2. Die Finanzierung in den ersten zwei Jahren erfolgt in den THH 100 – Haupt- und Personalamt, 320 – Amt für öffentliche Ordnung, 610 – Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, 660 – Tiefbauamt und 810 – Bürgermeisteramt, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen haushaltsneutral durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg über 1.041.200 Euro liegt der Landeshauptstadt Stuttgart bereits vor.
3. Die Personalkosten für die beiden letzten Jahre der Förderperiode (2020 - 2022) werden aus dem Fonds "Sofortprogramm Saubere Luft / Nachhaltige Mobilität" finanziert, der sich aus nicht benötigten Haushaltsmittel auf Grund von Fördermitteln des Bundes oder des Landes im Bereich Luftreinhaltung speist. Begründung: Mit dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“ stellt die Bundesregierung den Kommunen mit besonders hoher NOX-Belastung Fördermittel in Höhe von insgesamt 1 Mrd. Euro zur kurzfristigen und nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität zur Verfügung. Das Sofortprogramm ist ein weiterer Schritt in Richtung des gemeinsamen Ziels von Bund, Ländern und Kommunen, die verkehrsbedingten Schadstoffemissionen in Städten und Ballungsräumen zu verringern. Gegenstand des Sofortprogramms sind Maßnahmen, die geeignet sind, zügig bis zum Jahr 2020 Wirkung zu entfalten. Dieses Sofortprogramm wurde auf dem 2. Kommunal-Gipfel der Bundeskanzlerin am 28. November 2017 inhaltlich konkretisiert (Anlage 1).
Flankierend dazu bietet das Land Baden-Württemberg Kommunen in Baden-Württemberg mit Grenzwertüberschreitungen eine Landesförderung an, um damit kurzfristig zusätzliche personelle und fachliche Kapazitäten zu schaffen. Gefördert wird die befristete Einstellung von Personal, das die Kommunen im Bereich der nachhaltigen Mobilität und Luftreinhaltung, bei der Förderakquise sowie bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Sofortprogramm des Bundes und aus Landesmitteln unterstützt.
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat sich erfolgreich um diese Landesförderung beworben. Mit Zuwendungsbescheid vom 20. März 2018 spricht das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg eine Förderung von fünf Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe 12 TVöD und drei Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe 13 TVöD, jeweils auf vier Jahre befristet, mit 1.041.200 Euro aus (Anlage 2). Der volle Betrag wird ausbezahlt, wenn die Beschäftigten bis spätestens 30. September 2018 eingestellt sind.
Die vom Land Baden-Württemberg geförderten Stellen dürfen bei der Antragstellung nicht im Stellen- und Haushaltsplan finanziert gewesen sein. Zuwendungsfähig sind daher ausschließlich zusätzliche neue Stellen. Die zum Haushalt 2018/2019 neu geschaffenen Stellen sind ausdrücklich nicht zuwendungsfähig.
Die Förderung des Landes wurde für folgende Bereiche gewährt:
- Digitalisierung der Infrastruktur - Digitalisierte Verkehrslenkung und -steuerung (Verkehrsmanagement) - Verkehrsverstetigung - Stärkung und Intensivierung des Radverkehrs - Gesamtkoordination Steuerung und Förderabwicklung
Unter Berücksichtigung der bereits zum Haushalt 2018/2019 neu geschaffenen Stellen und des zuwendungsfähigen weiteren personellen Bedarfs sollen außerhalb des Stellenplans für folgende Bereiche entsprechend der Förderzusage eingestellt werden:
- Digitalisierung der Infrastruktur (1 x Tiefbauamt (TBA) bis EG 13 TVöD, 1 x Haupt- und Personalamt (HPA) bis EG 12 TVöD)
Aufgrund der permanenten Weiterentwicklung der komplexen signal- bzw. anzeigetechnischen Infrastruktur (z. B. neues Parkleitsystem Innenstadt, Integration von LED-Freitext-Anzeigen an strategisch wichtigen Punkten, Datenschnittstellen zum Verkehrsinformationssystem der Verkehrsbehörde (VIZ), zum Datenmarktplatz (MDM) mit Ersatz bzw. Aufrüstung der Verkehrsrechner und einer Migrationsplattform für die kommende Car2X-Kommunikation, Entwicklung und Umsetzung des Projektes „virtuelle Schilder“, digitale Vernetzung der Fahrzeuge unterschiedlicher Nutzergruppen u.a. zur Analyse emissionskritischer Fahrzustände, Einkauf und datentechnische Einbindung von Reisezeiten von externen Dienstleistern, Tempo 40 auf Steigungsstrecken, Signalisierung Radwege, Raderfassungseinrichtungen usw.) ist beim Tiefbauamt eine zusätzliche Ingenieurstelle bis EG 13 TVöD erforderlich.
