten sind und uneinheitliche Anforderungen der Zweckverbände Entwicklungsprojekte wesentlich teurer machen.

Auf Basis der von den DV-Partnern zur Verfügung gestellten mittelfristigen Unternehmensplanung hat die beauftragte Beratungsfirma XD Next Digital eine Kurzanalyse zur konsolidierten Organisation und Potenzialbewertung der DVV-Häuser unter einer Rechtspersönlichkeit präsentiert. Aufgrund der aufgezeigten Einsparmöglichkeiten sowie der Chancen auf zusätzliche Umsatzerlöse wurde eine „partnerschaftliche“ Due Diligence über alle vier Häuser und die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten für die Alternative „DVV-Häuser mit einer Rechtspersönlichkeit“ erarbeitet.

Derzeitiger Stand der neuen Rechtsform sieht folgendes Procedere vor:
Der Landesgesetzgeber schafft im 4.Quartal 2017 die notwendigen gesetzlichen Grundlagen, damit die Zweckverbände KIVBF, KIRU und KDRS zunächst der Datenzentrale Baden-Württemberg beitreten und im Zuge dessen ihr jeweiliges, gesamtes Vermögen auf die Datenzentrale im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übertragen können. Damit werden die drei Zweckverbände neben dem Land Baden-Württemberg zu Trägern der Datenzentrale; diese wird durch den Beitritt zur „Datenanstalt“ umgewandelt. Nach dem Beitritt sollen die Zweckverbände zu einem Gesamtzweckverband fusionieren.

Um eine einheitliche Ausgangsbasis der Zweckverbände zu schaffen, wird der Zweckverband KDRS alle Gesellschaftsanteile an der Rechenzentrum Region Stuttgart GmbH (RZRS) von den bisherigen Gesellschaftern – den 5 Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis – erwerben (vgl. dazu GRDRs. 983/2017). Damit hat jeder Zweckverband eine ihm zugeordnete Betriebs-GmbH. Diese sollen im nächsten Jahr zu einer Betriebs-GmbH zusammengefasst werden.



Der Beitritt der drei Zweckverbände und die Entstehung der „neuen Datenanstalt“ soll zum 01.07.2018 erfolgen. Die notwendigen Beschlüsse in den Verbandsversammlungen der Zweckverbände werden im Frühjahr 2018 eingeholt. Die Verwaltung wird rechtzeitig vorher die notwendigen Entscheidungen der Stadt Stuttgart zur Beauftragung ihres Vertreters einholen.

Jahresabschluss 2016

Die Umsatzerlöse stiegen um 5.452 TEUR auf 36.107 TEUR. Sie setzen sich neben den Umlagen (Sonderumlage für Entgeltfinanzierung landeseinheitlichen Verfahren mit 4,2 Mio. EUR und Vermögensumlage mit 4,5 Mio. EUR) aus einer Vielzahl von sonstigen Erlösen zusammen, bspw. Erlöse aus Dienstleistungen (8,6 Mio. EUR), Schutzgebühren und Lizenzen (4,6 Mio. EUR) oder Erlöse aus Personalgestellung (4,8 Mio. EUR).

Eine Aufwandsumlage wurde in 2016 nicht notwendig, da die Umsatzerlöse die Aufwendungen decken konnten. Durch die von den Kommunen geleisteten Abschlagszahlungen für die Aufwandsumlage (3,8 Mio. EUR) entstand ein Jahresüberschuss.

Der Materialaufwand stieg um 1.953 TEUR auf 17.784 TEUR. Mehr als die Hälfte des Materialaufwandes entstand durch Softwarekosten inkl. Programmpflegekosten (9.347 TEUR). Der Personalaufwand stieg um 582 TEUR auf 12.536 TEUR; damit macht der Personalaufwand 36% (Vj.: 37%) des Betriebsaufwandes aus. KDRS hat lt. Anhang 187 Mitarbeiter (Vj. 189), davon 44 Teilzeitkräfte (Vj.: 40).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich leicht verringert (auf 3.568 TEUR). Erwähnenswert sind die Instandhaltungsmaßnahmen an der Krailenshalden-straße mit 1.311 TEUR und Umbaumaßnahmen für das neue Schulungszentrum mit 229 TEUR.

