Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 243/2018
Stuttgart,
07/04/2018



Neubau Tageseinrichtung für Kinder Parkstraße 22 in Stuttgart-Ost



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
13.07.2018
17.07.2018
18.07.2018
19.07.2018



Beschlußantrag:

1. Dem Neubau der 4-gruppigen Kindertagesstätte Parkstraße 22 Stuttgart-Ost

nach den Plänen der Architekten
Birk Heilmeyer und Frenzel (Anlage 4) vom 17.05.2018

der Baubeschreibung (Anlage 5) vom 17.05.2018

und dem durch das Hochbauamt geprüften
Kostenanschlag (Anlage 2) vom 17.05.2018

mit voraussichtlichen Gesamtkosten der
Baumaßnahme bei Fertigstellung in Höhe von
4.046.000 €

wird zugestimmt.

In den Kosten enthalten sind Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 347.000 € (inkl. Nebenkosten), Abbruchkosten in Höhe von 100.000 € und Einrichtungs-kos­ten in Höhe von 100.000 €.


2. Der Gesamtaufwand in Höhe von 4.046.000 € wird wie folgt abgewickelt:

Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233320

3. Folgelasten

Den jährlichen Folgelasten von insgesamt 1.057.184 € wird zugestimmt. Die Mittel für die Folgelasten (ohne Abschreibung und Verzinsung) sind bei der Kita-Be­triebskostenpauschale 2016/2017, Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 510 –Jugend­amt, Amtsbereich 5103651 – Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrich­tungen, Kontengruppe 42510 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ver­anschlagt und werden mit Inbetriebnahme der Einrichtung entsprechend in die Ämterbudgets umgesetzt.




4. Stellenplan

Für dieses Projekt des städtischen Trägers werden insgesamt 14,1741 Stellen be­nötigt (davon 1 Stelle in Entgeltgruppe S 13 und 1 Stelle in Entgeltgruppe S9 und 4,5302 Stellen in Entgeltgruppe S 8b und 5, 4759 Stellen in Entgeltgruppe


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Vorprojektbeschluss (GRDrs 851/2016) für die zur Entscheidung stehenden Maßnahmen wurde am

24.01.2017 durch den Ausschuss für Umwelt und Technik
25.01.2017 durch den Verwaltungsausschuss
03.02.2017 durch den Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen

gefasst.


Auf einen Projektbeschluss wurde gem. Ziffer 1.5 der Richtlinien für das Projektma­nagement im Hochbau (Routineprojekte) verzichtet.

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Ost wurde am 18.01.2017 über die Maßnahme informiert.

Termine

Unter der Voraussetzung eines Baubeschlusses im Juli 2018 können die Bauarbeiten im August 2018 beginnen.
Der Beschluss für die ab Juli 2018 geplanten Abbrucharbeiten, wurde bereits im Vorprojektbeschluss am 03.02.2017 gefasst.
Die Übergabe des fertigen Gebäudes ist nach 18-monatiger Bauzeit im Februar 2020 geplant.



Finanzielle Auswirkungen


Einmalige KostenLaufende Folgekosten
jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
4.046.000 €
Laufende Aufwendun­gen
1.143.074 €
Objektbezogene Einnah­menLaufende Erträge
85.890 €
Von der Stadt zu tragen
Folgelasten
1.057.184 €
Mittel im Haushaltsjahr/ Finanzplanung
Veranschlagt
4.046.000
Noch zu veranschlagen

Beteiligte Stellen

Die Referate JB, StU, AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-





Dirk Thürnau Bürgermeister









Anlagen

1: Ausführliche Begründung
2: Deckblatt Kostenermittlung
3: Flächen- und Rauminhaltsberechnungen
4: Planverkleinerungen
5: Baubeschreibung
6: Energetisches Datenblatt


Ausführliche Begründung:


Allgemein
In der neu zu errichtenden Einrichtung sollen ca. 55 Kinder in 4 Gruppen, davon 2 Gruppen für 0 bis 3 Jährige mit insgesamt ca. 20 Plätzen, 1 Gruppe 0 bis 6 Jährige mit ca. 15 Plätzen und 1 Gruppe 3 bis 6 Jährige mit ca. 20 Plätzen untergebracht werden.

Die Außenanlagen und die Einrichtung werden entsprechend den Anforderungen neu hergestellt bzw. beschafft.

Raumprogramm
Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung entspricht dem mit dem Vorprojektbe­schluss (GRDrs 851/2016) beschlossenen Raumprogramm.

Baurecht
Die Planung erfolgte auf Grundlage der bestehenden Ortsbausatzung.

Der längliche zweigeschossige Baukörper, der aufgrund der Ortsbausatzung eine Tiefe von 12 m nicht überschreiten darf, erstreckt sich entlang der Parkstraße.
Die Planung wurde mit dem Baurechts-und Stadtplanungsamt abgestimmt.


Das bestehende Gebäude, welches bisher von der katholischen Kirche genutzt und mittlerweile aufgegeben wurde, wird abgerissen.

Bei der artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung wurde festgestellt, dass keine Ausgleichsmaßnahmen für geschützte oder gefährdete Arten notwendig sind.

Die Baugenehmigung wird im Juni 2018 erwartet.

Baumbilanz
Das Planungsgebiet befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs der Baumschutz­satzung Zone II.

Für den Neubau der Kindertagesstätte mussten 9 Bäume gefällt werden. Durch die Vergrößerung der Einrichtung wird ein entsprechend größerer Baukörper benötigt, dadurch wurde die Fällung von 6 Bäumen unumgänglich. Außerdem mussten 3 abgängige Bäume aus Verkehrssicherungsgründen gefällt werden. Es wurde versucht, möglichst schonend mit dem Baumbestand umzugehen und Bäume zu erhalten.
Die Fällungen mussten wegen des zur Verfügung stehenden Fällzeitraumes bereits vor dem Baubeschluss durchgeführt werden. Hierüber wurden die städtischen Gremien per Mitteilungsvorlage (GRDrs 867/2017) informiert.

Als Ersatz der 9 Bäume müssen entsprechend ihres Stammumfangs gemäß Baum­schutzsatzung insgesamt 21 neue Bäume nachgepflanzt werden.
Sie werden in dem Außenbereich der Kindertageseinrichtung sowie den angrenzen­den Grünanlagen ersetzt und überwiegend als heimische Laubbäume nachgepflanzt.


Baubeschreibung
Siehe Anlage Nr. 5.


Barrierefreies Bauen
Die Belange behinderter Personen werden nach DIN 18040-1 erfüllt.

Energiekonzept
Der Heizwärmebedarf wird mit einem Mikro-KWK-System (Grundlast), kombiniert mit einem Brennwertmodul zur Spitzenlastabdeckung gedeckt. Die Wärmeverteilung in den einzelnen Räumen erfolgt durch eine Fußbodenheizung.
Der Warmwasserbedarf wird größtenteils über eine zentrale Warmwasserbereitung (Frischwasserstation mit Pufferspeicher heizungsseitig) gedeckt.


Für die Aufbereitungsküche und die Sanitärbereiche ist eine Be- / und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Rückwärmzahl > 75 %) vorgesehen. Die sonstigen Räume werden über Fenster belüftet. Die sommerliche Nachtauskühlung erfolgt über Fensterlüftung. Um eine sommerliche Überhitzung im Gebäude zu vermeiden, ist ein außenliegender Sonnenschutz (z. B. Lamellen-Raffstores, Markise) an den Fassaden vorgesehen. Zur Beleuchtung der Räume werden LED-Leuchten eingesetzt.

Die Anforderungen der EnEV 2014 in Bezug auf den Primärenergiebedarf werden mit oben beschriebenem Konzept um mindestens 33,5% unterschritten und erfüllt die städtischen Vorgaben (GRDrs 165/2010).

Das Gebäude wurde vom Amt für Umweltschutz hinsichtlich einer Photovoltaiknut­zung auf der Dachfläche untersucht. Die Dachfläche wird für die Nutzung einer Pho­tovoltaikanlage vorbereitet. Mit dem Amt für Umweltschutz wurde abgestimmt, die Anlage aus Contracting-Mitteln zu finanzieren. Die Kosten für die Planung und Aus­führung sind im Baubeschluss nicht enthalten.

Das energetische Datenblatt für den Neubau liegt in als Anlage 6 dem Baubeschluss bei.

Das dargestellte Energiekonzept wurde mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt.

Kosten
Der Kostenanschlag nach DIN 276 vom 17.05.2018
ergab Gesamtkosten von 4.046.000 €

Diese Gesamtkosten verteilen sich auf die einzelnen Kostentitel wie folgt:

Gesamtbaukosten Abriss und Neubau brutto 3.599.000 €
(inkl. Kosten Abriss 100.000 €)
Außenanlagen (inkl. Nebenkosten) brutto 347.000 €

Summe Ausstattung brutto 100.000 €
Gesamtkosten brutto 4.046.000 €

Die im Kostenanschlag vom 17.05.2018 ermittelten Gesamtbaukosten von 3.946.000 € beinhaltet die Submissionsergebnisse von bisher 37% der dort für die Kostengruppen 300 und 400 (DIN 276) vorgesehenen Summen. Bei der erfolgten Rohbauausschreibung ist kein Angebot eingegangen. Die Rohbauarbeiten werden nochmals ausgeschrieben und sind somit nicht in der o. g. Prozentangabe enthalten.

Gegenüber den zur Haushaltsplananmeldung 2016/2017 berechneten Kosten ergibt sich ein Mehrbedarf von 320.000 €.


Investitionskosten, Wirtschaftlichkeit
Im Rahmen der Baumaßnahme werden gebaut:
Brutto-Rauminhalt (BRI) 3.366 m³
Netto-Grundfläche (NRF) 806 m²

Kostenkennwerte:
1 m³ BRI bezogen auf die Bauwerkskosten 776 €
1 m² NRF bezogen auf die Bauwerkskosten 3.246 €

Diese Kostenkennwerte liegen im oberen Rahmen der aktuell realisierten Einrichtun­gen.

