Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
296/2017
Stuttgart,
07/12/2017
Bildung eines 11. Steuerungsbereiches im Bereich der Beratungszentren Familie und Jugend für das Jugendamt
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.09.2017
11.10.2017
Beschlußantrag:
1. Der stellenneutralen Bildung eines 11. Steuerungsbereiches im Bereich der Beratungszentren Familie und Jugend für das Jugendamt wird zugestimmt.
2. Der 11. Steuerungsbereich wird zusätzlich aus den bereits bestehenden Beratungszentren Bereich 2 (Zuffenhausen) und Bereich 3 (Bad Cannstatt/Münster) gebildet.
3. Die außerhalb des Stellenplans zur Verfügung gestellten Mittel für die Beschäftigung von 2 Psychologinnen/Psychologen im Assistentenjahr werden für die notwendige Bereichsleitungsstelle genutzt. Das Jugendamt erhält die Ermächtigung, die Stelle der Bereichsleitung ab sofort zu besetzen. Im Rahmen des Stellenplanverfahrens ist hierfür eine VK-Stelle in Besoldungsgruppe A 13 g.D. haushaltsneutral zu schaffen.
4. Vom veränderten Raumbedarf wird Kenntnis genommen.
Begründung:
I.
Ausgangssituation
Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe orientieren sich in ihrer Vielzahl und Vielfalt an den Lebenswelten der Kinder, Jugendlichen und Familien und sind deshalb in Stuttgart nach sozialräumlichen Gesichtspunkten organisiert. Auf dieser Grundlage hat das Jugendamt seine Dienste in 10 Bereiche gegliedert. In jedem Bereich befindet sich u. a. ein Beratungszentrum mit weitergehenden Unterstützungsangeboten.
Diese sozialräumliche Gliederung ermöglicht, dass die Dienstleistungen in hoher Qualität, in ausreichender Anzahl und auf schnellem Weg erfolgen können.
Bei den unter dem Dach des Jugendamtes vernetzten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ist die Bereichsaufteilung des Stuttgarter Stadtgebietes die gemeinsame organisatorische Bezugsgröße. Dies betrifft prinzipiell alle Praxisfelder: Beratungszentren Jugend und Familie (BZ), Kindertagesstätten, Hilfen zur Erziehung, zentrale Dienste und die Jugendhilfeplanung, mit der Wirkung, dass sich Planungsprozesse, Arbeitsbeziehungen und Kooperationen auf dieselben Stadt- und Lebensräume beziehen.
Die genannten Dienste und Einrichtungen arbeiten in diesen Bereichen im Sinne einer schnellen und passgenauen Unterstützung für Familien sozialraum- und ressourcenorientiert zusammen.
Mittelfristig (spätestens nach fünf Jahren) sollten sich die Strukturen aller Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe in ihren externen und internen Kooperationen an dem Organisationszuschnitt der 11 Bereiche angleichen.
II.
Problemanzeige
1.
Bevölkerungszahlen und Größe der Bereiche
Die Bereiche 2 (Zuffenhausen) und 3 (Bad Cannstatt/Münster) sind sowohl bezogen auf die Einwohnerzahl mit 60.602 und 63.963 *Einwohnern als auch bezogen auf die Flächenausdehnungen mit 2.693.472 qm und 2.701.369 *qm sehr große Bereiche mit einer Vielzahl sozial benachteiligter Wohnquartiere. Damit einhergehend besteht ein erhöhter Unterstützungsbedarf bei den Familien gegenüber anderen Bereichen.
* Sozialdatenatlas Kinder und Jugendliche 2015
2. Sozialraumorientierung/Zusammenarbeit im Sozialraum/Wegezeiten
In diesen bevölkerungsreichen Bereichen ist die Zahl der Kooperationspartner und Institutionen deutlich größer als in anderen Bereichen. Der wesentlich höhere Kooperationsaufwand hat eine deutlich geringere Intensität in der Zusammenarbeit zur Folge. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der beiden Beratungszentren haben zum Teil
sehr weite Wege
zu den Familien und Einrichtungen. Dies hat Auswirkungen auf die Präsenz vor Ort und das jeweilige Zeitmanagement.