Die Eigenkapitalquote beträgt 56,92% (Vj.: 48,94%) und ist damit sehr gut. Der Jahresüberschuss liegt bei 4.500 TEUR und soll als Vermögensumlage der Rücklage für den Erwerb der Gesellschaftsanteile der RZRS GmbH (vgl. dazu GRDRs. 983/2017) sowie der Anteile der LHS an der Datenzentrale verwendet werden. Die LHS hat an der Datenzentrale Baden-Württemberg Stammkapital i.H.v. 192 TEUR eingebracht; dies entspricht einem Anteil von 12,5%. Außerdem hält sie einen Gesellschaftsanteil an der DZ Datenzentale Entwicklungs- und Vertriebs-GmbH (EVG) mit 13,89% (Buchwert 63.911,49 EUR). Im Frühjahr 2018 sollen die Anteile an der Datenzentrale sowie die Anteile an der EVG an den Zweckverband KDRS verkauft werden. Die benötigten Mittel können aus dem Jahresüberschuss 2016 des KDRS herangezogen werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage folgt Anfang 2018.

Der Zweckverband KDRS soll den städtischen Anteil an der Datenzentrale erwerben, damit dieser auf insgesamt 25%-Stammkapital an der Datenzentrale kommt. Dies entspricht dem Anteil des Zweckverbandes KIRU an der Datenzentrale (25%); der Zweckverband KIV BF hält 50%. Dieses Verhältnis soll nach der „Fusion“ maßgeblich sein für das Verhältnis des Gesamtzweckverbandes an der (neuen) Datenanstalt.

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2016 die Herren Wondrak und Simacher bestellt. Beide haben das Unternehmen inzwischen verlassen, ihre Nachfolger sind Herr Andreas Majer und Herr Joachim Kischlat. Bezüglich der Geschäftsentwicklung 2016 wird im Übrigen auf den beiliegenden Lagebericht verwiesen

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2016 wurde durch die Leiterin des Fachbereichs Prüfung und Revision beim Landratsamt Ludwigsburg entsprechend den §§ 111 und 112 Abs. 1 Ziffer 2 und 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg durchgeführt. Die Rechnungsprüferin bestätigt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes KDRS vermittelt.


Wahl des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden

Aufgrund der Änderung des Geschäftskreises ist Herr BM Wölfle aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden und somit auch nicht mehr stv. Verbandsvorsitzender. Als sein Nachfolger soll Herr BM Dr. Mayer zum stellvertretenden Verbandsvorsitzenden von der Verbandsversammlung gewählt werden.


Regelungsabrede Überleitungsvereinbarung

Im Rahmen der für 2018 geplanten Fusion der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF sowie der Datenzentrale soll eine Regelung zur sozialverträglichen Überleitung und Eingliederung der Mitarbeiter in die Datenanstalt anlässlich der rechtlichen und organisatorischen Zusammenführung der Dienststellen der IT-Unternehmen getroffen werden. Die Regelungsabrede trägt zum Erhalt der Arbeitsplätze bei, gestaltet die gebotene Umstrukturierung sozialverträglich und erhöht dadurch bei den betroffenen Mitarbeitern die Akzeptanz der Umstrukturierungsmaßnahme.

Wesentliche Inhalte der Vereinbarung sind:
Der Verbandsvorsitzende Herr BM Lutz soll durch Beschluss in der Verbandsversammlung ermächtigt werden, die Regelungsabrede zwischen den 4 Unternehmen (KDRS, KIRU, KIVBF und Datenzentrale) und den jeweiligen Personalräten abzuschließen.


Änderung der Verbandssatzung

Eine Vielzahl der Einzelfallregelungen der aktuellen Verbandssatzung erschweren einen geordneten Geschäftsbetrieb. Dies betrifft zum einen Zuständigkeiten, die bislang bei der Verbandsversammlung liegen, bei denen aber eine schnellere Entscheidungsfindung notwendig ist oder die im laufenden Geschäftsbetrieb eintreten und in der Regel nicht in einer nur einmal im Jahr stattfindenden Verbandsversammlung besprochen werden können und die deshalb in die Zuständigkeit des Verwaltungsrates gelegt werden sollen (z.B. Abschluss, Änderung oder Beendigung von Geschäftsführerdienstverträgen; Aufnahme von Krediten von mehr als 3.000.000,- EUR mit Ausnahme von Kassenkrediten; Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im Wert von mehr 250.000,- EUR).

Auf der anderen Seite handelt es sich um Zuständigkeiten des Verbandsvorsitzenden, der in eigener Zuständigkeit für die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm
sonst durch Gesetz oder Satzung übertragenen Aufgaben zuständig ist. Die Satzungsänderung soll die Wertgrenzen für die Geschäftsführung in angemessenem Umfang anheben, um so gewisse Zuständigkeiten auf die Geschäftsführung zu verlagern.

Die Neufassung der Verbandssatzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen

-


Beteiligte Stellen

Referat AKR hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

1 Neufassung der Verbandssatzung

2 (nur für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses) Jahresabschluss 2016
Hinweis: Die Anlage steht in KSD / KORVIS als PDF-Dokument zur Verfügung


<Anlagen>



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Anlage Satzung GRDrs 917.2017.pdfAnlage Satzung GRDrs 917.2017.pdf