Förderprogramm Das landesweite Jugendticket wird zunächst auf Basis eines Förderprogramms bis Ende 2025 eingeführt. Ab 2026 soll das Förderprogramm durch eine gesetzliche Regelung abgelöst werden. Die Landesförderung ist auf Dauer angelegt und soll nicht abgeschmolzen werden. Die Förderquote von 70% gilt für den gesamten Finanzierungsbedarf des landesweiten Jugendtickets inklusive der Kosten für die landesweite Komponente sowie den SPNV, der im Auftrag des Landes betrieben wird. Im Landeshaushalt wurde für das Jahr 2022 bereits eine erste Rate von 27 Mio. EUR vorgesehen. Für die Folgejahre 2023 bis 2025 sind in der mittelfristigen Finanzplanung jeweils 100 Mio. EUR pro Jahr etatisiert. Die Stadt- und Landkreise in der Region Stuttgart als kommunale Aufgabenträger für den ÖPNV müssen somit einen Anteil von 30%finanzieren. Sie bringen aber bereits heute in erheblichem Umfang kommunale Eigenmittel zur Finanzierung des Scool-Abos (über für die Schülerbeförderung nach § 18 Finanzausgleichsgesetz (FAG) zugewiesenen Mittel hinaus) auf. Die der LHS zustehenden FAG-Mittel werden bis zu 100 % für den freigestellten Schülerverkehr (Besondere Schülerbeförderung) genutzt. Folglich kann zur Finanzierung des LWJT nicht auf FAG-Mittel zurückgegriffen. Die Landeshauptstadt Stuttgart bezuschusst bereits seit September 2020 das Scool-Abo und das Ausbildungs-Abo für Stuttgarter Schülerinnen und Schüler, Azubis sowie Meisterschülerinnen und Meisterschüler, um hier einen Kundenpreis von 365 EUR für ein verbundweit gültiges Ticket zu ermöglichen. Die LHS wendet für diese Maßnahme als freiwillige Leistung bisher bereits rund 5,1 Mio. EUR pro Jahr auf – zusätzlich zu den satzungsmäßigen Ausgaben für die Schülerbeförderung (insgesamt 10,9 Mio. EUR). Mit dieser Maßnahme ist die LHS verbundweit in Vorleistung getreten. Die Einführung des 365 Euro Azubi-Abo und Scool-Abo wurde mit GRDrs 675/2020 beschlossen, mit den Gemeinderatsdrucksachen 51/2021, 287/2021 und 31/2022 wurde den jeweiligen Anpassungen zugestimmt. Diese kommunalen Eigenmittel können sich die kommunalen Aufgabenträger nun gewissermaßen „anrechnen“ lassen. Dies reduziert den zusätzlichen finanziellen Aufwand der kommunalen Aufgabenträger für das landesweite Jugendticket in einem durchaus relevanten Umfang. Der Ausgleich wird als nichtsteuerbarer Zuschuss (netto) geleistet. Das StudiTicket wurde bisher nicht bezuschusst. Einführungszeitpunkt Sinnvoll wäre sicher eine Einführung zum Schuljahresbeginn gewesen. Der Zeitraum von der Veröffentlichung des Förderprogramms bis zur Einführung war allerdings zu knapp für die Beteiligung aller Gremien und vor allem die vertriebliche Umsetzung. Außerdem hatten die Stadt- und Landkreise - außer der LHS aufgrund des Vorlaufprojektes - im Haushalt 2022 keine Mittel für dieses Projekt eingestellt. Auf Initiative des VVS haben sich schließlich alle Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg bereit erklärt, das landesweite Jugendticket zum 1. März 2023 einzuführen, sofern die Finanzierung durch die kommunalen Aufgabenträger vor Ort sichergestellt wird. Zu diesem Zeitpunkt beginnt das Sommersemester und es steht ausreichend Zeit zur Vorbereitung (Gremienbeschlüsse, Satzungsänderung, Änderung der Vertriebssysteme, Information der Kunden etc.) zur Verfügung. Das wichtigste Argument ist jedoch, dass die Absicht besteht, das Ticket zu einem gemeinsamen Zeitpunkt in ganz Baden-Württemberg einzuführen. Bei einer landesweiten Gültigkeit wäre eine gestückelte Einführung durch die Verkehrsverbünde praktisch nicht zu organisieren gewesen. Auch die Kommunikationskampagne hätte nicht landesweit durchgeführt werden können.
Chancen zur Vereinfachung des Tarifangebotes im Ausbildungsverkehr nutzen Man muss davon ausgehen, dass das landesweite Jugendticket die bestehenden Tarifangebote des VVS im Ausbildungsverkehr weitgehend kannibalisiert. Dies ist auch so beabsichtigt, es sollen möglichst viele Jugendliche in das neue, landesweit gültige Angebot wechseln. Auf folgende Angebote kann künftig verzichtet werden: