Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 296/2017
Stuttgart,
07/12/2017



Bildung eines 11. Steuerungsbereiches im Bereich der Beratungszentren Familie und Jugend für das Jugendamt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.09.2017
11.10.2017



Beschlußantrag:


1. Der stellenneutralen Bildung eines 11. Steuerungsbereiches im Bereich der Beratungszentren Familie und Jugend für das Jugendamt wird zugestimmt.

2. Der 11. Steuerungsbereich wird zusätzlich aus den bereits bestehenden Beratungszentren Bereich 2 (Zuffenhausen) und Bereich 3 (Bad Cannstatt/Münster) gebildet.

3. Die außerhalb des Stellenplans zur Verfügung gestellten Mittel für die Beschäftigung von 2 Psychologinnen/Psychologen im Assistentenjahr werden für die notwendige Bereichsleitungsstelle genutzt. Das Jugendamt erhält die Ermächtigung, die Stelle der Bereichsleitung ab sofort zu besetzen. Im Rahmen des Stellenplanverfahrens ist hierfür eine VK-Stelle in Besoldungsgruppe A 13 g.D. haushaltsneutral zu schaffen.

4. Vom veränderten Raumbedarf wird Kenntnis genommen.


Begründung:



I. Ausgangssituation

II. Problemanzeige
III. Überprüfung der organisatorischen Machbarkeit eines 11. Steuerungsbereichs

Im Rahmen eines Prüfauftrages von der Amtsleitung wurde, unter Einbeziehung des Personalrates des Jugendamtes, geprüft, einen 11. Bereich aus den Stadtteilen der heutigen Bereiche 2 und 3 zu strukturieren und dabei auf folgende Effekte besonderen Wert zu legen: IV. Prüfungsergebnisse

Unter Berücksichtigung der Bedingungen und Vorgaben wurden die bisherigen Bereich 2 und 3 auf folgende 3 Bereiche aufgeteilt. An den Außengrenzen der Bereiche 2 und 3 wurden keine Veränderungen vorgenommen. Es werden keine bestehenden politischen Grenzen tangiert (siehe Anlage 1).

Bereich 2
Zuffenhausen (- Am Stadtpark, - Schützenbühl, - Elbelen, - Frauensteg, - Mitte,
- Hohenstein, - Mönchberg, - Im Raiser, Neuwirtshaus, Rot, Zazenhausen) und Stammheim (HzE-Träger Evangelische Gesellschaft)

Bereich 3
Muckensturm, Schmidener Vorstadt, Espan, Kurpark, – Mitte, Seelberg, Winterhalde, Wasen, Veielbrunnen, Im Geiger, Sommerrain, Steinhaldenfeld
V. Voraussetzungen für die Umsetzung

1. Personalausstattung bzw. –aufteilung

Die stellentechnische Ausstattung des 11. Beratungszentrums kann haushaltsneutral umgesetzt werden. Die auf der Basis von sozialstrukturellen Merkmalen generell vorhandenen Stellen in den Beratungszentren 2 und 3 bilden die Grundlage für die konkrete künftige Aufteilung auf 3 Bereiche/3 Beratungszentren. Hieraus ergibt sich folgende Aufteilung:

Bereich psychologische Beratung

Stellentechnisch ist im Grundsatz jedes Beratungszentrum im Bereich der psychologischen Beratung mit 1 VK Stelle in EG 13 zur Beschäftigung einer Psychologin/eines Psychologen und mit 1 VK Stelle in Entgeltgruppe S 17 für die Beschäftigung einer Sozialarbeiterin/eines Sozialarbeiters oder einer Sozialpädagogin/ eines Sozialpädagogen mit wissenschaftlich anerkannter therapeutischer Zusatzausbildung ausgestattet. Diese Ausstattung kann für das 11. Beratungszentrum mit der in EG 13 für die psychologische Beratung und der in Entgeltgruppe S 17 für Fachberatung der Beratungszentren zum Stellenplan 2016/2017 geschaffenen Stellen gesichert werden.






Finanzielle Auswirkungen


Die Bildung eines 11. Steuerungsbereichs bzw. eines 11. Beratungszentrums Familie und Jugend erfolgt stellenneutral. Über die Finanzierung eines eventuellen Mehraufwandes für den erweiterten Raumbedarf wird zu gegebener Zeit entschieden.







Beteiligte Stellen

Referat AKR und Referat WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

1








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