Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport

Gz: WFB/SOS
GRDrs 1187/2019
Stuttgart,
11/11/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 18.11.2019



KFZ-Zulassungs- und Führerscheinstelle
Krailenshaldenstraße 32 in Stuttgart-Feuerbach


Beantwortung / Stellungnahme

Bestandsgebäude

Das Objekt Krailenshaldenstraße 32 wurde 1965 erbaut und 1990 umgebaut. Sowohl technisch als auch kapazitätsmäßig entspricht das Gebäude nicht mehr den aktuellen Anforderungen an die sehr intensive Nutzung. Daher soll das Gebäude den aktuellen Erfordernissen baulich angepasst werden.

Im Rahmen eines 1. Bauabschnitts wurden Brandschutzmaßnahmen entsprechend der Vorgaben des Brandschutzkonzepts umgesetzt. Im 2. Bauabschnitt wurde die Barrierefreiheit hergestellt. Die Maßnahmen der beiden ersten Bauabschnitte sind mittlerweile abgeschlossen und erforderten Aufwendungen in Höhe von jeweils ca. 1 Mio. €.

Ein geplanter 3. Bauabschnitt umfasst die Sanierung der hof- und rückseitigen Fassaden. Im Rahmen der bisherigen Planung hat sich ergeben, dass weitere Maßnahmen in der Bausubstanz (insb. Haustechnik) erforderlich sind. Daher wurde zwischenzeitlich ein Sanierungsgutachten in Auftrag gegeben, welches voraussichtlich im Frühjahr 2020 vorliegt.

Sobald das Gutachten vorliegt, kann die weitere Vorgehensweise (Bestandssanierung oder Neubau am bestehenden Standort oder Verlagerung an einen anderen Standort) vertiefend untersucht werden.

Durch Anmietung zusätzlicher Büroflächen in unmittelbarer Nachbarschaft werden die akuten Raumprobleme gelöst. Zudem wird auf dem Parkplatz im Winterhalbjahr ein beheizter Container aufgestellt, um zusätzliche Flächen für den Wartebereich zu schaffen.

Im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung werden die zum ordnungsgemäßen Betrieb der Immobilie anfallenden Themen selbstverständlich weiterhin erledigt. Insbesondere wurde sich des Themas sommerliche Wärmeentwicklung angenommen und es werden Sonnenschutzfolien angebracht und defekte Beschattungseinrichtungen instandgesetzt.

Zweiter Standort

Für die Diskussion eines zweiten Standorts der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle im Stuttgarter Süden wären zunächst die erforderlichen organisatorischen Rahmenbedingungen und Bedarfe zu untersuchen.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22. Mai 2019 wurde die Durchführung einer Organisationsuntersuchung bei der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle beschlossen (vgl. GRDrs 347/2019). Die Organisationsuntersuchung ist inzwischen extern vergeben und mit Ergebnissen ist im Herbst 2020 zu rechnen. Die spezielle Standort- und Raumsituation der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle ist auch Inhalt der Untersuchung.

Insofern sollten die Ergebnisse bzgl. der Diskussion um einen zweiten Standort abgewartet werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Kunden bereits heute in den dezentralen Bürgerbüros der Stadt Standardleistungen aus den Bereichen der Kfz-Zulassung und des Führerscheinwesens bekommen können.


Digitalisierung

Im Rahmen von Digital MoveS ist der stadtweite Ausbau der Online-Terminvergabe vorgesehen. Diese ist bei der Kfz-Zulassungsstelle über ein in das Fachverfahren dvv.LaIKra integriertes Modul möglich und wird stufenweise eingeführt.

Im Rahmen einer Erprobungsphase bietet die Kfz-Zulassungsstelle bereits seit dem
4. November 2019 an Montagnachmittagen eine Online-Terminvergabe an. In Planung sind über dieses Fachverfahren auch die Online-Halter- und Kfz-Briefauskunft.

Der Online-Service iKfz des Bundes ist bereits mit der Außerbetriebssetzung und Wiederzulassung von Kfz (Stufe 1 und 2) im Einsatz; dies generiert jedoch noch keine hohen Fallzahlen. Die Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung für Private (Stufe 3) wird seit dem 01.10.2019 ebenfalls angeboten, ist auf Grund technischer Probleme seitens der Fachanwendung in Stuttgart jedoch noch nicht einsetzbar.

In Stufe 4 (vermutlich ab 2020/2021) soll die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auch auf gewerbliche Geschäftsvorgänge ausgeweitet und somit die Automatisierung noch stärker ausgebaut werden.

Bereits mit Stufe 3 wurde die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung eingeführt. Bei der Umschreibung besteht nun für neue Halter/innen die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen. Dies erspart internetaffinen Kunden zwar den Besuch auf der Behörde, führt jedoch aufgrund der weiterhin notwendigen Einzelfallbearbeitung derzeit noch zu keiner spürbaren Entlastung der Zulassungsstelle.

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) werden künftig weitere Verwaltungsleistungen, wie z. B. zu Führerschein/Fahrerlaubnis, von Bund und Land als Online-Service bereitgestellt. Hier ist momentan allerdings noch kein realistischer Zeitplan absehbar.





Vorliegende Anträge/Anfragen

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586/2019 CDU




Thomas Fuhrmann Dr. Martin Schairer
Bürgermeister Bürgermeister




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