Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 964/2023
Stuttgart,
04/02/2024



Änderung von Grundschulbezirksgrenzen in Stuttgart-Süd und Stuttgart-Mitte



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Mitte
Bezirksbeirat Süd
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.04.2024
13.05.2024
14.05.2024
05.06.2024



Beschlußantrag:

1. Vom aktuellen Sachstand der Schulentwicklung der Marienschule, Lerchenrainschule, Wilhelm-Hauff-Schule in Stuttgart-Süd und der Jakobschule in Stuttgart-Mitte wird Kenntnis genommen.

2. Mit Wirkung zum Schuljahr 2025/26 werden die Schulbezirke der Marienschule, der Lerchenrainschule, der Wilhelm-Hauff-Schule sowie der Jakobschule entsprechend der Übersichtspläne aus Anlage 1 neu festgelegt. Die Umsetzung erfolgt sukzessive. Vom Schuljahr 2025/26 an werden jeweils die einzuschulenden Grundschüler nach den neuen Bezirksgrenzen eingeschult.



Begründung:


Schulsituation Marienschule
Die Marienschule ist eine 3-zügige Ganztagsgrundschule in Wahlform im Stadtbezirk Stuttgart-Süd. Im Schuljahr 2023/24 besuchen die Grundschule insgesamt 272
Schülerinnen und Schüler.


Die Marienschule entstand aus der Zusammenlegung der beiden Grundschulen Heusteig- (Zügigkeit 1,5) und Römerschule (Zügigkeit 3) zum Schuljahr 2017/18 (GRDrs 27/2016). Infolgedessen wurden die Schulbezirke der „Grundschule Süd“ (heute Marienschule GRDrs 734/2018) und der Jakobschule neu festgelegt.

Der Stadtbezirk Stuttgart-Süd zeichnet sich durch sehr dynamische Entwicklungen sowie zahlreiche Aufsiedlungen und Nachverdichtungen aus. Daher verzeichnet insbesondere die Marienschule aktuell stetig ansteigende Schülerzahlen. Diese Entwicklung führte bereits aktuell dazu, dass regelmäßig Schülerzahlen für vier Eingangsklassen zur Einschulung angemeldet wurden. Diese Entwicklung war so in der Dimension nicht vorhersehbar. Zudem wurde bei der Zusammenlegung damals versucht, nicht tiefgreifender als nötig in die damaligen Schulbezirke einzugreifen.

Hinzu kommt, dass im Innenstadtbereich und insbesondere in Stuttgart-Süd ein sehr hohes Wegzugsverhalten festzustellen ist. Das bedeutet, dass von den in Stuttgart-Süd geborenen Kindern ein erheblicher Anteil bis zur Einschulung mit ihren Familien aus Stuttgart-Süd abwandert. Diese Situation wird in der Schülerprognose entsprechend kalkuliert, macht aber dennoch eine verlässliche Prognose der konkreten Einschulungskinder ebenfalls schwierig.

Für die räumliche Weiterentwicklung der Marienschule als 3-zügige Ganztagsgrundschule und der damit erforderlichen Umstrukturierung zur Schaffung pädagogisch orientierter Ganztagsstrukturen im Schulgebäude weist die Marienschule entsprechenden Umstrukturierungsbedarf auf. Eine Machbarkeitsstudie für die Sanierung und Erweiterung des Gebäudes wurde im Jahr 2022 fertiggestellt. Aufgrund der begrenzten baulichen Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Schulgrundstück ist eine Erweiterung der Schule auf eine 4-Zügigkeit auf dem Grundstück nicht realisierbar.

Eine erneute Anpassung der Grundschulbezirksgrenzen soll daher zu einer Entlastung der Marienschule führen.


Schulsituation Lerchenrainschule
Die Lerchenrainschule ist eine 2 zügige gebundene Ganztagsschule mit einem zusätzlichen Zug, dem Angebot der „Musikbetonten Grundschule“ und führt im Schuljahr 2023/24 insgesamt 204 Schülerinnen und Schüler.

Bis zum Schuljahr 2018/19 gehörte zur Lerchenrainschule auch eine Werkrealschule. Aufgrund der stadtweit sinkenden Nachfrage an dieser Schulart musste die Werkrealschule an der Lerchenrainschule zum Schuljahr 2016/17 aufgehoben werden.

Da die Lerchenrainschule eine Grund- und Werkrealschule war, verfügt sie flächenmäßig bereits über eine Raumkapazität für bis zu 4 Züge. Vorausgesetzt ist hierfür der Rückbau der noch vorhandenen Fachklassenräume aus der ehemaligen Werkrealschule.

Das Schulverwaltungsamt wird für den Schulstandort das Raumkonzept auf Basis der neu hinzukommenden Schülerinnen und Schüler durch die Änderung der Schulbezirksgrenzen weiterentwickeln.

Die vorgeschlagene Grundschulbezirksänderung führt zu einer Stärkung der Lerchenrainschule.






