Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
57/2019
Stuttgart,
03/04/2019
2. Bildungsbericht der Landeshauptstadt Stuttgart und
Verlängerung des Bundesprogramms "Bildung integriert"
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.03.2019
02.04.2019
10.04.2019
Beschlußantrag:
1. Von der Veröffentlichung des 2. Bandes des Stuttgarter Bildungsberichts (Sekundarstufe I) und den vorgeschlagenen Maßnahmen wird Kenntnis genommen.
2. Von der Laufzeitbefristung des Programms „Bildung integriert“, aus dessen Fördermitteln die Vollzeitkraft für die Bildungsberichterstattung und das kommunale Bildungsmonitoring (GRDrs 6/2017) finanziert wird, wird Kenntnis genommen.
3. Die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft (JB-BiP) wird ermächtigt, vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung durch das Bundesprogramm „Bildung integriert“ (Verlängerungsantrag), außerhalb des Stellenplans eine Sachbearbeiterin mit einem Beschäftigungsumfang von einer Vollzeitkraft in der Entgeltgruppe 13 TVöD ab 01.10.2019 bis 30.06.2021 weiter zu beschäftigen (GRDrs 208/2016). Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds. Bedingt durch die Stellenmarktsituation im fachlichen Bereich und drohender Fluktuation darf zur Sicherung der Kontinuität ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
1. Der Bericht in der Anlage stellt den zweiten Band der kommunalen Bildungsberichterstattung dar. Der Fokus dieses Bildungsberichts liegt auf Kindern und Jugendlichen in der Sekundarstufe I, berücksichtigt dabei unter anderem auch Ergebnisse der standardisierten Lernstandserhebung in Klassenstufe 8 (VERA 8) sowie die kommunale Bildungslandschaft außerhalb des formalen Unterrichts.
Wie der erste Band (vgl. GRDrs 123/2018) wurde der 2. Bildungsbericht durch die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft in enger Abstimmung mit den Fachämtern im Referat JB und dem Staatlichen Schulamt Stuttgart erstellt. Neben den Mitgliedern dieser Institutionen waren das Jobcenter und die Arbeitsagentur Stuttgart in der AG Bildungsmonitoring vertreten. Innerhalb dieses Gremiums werden die Fragestellungen für den Bildungsbericht und deren datenbasierte Beantwortung festgelegt und reflektiert. Die Leitmotive für ein bildungsgerechtes Stuttgart (GRDrs 457/2018) wurden ebenfalls berücksichtigt.
Maßnahmenvorschläge:
Im 2. Bildungsbericht werden Handlungsbedarfe zur Stärkung von Bildungsgerechtigkeit in Stuttgart in unterschiedlichen Bereichen ersichtlich. Auf Basis der bestehenden Beschlüsse und Diskussionslage in den Gremien und Ausschüssen der Stadt, schlägt die Verwaltung folgende Maßnahmen vor. Diese haben bei den Vorschlägen zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit in Stuttgart (GRDrs 70/2019) eine Entsprechung.
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Der Bildungsbericht zeigt, dass die sozialstrukturelle Lage und die Bildungssituation in den verschiedenen Stadtbezirken sehr unterschiedlich sind (insbesondere Kapitel 1 und 6). Eine zielgruppen- und sozialraumspezifische Priorisierung in der Zuteilung von Angeboten lässt sich daraus begründen. Demnach sollten insbesondere in sozialstrukturell herausfordernden Stadtbezirken Angebote zur Familienunterstützung und -bildung bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Dazu zählt z.B. die Verstetigung des Pilotprogramms „Interkulturelle Brückenbauer“ im Kontext der Bildungsregionen in Stuttgart (vgl. Maßnahmen Nr. 1, Nr. 6 und Nr. 7, GRDrs 70/2019). Ebenso können die Daten dazu genutzt werden, eine sozialraumbezogene Ressourcenzuweisung für die Ganztagsschule vorzunehmen und damit zur Überwindung herkunftsbezogener Benachteiligung beizusteuern. Ergänzend dazu sollten Schulstandorte mit besonderen sozialstrukturellen Herausforderungen entsprechend dieses Bedarfs mit höherem Stellenumfang in der Schulsozialarbeit ausgestattet werden (vgl. Maßnahmen Nr. 17 und Nr. 18, GRDrs 70/2019).
