Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 57/2019
Stuttgart,
03/04/2019



2. Bildungsbericht der Landeshauptstadt Stuttgart und
Verlängerung des Bundesprogramms "Bildung integriert"




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.03.2019
02.04.2019
10.04.2019



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


1. Der Bericht in der Anlage stellt den zweiten Band der kommunalen Bildungsberichterstattung dar. Der Fokus dieses Bildungsberichts liegt auf Kindern und Jugendlichen in der Sekundarstufe I, berücksichtigt dabei unter anderem auch Ergebnisse der standardisierten Lernstandserhebung in Klassenstufe 8 (VERA 8) sowie die kommunale Bildungslandschaft außerhalb des formalen Unterrichts.

Wie der erste Band (vgl. GRDrs 123/2018) wurde der 2. Bildungsbericht durch die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft in enger Abstimmung mit den Fachämtern im Referat JB und dem Staatlichen Schulamt Stuttgart erstellt. Neben den Mitgliedern dieser Institutionen waren das Jobcenter und die Arbeitsagentur Stuttgart in der AG Bildungsmonitoring vertreten. Innerhalb dieses Gremiums werden die Fragestellungen für den Bildungsbericht und deren datenbasierte Beantwortung festgelegt und reflektiert. Die Leitmotive für ein bildungsgerechtes Stuttgart (GRDrs 457/2018) wurden ebenfalls berücksichtigt.

Maßnahmenvorschläge:
Im 2. Bildungsbericht werden Handlungsbedarfe zur Stärkung von Bildungsgerechtigkeit in Stuttgart in unterschiedlichen Bereichen ersichtlich. Auf Basis der bestehenden Beschlüsse und Diskussionslage in den Gremien und Ausschüssen der Stadt, schlägt die Verwaltung folgende Maßnahmen vor. Diese haben bei den Vorschlägen zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit in Stuttgart (GRDrs 70/2019) eine Entsprechung.


2. Die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft wurde 2016 ermächtigt, außerhalb des Stellenplans eine/n Sachbearbeiter/in zu beschäftigen, die durch Fördermittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Europäischen Sozialfonds im Rahmen des Bundesprogramms „Bildung integriert“ finanziert wird (GRDrs 208/2016). Mit dieser Stelle für das Bildungsmonitoring wird im Rahmen des datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements ermöglicht, Fortschritte beim Abbau von Bildungsungerechtigkeit zu dokumentieren und Bedarfe zum Umsteuern zu identifizieren. Das Bildungsmonitoring ist als ämterübergreifende Informationsplattform konzipiert, die relevante Informationen und Daten aus den unterschiedlichen Bildungsbereichen und bestehenden Berichten der Fachämter bündelt und auf konkrete Fragestellungen im Themenfeld „Bildung in Stuttgart“ bezieht. Ebenso werden auf dieser Basis Bildungsberichte erstellt.

Derzeit endet die Förderung durch das Bundesprogramm „Bildung integriert“ am 30.09.2019. Bei erfolgreicher Folgeantragstellung können im Rahmen dieses Programms maximal zwei weitere Bildungsberichte erstellt werden, da die Gesamtlaufzeit von „Bildung integriert“ befristet ist und am 30.06.2021 endet.


3. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Europäische Sozialfonds ermöglichen im Rahmen der Ausschreibung des Förderprogramms „Bildung integriert“ bereits geförderten Kommunen, mit einem sogenannten Aufstockungsantrag die Laufzeit der Förderung zu verlängern. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat bereits im November 2015 einen Erstantrag gestellt (GRDrs 208/2016), der im April 2016 bewilligt wurde. Die Projektlaufzeit begann am 01.10.2016 und endet am 30.09.2019. Das Vorhaben war auf die Dauer von zunächst drei Jahren angelegt (GRDrs 6/2017). 6 Monate vor Projektende besteht für die geförderten Kommunen nun die Möglichkeit, einen letztmaligen Folgeantrag für eine Laufzeitverlängerung bis maximal zum 30.06.2021 zu stellen. Die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft hat die Antragstellung übernommen. Ziel ist es, die Arbeit am kommunalen Bildungsbericht und dem Aufbau des datenbasierten Bildungsmonitorings für weitere zwei Jahre mit dem bereits eingesetzten Personal fortzusetzen.

Für die Landeshauptstadt Stuttgart wird erneut Personal im Umfang von einer Vollzeitkraft beantragt, die den kommunalen Bildungsbericht erarbeitet und das datenbasierte Bildungsmonitoring ämterübergreifend aufbaut. Die Personalstelle ist weiterhin bei der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft (JB-BiP) verortet.

Bedingt durch die Stellenmarktsituation im fachlichen Bereich und drohender Fluktuation darf zur Sicherung der Kontinuität ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Eine Weiterbeschäftigung in anderen Arbeitsfeldern in den Ämtern des Referats ist möglich.


Das datenbasierte kommunale Bildungsmanagement ist originäre Aufgabe der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft, sodass für das datenbasierte Bildungsmonitoring und die Bildungsberichterstattung als Dauerthema von der Fachverwaltung ein entsprechender Stellenplanantrag gestellt wurde (1,0 Stellen im Stellenwert von EG 13). In welchem Maß dem Personalbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2020/2021 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden.




Finanzielle Auswirkungen

Die Personalkosten im Umfang von ca. 127.150,-€ werden im Projektzeitraum vom 01. Oktober 2019 bis 30. Juni 2021 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds übernommen.


Beteiligte Stellen

WFB, AKR

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Bildungsbericht Band 2


<Anlagen>



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