Schulsituation Wilhelm-Hauff-Schule
Die Wilhelm-Hauff-Schule ist eine 3-zügige Grundschule mit Schülerhaus und führte im Schuljahr 2023/24 insgesamt 247 Schülerinnen und Schüler inklusive einer Grundschulförderklasse. Aufgrund der Raumkapazität ist in der Wilhelm-Hauff-Schule eine Erweiterung der Zügigkeit nicht möglich.

Die vorgeschlagene Grundschulbezirksänderung soll zu einer leichten Entlastung hinsichtlich der Schülerzahl führen. Dies ist insbesondere auch dafür wichtig, dass hier trotz der begrenzten Grundstücksflächen eine realistisch umsetzbare Möglichkeit für den Ganztagsraumstandard verbleibt.


Schulsituation Jakobschule
Die Jakobschule ist eine 3-zügige Grundschule mit Schülerhaus und führt im Schuljahr 2023/24 insgesamt 258 Schülerinnen und Schüler inklusive einer Grundschulförderklasse und einer Vorbereitungsklasse. Die Planungsphase für die Entwicklung der
Jakobschule zu einer Ganztagsgrundschule hat bereits begonnen.


Die Einrichtung einer mindestens 3-zügigen Ganztagsschule kann auf dem vorhandenen Grundstück perspektivisch entwickelt werden. Die vorgeschlagene Grundschulbezirksänderung soll zu einer zusätzlichen leichten Stärkung der Jakobschule führen.


Neue Schulbezirksgrenzen
Um die vorhandenen räumlichen Ressourcen an der Lerchenrainschule zu nutzen und gleichzeitig die Raumknappheit an der Marienschule aufzulösen, schlägt die Verwaltung eine Änderung der Schulbezirksgrenzen vor. Aufgrund der geographischen sowie sozialen Lage in der Stuttgarter Innenstadt ist eine Verschiebung zwischen allen 4 Grundschulen notwendig (siehe Anlage 1). Die Marienschule bleibt weiterhin 3-zügig, die Lerchenrainschule kann auf eine stabile 3-Zügigkeit mit zusätzlichem Musikzug anwachsen, die Wilhelm-Hauff-Schule sowie die Jakobschule behalten ihre aktuelle Zügigkeit. Die vorgeschlagene Grundschulbezirksänderung wurde aber auf der anderen Seite so gewählt, dass die Veränderungen in ihren Auswirkungen noch gut vertretbar für die betroffenen Schulen sind.


Beteiligung der Betroffenen
Alle Schulleitungen und die Bezirksvorstehenden der Bezirke Stuttgart-Mitte und Stuttgart-Süd wurden bei der Planung involviert (s.u.). Das Staatliche Schulamt Stuttgart wurde ebenfalls vorab über das Vorgehen informiert und hat keine Einwendungen erhoben.

Die vier Schulgemeinden werden in ihren Schulkonferenzen zu der geplanten Schulbezirksänderung ihre Stellungnahmen abgeben (alle Schulkonferenzen tagen voraussichtlich im April 2024).

Das Amt für öffentliche Ordnung hat darauf hingewiesen, dass mit den vorgeschlagenen Maßnahmen auch weiterhin sichere Schulwege gewährleistet sind.


Sozialräumliche Unterschiede und geographische Lage
Bei einem ersten Entwurf der Grundschulbezirksänderung wurde sowohl seitens des Bezirks als auch seitens der Lerchenrainschule auf die soziale Lage und eine möglichst soziale Ausgewogenheit bei der Schulbezirksänderung, besonders in der Böblinger Straße, hingewiesen. Daraufhin hat die Verwaltung die Situation mehrmals gründlich geprüft und mit den Beteiligten besprochen. Der aktuelle Stand zeigt den geplanten Grenzverlauf, der die eingebrachten Änderungsvorschläge aufgegriffen hat.

Die Topographie in Stuttgart stellt eine besondere Herausforderung dar, da die Stadt auf hügeligem Gelände liegt. Dies kann in Einzelfällen zu längeren Schulwegen führen, insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die in Gebieten mit steilen Straßen oder Höhenunterschieden leben. Die geografische Lage und die Topographie der Stadt können somit dazu führen, dass einige Kinder längere Strecken zurücklegen müssen, um ihre Schule zu erreichen. Dieser wichtige Aspekt wurde bei der Planung der Schulbezirksänderung und der Schülerverteilung berücksichtigt, um sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler auch nach der Änderung möglichst gerechte Bedingungen haben.

Bewertung der Kinderrechte
Beim Zuschnitt der neuen Schulbezirksgrenzen wurde darauf geachtet, dass die
Grundschulkinder ihre jeweilige Grundschule auf einem sicheren Schulweg erreichen
können. Dementsprechend wird das Kindeswohl (Artikel 3 der UN-Kinderrechts-konvention) im Sinne des Rechts auf Schutz und Fürsorge sowie Gesundheit berücksichtigt.

Finanzielle Auswirkungen

Keine



Beteiligte Stellen

Keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 - Übersichtspläne




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Leitvermerk 2024.xlsx