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Die Bezirksprofile (Kapitel 6) und die Übersicht über die kommunale Bildungslandschaft (Kapitel 5) im Bildungsbericht machen deutlich, dass Bildung nicht allein am Ort der Schule stattfindet. Bei der Ausgestaltung der täglichen Arbeit der verschiedenen Bildungsakteure sollte dies Beachtung finden. Auf dieser Basis wird vorgeschlagen, Bildungsinstitutionen dabei zu unterstützen sich gegenüber dem Sozialraum noch weiter zu öffnen (vgl. Maßnahmen Nr. 19 und Nr. 30, GRDrs 70/2019).
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Der Bildungsbericht zeigt, dass der Bildungserfolg bereits stark vor Eintritt in die Sekundarstufe I bestimmt wird: An weiterführenden Schulen mit hohen Anteilen von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund bzw. aus sozioökonomisch belasteten Familien, erzielten die Schüler/-innen bei der standardisierten Lernstandserhebung in der Klassenstufe 8 (VERA 8) gleich gute Leistungen, wie an Schulen derselben Schulart mit jeweils geringeren Anteilen. Die Schulart wirkt sich also stark auf den Bildungserfolg aus, Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund bzw. aus sozioökonomisch belasteten Familien sind jedoch an anspruchsvolleren Schularten unterrepräsentiert. Damit wird Handlungsbedarf in den früheren Lebensjahren ersichtlich, um den Bildungserfolg frühzeitig von der sozialen Lage zu entkoppeln. Als Maßnahmen hierzu werden vorgeschlagen, Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) bedarfsgerecht auszubauen und alltagsorientierte Sprachbildung weiterzuentwickeln, beispielsweise durch die Erarbeitung von Konzepten zur Sprachbildung und -förderung auch für den schulischen Bereich. Eine weitere Maßnahme zur Stärkung von Bildungsinstitutionen im Umgang mit Heterogenität besteht darin, schichtübergreifende Bildungsangebote zu optimieren, z.B. durch den Ausbau und fortgesetzten Qualitätsentwicklungsprozess der Ganztagsgrundschulen (vgl. Maßnahmen Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 14, GRDrs 70/2019).
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Der Bildungsbericht zeigt, dass beim Übergang von VK (Vorbereitungsklassen) in Regelklassen die Empfehlungen aus der Potenzialanalyse in ihrer Aussagekraft und Verlässlichkeit gesteigert werden können, denn derzeit wird die Potenzialanalyse in Stuttgart unstrukturiert durchgeführt. Die Ergebnisse der Potenzialanalyse können als Maßnahme zur Integration von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen eher erfolgreich sein, wenn daraus passende und verlässliche Empfehlungen für den Übergang in Regelklassen an den weiterführenden Schularten abgeleitet werden. Bei der Strukturierung des Einsatzes dieses eingeführten Analyseverfahrens bedarf es deshalb einer zentralen Koordinierungsstelle, die solche Verbesserungsbedarfe aufgreift und mit Lehrkräften bzw. der Schulaufsicht thematisiert (vgl. Maßnahmen Nr. 16 und Nr. 33, GRDrs 70/2019).
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Wie im Bildungsbericht deutlich wird, folgt der Ganztagsbetrieb in den weiterführenden Schularten keiner definierten Struktur, ein qualitätsvolles Bildungsangebot ist vom individuellen Engagement und den verfügbaren Ressourcen der Lehr- und Fachkräfte abhängig, sodass es ggf. nicht flächendeckend sichergestellt werden kann. Im direkten Vergleich zum Band 1 des Bildungsberichts, der das Grundschulalter thematisiert (GRDrs 123/2018), wird dies sehr deutlich. Daher wird vorgeschlagen, ein Rahmenkonzept zur Definition und Sicherung von Qualitätsstandards zu entwickeln und beim Ausbau des Ganztags an weiterführenden Schulen umzusetzen (vgl. Maßnahmen Nr. 22, GRDrs 70/2019).
