Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5670-02.0
GRDrs 1151/2017
Stuttgart,
11/13/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2017



Dringlichkeitsliste;
Informationen zu Vorhaben SV Gablenberg, TB Cannstatt, SV Möhringen


Beantwortung / Stellungnahme

SV Gablenberg und SV Möhringen:

In beiden Fällen geht es um die Sanierung von bestehenden Kunststoffrasenplätzen. Seit dem Doppelhaushalt 2016/2017 steht für die Sanierung von Kunststoffrasenplätzen eine Pauschale von 625.000 EUR pro Jahr (1,25 Mio. EUR pro Doppelhaushalt) zur Verfügung. Nach dem Beschluss des Gemeinderats soll die Entscheidung darüber, welche Plätze saniert werden durch die Fachverwaltung (AfSB und TBA) unter fachlichen Abwägungen getroffen werden.

Das städtische Tiefbauamt rechnet – je nach bautechnischem Zustand der Sportplätze – mit einem Sanierungsaufwand von durchschnittlich 250.000 EUR je Platz. Dies gilt auch für die Plätze beim SV Gablenberg und beim SV Möhringen (Platz 1, Bürgerhaushalt 2017).

Aus Sicht der Sportverwaltung und unter Einbeziehung zahlreicher Faktoren zur Entscheidungsfindung der Dringlichkeit von Sanierungen (z.B. technischer Zustand der Spielfläche, Auslastung, Verfügbarkeit von Ausweichflächen usw.) gibt es zahlreiche Plätze, welche eine höhere Priorität zur Sanierung aufweisen. Nach derzeitigem Stand sind die Plätze beim SV Gablenberg und beim SV Möhringen für den Doppelhaushalt 2020/2021 zur Sanierung vorgemerkt. Bei aktuellen, erheblichen Veränderungen in der Entwicklung von Vereinen oder unvorhersehbaren Schadensereignissen, muss der Sportverwaltung jedoch jederzeit vorbehalten sein, bestehende Planungen zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Die derzeitige Situation bezüglich der Pauschale zur Sanierung bestehender Kunststoffrasenplätze ist ausführlich in der GRDrs 1127/2017 dargestellt.

TB Cannstatt

In diesem Fall geht es um die Erneuerung der 400m-Kunststofflaufbahn auf dem Vereinsgelände des TB Cannstatts.

Die Senkungen im Bereich der Sportanlage des TB Cannstatt werden seit 2009 vom Tiefbauamt genauestens beobachtet und anhand von Messungen verfolgt bzw. dokumentiert. Trotz noch zu erwartender Restsetzungen des aufgefüllten Geländes könnte, aufgrund der zuletzt 2015 vorgelegten Auswertungen durch einen Gutachter, eine Wiederherstellung der Bahn aus technischer Sicht durchgeführt werden. Dabei wären zur Stabilisierung des Untergrunds Handlungsempfehlungen zu beachten. Auch ein „Rückbau“ auf nur noch vier statt bislang sechs Rundlaufbahnen muss aus baufachlicher Sicht in Erwägung gezogen werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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727/2017 (Teil IV A, B, E; C siehe GRDrs 1299/2017), Freie Wähler




Dr. Martin Schairer



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