3. Sozialraumorientierte Hilfen zur Erziehung
Im Steuerungsbereich Bad Cannstatt/Münster sind insgesamt 4 HzE-Träger (Caritasverband, St. Josef, Stiftung Jugendhilfe aktiv und Evangelische Gesellschaft) sozialraumorientiert tätig. Die Komplexität der Steuerung der Hilfen zur Erziehung ist entsprechend hoch.
4. Leitungsspanne in den beiden Beratungszentren
Beide Beratungszentren haben jeweils mehr als 30 Beschäftigte an zwei Standorten. Im Beratungszentrum Bad Cannstatt liegt die Leitungsspanne bei 1:34. Die gemeinsamen Aufgaben von Leitung und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, insbesondere im Kinderschutz, im Rahmen einer gemeinsam getragenen Verantwortung kann so nicht zufriedenstellend umgesetzt werden.
III.
Überprüfung der organisatorischen Machbarkeit eines 11. Steuerungsbereichs
Im Rahmen eines Prüfauftrages von der Amtsleitung wurde, unter Einbeziehung des Personalrates des Jugendamtes, geprüft, einen 11. Bereich aus den Stadtteilen der heutigen Bereiche 2 und 3 zu strukturieren und dabei auf folgende Effekte besonderen Wert zu legen:
- Verbesserung bzw. Vereinheitlichung der Leitungsspannen bei drei Beratungs-
zentren 2, 3 und 11.
- Vergleichbarkeit der Bereiche durch eine Größenanpassung der Bereiche 2 und
3 an die anderen Bereiche (+/- 40.000 Einwohner).
- Bessere Präsenz vor Ort für eine intensivere Bürgernähe und Lebensweltorien-
tierung.
- Berücksichtigung etablierter Kommunikations- und Vernetzungsstrukturen (sämt-
liche Dienste, Angebote und Gremien der Kinder- und Jugendhilfe, Angebote des
Bildungssystems und der Gesundheitsförderung, Einzugsbereiche der Grund-
schulen).
- Sicherung der Qualität und des Umfangs der bisherigen Kooperation
zwischen den Kindertagesstättenbereichen 2 und 3 und den Beratungszentren
Jugend und Familie 2 und 3 für den neuen Bereich 11.
- Verkürzung der Wegezeiten für die Familien und Beratungszentren Jugend und
Familie.
IV.
Prüfungsergebnisse
Unter Berücksichtigung der Bedingungen und Vorgaben wurden die bisherigen Bereich 2 und 3 auf folgende 3 Bereiche aufgeteilt. An den Außengrenzen der Bereiche 2 und 3 wurden keine Veränderungen vorgenommen. Es werden keine bestehenden politischen Grenzen tangiert (siehe Anlage 1).
Bereich 2
Zuffenhausen (- Am Stadtpark, - Schützenbühl, - Elbelen, - Frauensteg, - Mitte,
- Hohenstein, - Mönchberg, - Im Raiser, Neuwirtshaus, Rot, Zazenhausen) und Stammheim (HzE-Träger Evangelische Gesellschaft)
Bereich 3
Muckensturm, Schmidener Vorstadt, Espan, Kurpark, – Mitte, Seelberg, Winterhalde, Wasen, Veielbrunnen, Im Geiger, Sommerrain, Steinhaldenfeld
(HzE-Träger Caritasverband und St. Josef)
Bereich 11
Bad Cannstatt (Neckarvorstadt, Pragstraße, Altenburg, Hallschlag, Birkenäcker, Burgholzhof), Münster und Mühlhausen - Mühlhausen, Freiberg, Mönchsfeld, Hofen, Neugereut –
(HzE-Träger Stiftung Jugendhilfe aktiv und Evangelische Gesellschaft)
Der Bezirk Bad Cannstatt ist von der Schaffung eines 11. Beratungszentrums am deutlichsten berührt. Es ist vorgesehen, dass die Bezirke Neckarvorstadt, Hallschlag und der Bezirk Burgholzhof vom Beratungszentrum 11 versorgt werden. Mit dem Bezirksvorsteher wurden die Folgen besprochen. Er erhebt keine Einwendungen. Der nördliche Teil des Beratungszentrums 11 umfasst die ganzen Bezirke Mühlhausen und Münster. Diese Bezirke sind nur von personellen Wechseln bei leichterer Erreichbarkeit des Beratungszentrums betroffen. Auch hier wurden die Bezirksvorsteher informiert.