Die höheren Kostenkennwerte sind folgendermaßen begründet.
- Erhöhte Massen von belastetem Aushubmaterial.
- Einbau einer Sicherheitsdrainage über der Bunkerdecke.
- Zwischen Bodenplatte und Bunkerdecke Einbau einer 2m hohen Schaum­glasschotterdämmung anstatt Erde infolge erforderlicher Gewichtsreduzierung auf dem Bunker. Dadurch Massenmehrung bei der Abfuhr des Erdaushubs.
- Die gesamten Erd- und Gründungsarbeiten müssen aufgrund der Luftbildauswer­tung des Regierungspräsidiums als ‚bombardierten Bereich‘ durch eine gewerbli­che Kampfmittelräumfirma überwacht werden.
- Als Ersatz von 9 Bäumen müssen entsprechend ihres Stammumfangs gemäß Baumschutzsatzung insgesamt 21 neue Bäume nachgepflanzt werden.
- Durch die konjunkturelle hohe Auslastung der Firmen kommt es zu deutlichen Preissteigerungen, z. B. beim submittierten Gewerk Holzbauarbeiten.

Das Projekt wurde hinsichtlich möglicher Einsparpotentiale überprüft.

Dabei wurde durch die Neuanordnung der Fluchttreppen an beiden Stirnseiten die Länge des Gebäudes reduziert. Dadurch konnte auch der Eingriff in die Stützmauer und der Böschung auf der Ostseite des Parks minimiert werden. Die Einsparungen betragen hierdurch rund 100.000 €.

Die baulichen Standards wurden über die Materialauswahl auf ein Minimum begrenzt und entsprechen den mit den beteiligten Ämtern vereinbarten Standards.

Fördermittel
Für die Baumaßnahme werden Fördermittel aus dem Investitionsprogramm des Bun­des Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020 Bundesfördermittel beantragt.

Termine
Unter der Voraussetzung eines Baubeschlusses im Juli 2018 können die Bauarbei­ten im August 2018 beginnen. Die Übergabe des fertigen Gebäudes ist nach 18-mo­natiger Bauzeit im Februar 2020 geplant.

Zusätzliche Personalkosten
Für dieses Projekt des städtischen Trägers werden insgesamt 14,1741 Stellen benö­tigt (davon 1 Stelle in Entgeltgruppe S 13, 1 Stelle in Entgeltgruppe S9 und 4,5302 Stellen in Entgeltgruppe S 8b und 5,4759 Stellen in Entgeltgruppe S 8a und 1,45 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 0,7179 Stellen in Entgeltgruppe E 3). Diese Stellen verursachen Jahreskosten in Höhe von 792.718,99 €. Der Sachstandbericht wird dementsprechend korrigiert.


Das Jugendamt wird ab Inbetriebnahme der Einrichtung ermächtigt im Umfang von 14,1741 Stellen Personal zu beschäftigen. Über die Stellenschaffung wird zum Dop­pelhaushalt 2020/2021 entschieden.

Betriebs- und Personalkosten, jährlich (51) 903.969 €
Betriebskosten jährlich (23) 61.400 €
Abschreibung (2 % der Baukosten) 78.920 €
Abschreibung (10 % der Ausstattung) 10.000 €
Verzinsung (4,5 % von ½ der Baukosten) 88.785 €
Jährliche zusätzliche Folgeausgaben 1.143.074 €

Jährliche Folgeeinnahmen 85.890 €
Zusätzliche Folgelasten insgesamt 1.057.184 €

Den jährlichen Folgelasten von insgesamt 1.057.184 € wird zugestimmt. Die Mittel für die Folgelasten (ohne Abschreibung und Verzinsung) sind bei der Kita Betriebs­kostenpauschale 2016/2017, Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 510 -Jugendamt, Amts­bereich 5103651 – Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kon­tengruppe 42510 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt.

Ab Inbetriebnahme der Einrichtung sind die Budgets der Ämter entsprechend anzu­passen.

Finanzierung
Der Gesamtaufwand beträgt 4.046.000 €. Hiervon sind 100.000 € (Planungsleistun­gen) im Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103651 – Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kita-Ausbauprogramm 2014/2015, Kontengr. 42510 - sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun­gen und 3.626.000 € im Finanzhaushalt, Teilhaushalt 510 – Jugendamt beim Projekt 7.519365.916 Investitionspauschale Ausbau Kita 2016/2017, Ausz.Gr.7873 – Sons­tige Baumaßnahmen finanziert und werden für den finanziellen Vollzug auf das Pro­jekt Parkstraße 22, umgesetzt.
Die restlichen 320.000 € werden aus noch freien investiven Restmitteln der Kita-Aus­bau-Programme 2010 bis 2020 finanziert und im kommenden 8. Kita-Sachstandsbe­richt dargestellt. Für den finanziellen Vollzug werden die Mittel dann auf das Projekt Kita Parkstraße umgesetzt.




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