2. Die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft wurde 2016 ermächtigt, außerhalb des Stellenplans eine/n Sachbearbeiter/in zu beschäftigen, die durch Fördermittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Europäischen Sozialfonds im Rahmen des Bundesprogramms „Bildung integriert“ finanziert wird (GRDrs 208/2016). Mit dieser Stelle für das Bildungsmonitoring wird im Rahmen des datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements ermöglicht, Fortschritte beim Abbau von Bildungsungerechtigkeit zu dokumentieren und Bedarfe zum Umsteuern zu identifizieren. Das Bildungsmonitoring ist als ämterübergreifende Informationsplattform konzipiert, die relevante Informationen und Daten aus den unterschiedlichen Bildungsbereichen und bestehenden Berichten der Fachämter bündelt und auf konkrete Fragestellungen im Themenfeld „Bildung in Stuttgart“ bezieht. Ebenso werden auf dieser Basis Bildungsberichte erstellt.
Derzeit endet die Förderung durch das Bundesprogramm „Bildung integriert“ am 30.09.2019. Bei erfolgreicher Folgeantragstellung können im Rahmen dieses Programms maximal zwei weitere Bildungsberichte erstellt werden, da die Gesamtlaufzeit von „Bildung integriert“ befristet ist und am 30.06.2021 endet.
3. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Europäische Sozialfonds ermöglichen im Rahmen der Ausschreibung des Förderprogramms „Bildung integriert“ bereits geförderten Kommunen, mit einem sogenannten Aufstockungsantrag die Laufzeit der Förderung zu verlängern. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat bereits im November 2015 einen Erstantrag gestellt (GRDrs 208/2016), der im April 2016 bewilligt wurde. Die Projektlaufzeit begann am 01.10.2016 und endet am 30.09.2019. Das Vorhaben war auf die Dauer von zunächst drei Jahren angelegt (GRDrs 6/2017). 6 Monate vor Projektende besteht für die geförderten Kommunen nun die Möglichkeit, einen letztmaligen Folgeantrag für eine Laufzeitverlängerung bis maximal zum 30.06.2021 zu stellen. Die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft hat die Antragstellung übernommen. Ziel ist es, die Arbeit am kommunalen Bildungsbericht und dem Aufbau des datenbasierten Bildungsmonitorings für weitere zwei Jahre mit dem bereits eingesetzten Personal fortzusetzen.
Für die Landeshauptstadt Stuttgart wird erneut Personal im Umfang von einer Vollzeitkraft beantragt, die den kommunalen Bildungsbericht erarbeitet und das datenbasierte Bildungsmonitoring ämterübergreifend aufbaut. Die Personalstelle ist weiterhin bei der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft (JB-BiP)
verortet.
Bedingt durch die Stellenmarktsituation im fachlichen Bereich und drohender Fluktuation darf zur Sicherung der Kontinuität ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Eine Weiterbeschäftigung in anderen Arbeitsfeldern in den Ämtern des Referats ist möglich.
Das datenbasierte kommunale Bildungsmanagement ist originäre Aufgabe der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft, sodass für das datenbasierte Bildungsmonitoring und die Bildungsberichterstattung als Dauerthema von der Fachverwaltung ein entsprechender Stellenplanantrag gestellt wurde (1,0 Stellen im Stellenwert von EG 13). In welchem Maß dem Personalbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2020/2021 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Personalkosten im Umfang von ca. 127.150,-€ werden im Projektzeitraum vom 01. Oktober 2019 bis 30. Juni 2021 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds übernommen.
Beteiligte Stellen
WFB, AKR
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
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Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
Bildungsbericht Band 2
<Anlagen>
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