Bei der Aufteilung haben folgende Faktoren eine entscheidende Rolle gespielt:
1. Leitungsspannen der Bereichsleitungen der Beratungszentren
Durch die Zuordnung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter auf 3 Beratungszentren ergibt sich eine ausgewogene Verteilung, die vergleichbar ist mit den Leitungsspannen anderer Bereiche.
2. Bevölkerungszahlen
Diese sind mit ca. 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern unter 65 Jahren unter den 3 Bereichen, und damit auch im stadtweiten Durchschnitt, relativ ausgeglichen.
3. Sozialräumliche Orientierung/Zusammenarbeit in den Sozialräumen/Wegezeiten
Bei dieser Aufteilung werden bezogen auf kleine Kinder, Grundschulen und weiterführende Schulen am wenigsten Kooperationsveränderungen notwendig sein. Die Umstrukturierung hat wenig Auswirkung auf die grundsätzliche Zusammenarbeit zwischen Beratungszentren und internen und externen Kooperationspartnern. Es verändern sich teilweise die Ansprechpartner jedoch nicht die Institutionen.
Das 11. Beratungszentrum soll möglichst in der Nähe der neugebauten Linie U 12 auf Höhe des Hallschlags oder in Münster liegen, damit über die Linie U 12 vom Pragsattel in Richtung Mühlhausen eine möglichst gute Verbindung vom südlichsten bis zum nördlichsten Punkt des 11. Bereiches erreicht wird.
Die Bereichseinteilung der Abteilung Kindertageseinrichtungen/Schuldkindbe-treuung bleibt bestehen. Die sozialräumliche Zusammenarbeit der Beratungszentren mit den Tageseinrichtungen für Kinder und den Bereichsleitungen der Bereiche 2 und 3 wird pragmatisch weiterentwickelt. Es besteht die Idee eines gemeinsamen Bereichsleitungsbüros für die Bereiche 3 und 11. Entscheidend ist die gelebte Zusammenarbeit vor Ort.
V.
Voraussetzungen für die Umsetzung
1. Personalausstattung bzw. –aufteilung
Die stellentechnische Ausstattung des 11. Beratungszentrums kann haushaltsneutral umgesetzt werden. Die auf der Basis von sozialstrukturellen Merkmalen generell vorhandenen Stellen in den Beratungszentren 2 und 3 bilden die Grundlage für die konkrete künftige Aufteilung auf 3 Bereiche/3 Beratungszentren. Hieraus ergibt sich folgende Aufteilung:
Bereich psychologische Beratung
Stellentechnisch ist im Grundsatz jedes Beratungszentrum im Bereich der psychologischen Beratung mit 1 VK Stelle in EG 13 zur Beschäftigung einer Psychologin/eines Psychologen und mit 1 VK Stelle in Entgeltgruppe S 17 für die Beschäftigung einer Sozialarbeiterin/eines Sozialarbeiters oder einer Sozialpädagogin/ eines Sozialpädagogen mit wissenschaftlich anerkannter therapeutischer Zusatzausbildung ausgestattet. Diese Ausstattung kann für das 11. Beratungszentrum mit der in EG 13 für die psychologische Beratung und der in Entgeltgruppe S 17 für Fachberatung der Beratungszentren zum Stellenplan 2016/2017 geschaffenen Stellen gesichert werden.
Bereich Sozialdienst
Ist-Zustand
2 Bereiche
Anzahl Stellen
Nach Umstrukturierung
3 Bereiche
Anzahl Stellen
BZ 2
15,6177
BZ 2
10,5236
BZ 3 (inklusive Haus des Jugendrechts)
16,4997
BZ 3
10,1577
BZ 11(inklusive Haus des Jugendrechts)
11,4361
Summe
32,1174
32,1174
Das Haus des Jugendrechts (HdJR) liegt aktuell im Bereich 3 und wird künftig dem Bereich 11 zugeordnet. Die stellentechnische Ausstattung des Haus- des Jugendrechts (HdJR) bleibt unverändert (1,5 VK Stellen in Entgeltgruppe S 12, 0,5 VK Stelle in Entgeltgruppe EG 5).
Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe
Ist-Zustand
2 Bereiche
Anzahl
Stellen
Nach Umstrukturierung
3 Bereiche
Anzahl
Stellen
BZ 2
SoJuHKR
2,5000
0,1250
BZ 2
SoJuHKR
1,7760
0,1250
BZ 3 (inklusive Haus des Jugendrechts)
3,5000
BZ 3
1,7150
BZ 11 (inklusive Haus des Jugendrechts)
2,5090
Summe
6,1250
6,1250
Bereich Sekretariat
Ist-Zustand
2 Bereiche
Anzahl
Stellen
Nach Umstrukturierung
3 Bereiche
Anzahl
Stellen
BZ 2
2,5000
BZ 2
1,5500
BZ 3 (inklusive Haus des Jugendrechts)
2,7500
BZ 3
1,5500
BZ 11 (inklusive Haus des Jugendrechts)
2,1500
Summe
5,2500
5,2500
Bereichsleitungsstelle für das 11. Beratungszentrum
Für die notwendige Bereichsleitungsstelle sollen die außerhalb des Stellenplans zur Verfügung gestellten Mittel für die Beschäftigung von 2 Psychologinnen/
Psychologen im Assistentenjahr in Höhe von 111.440 €/Jahr genutzt werden.
Das Jugendamt erhält die Ermächtigung, die Stelle der Bereichsleitung ab sofort zu besetzen. Im Rahmen des Stellenplanverfahrens ist hierfür eine VK-Stelle in Besoldungsgruppe A 13 g.D.(110.600 €/Jahr) haushaltsneutral zu schaffen.
2.
Raumprogramm
Derzeit verfügt sowohl das Beratungszentrum Zuffenhausen als auch das Beratungszentrum Bad Cannstatt über zwei Standorte. Am Standort Waiblinger Str. 12 des Beratungszentrums Bad Cannstatt steht der Umzug des verbleibenden Standorts auf jeden Fall bevor, da der Mietvertrag ausläuft. Aufgrund der schlechten Bausubstanz und der für Familien schlechten Nachbarschaft im Haus wird dieser auch nicht mehr verlängert.
Für das 11. Beratungszentrum wird zwar zusätzlich ein neuer Standort benötigt, im Gegenzug hierzu können sowohl das Beratungszentrum Zuffenhausen als auch das Beratungszentrum Bad Cannstatt jeweils einen Standort aufgeben.
Aufgrund der räumlichen Veränderungen und beschlossener, aber nicht besetzter Stellenanteile entsteht bei der Neuanmietung von zwei Mietobjekten für das Beratungszentrum Bad Cannstatt und für das 11. Beratungszentrum ein Flächenmehrbedarf. Zum Einen stehen für bereits beschlossene Stellen aktuell keine Arbeitsplätze zur Verfügung und müssen unabhängig von der Bildung eines 11. Steuerungsbereiches geschaffen werden. Zum Anderen macht die Anmietung eines Objektes zur Unterbringung eines zusätzlichen Beratungszentrums zusätzliche Raumressourcen (Wartebereiche, Besprechungsräume, Nebenräume etc.) erforderlich. Ein eventueller finanzieller Mehrbedarf kann wegen des Fehlens eines konkreten Mietobjektes aktuell nicht beziffert werden. Die konkrete Planung und Umsetzung erfolgt über das übliche Verwaltungsverfahren.
Finanzielle Auswirkungen
Die Bildung eines 11. Steuerungsbereichs bzw. eines 11. Beratungszentrums Familie und Jugend erfolgt stellenneutral. Über die Finanzierung eines eventuellen Mehraufwandes für den erweiterten Raumbedarf wird zu gegebener Zeit entschieden.
Beteiligte Stellen
Referat AKR und Referat WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
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