Eine wesentliche Grundlage für die vorgenannte und komplexe Infrastruktur bildet das ämterübergreifende Verkehrsinformations-, Genehmigungs- und Steuerungssystem VIZ. Diese Software muss unter Beibehaltung der wichtigen Grundfunktionen und Anbindungen an bestehende und zukünftige eGovernment–Verfahren bzw. Schnittstellen, grunderneuert bzw. in ein neues System migriert und zukunftsfähig gemacht werden. Hierfür muss die aktuelle Systemlandschaft und die Software im Detail analysiert und Lösungsoptionen mit internen und externen Beteiligten erarbeiten werden. Dabei ist auch die strategische Ausrichtung an der Geodateninfrastruktur (GDI) der Landeshauptstadt Stuttgart von Bedeutung. Das Haupt- und Personalamt ist bei der Analyse als Basis für die Grunderneuerung federführend. Um die beschriebenen Leistungen zeitnah bewerkstelligen zu können, ist eine temporäre Aufstockung des Personals um eine Stelle bis EG 12 TVöD bei der Abteilung IuK (10-4) zwingend notwendig.
- Digitalisierte Verkehrslenkung und -steuerung (Verkehrsmanagement) (1 x Amt für öffentliche Ordnung (AföO) - IVLZ bis EG 13 TVöD)
Unter der Federführung bzw. Projektleitung der IVLZ werden neue, innovative Ansätze und Strategien der Verkehrssteuerung konzipiert und implementiert. Dazu zählen auch die im Masterplan (GCP Stuttgart) vorgesehenen Projekte wie beispielsweise virtuelle Schilder, vernetzte Fahrzeugflotten zur Analyse emissionskritischer Fahrzustände oder die Verknüpfung kommunaler Verkehrssteuerung mit Routing- und Navigationssystemen. Diese Maßnahmen sind zeitnah zu beantragen, konzeptionell zu bearbeiten und umzusetzen. Diese neuen und zusätzlich zu bearbeitenden Maßnahmen sind in den nächsten zwei bis vier Jahren mit der vorhandenen Personaldecke nicht zu leisten. Mit einer temporären Aufstockung des Personals können die beschriebenen Leistungen in der erforderlichen Zeit begleitet und umgesetzt bzw. neue Digitalisierungsprojekte konzipiert und realisiert werden.
- Stärkung und Intensivierung des Radverkehrs (1 x Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung (ASS) bis EG 12 TVöD, 2 x TBA bis EG 12 TVöD)
Durch neue bzw. erweiterte Aufgaben hinsichtlich der Mobilität und Luftreinhaltung, hat in den letzten Jahren eine erhebliche Aufgaben- und Arbeitsvermehrung auch im Bereich Radverkehr stattgefunden.
So haben die Planungsaufgaben im Verkehrsentwurf im Bereich Radverkehr in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Radverkehrsförderung ist erklärtes Ziel des Landes Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart. Der Radverkehr ist darüber hinaus als bedeutsame Maßnahme für den Bereich der Luftreinhaltung in den Vordergrund gerückt. So fördert beispielsweise zwischenzeitlich der Bund Radschnellwege, die aktuell auch in der Landeshauptstadt Stuttgart untersucht werden.
Nach heutiger Prognose wird das Hauptradroutennetz der Landeshauptstadt Stuttgart, trotz der bereits erfolgten Stellenschaffungen, aus Kapazitätsgründen nicht vor 2030 fertiggestellt. Eine zusätzliche, befristete Ingenieurstelle in EG 12 im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ist daher zur Unterstützung einer früheren Zielerreichung dringend erforderlich.
Für zusätzliche Projekte muss nach der Entwurfs- und Ausführungsplanung die Ausschreibung der Maßnahmen vorbereitet werden. In der Ausführungsphase sind dann die Bauleitung und Abrechnung der Maßnahme weitere Aufgaben. Hierfür sind zusätzliche Stellen erforderlich, da die Aufgaben nicht allein durch die Beauftragung von Ingenieurbüros zu bewältigen sind. Insbesondere bei der Koordinierung und Umsetzung von baulichen Maßnahmen des Radverkehrs ist ein zusätzlicher Personalbedarf, zunächst befristet für 4 Jahre, von je einer Ingenieurstelle in EG 12 sowohl in der Bauabteilung Mitte/Nord als auch in der Bauabteilung Neckar/Filder erforderlich.
- Gesamtkoordination Steuerung und Förderabwicklung (1 x Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität (S/OB) bis EG 13 TVöD und 1 x Tiefbauamt (TBA) bis EG 12 TVöD)
Zur Gesamtkoordination der Förderkulissen von Bund und Land und der stadtinternen Steuerung der Förderakquise, Antragstellung, Mittelabruf und Mittelverwendung wird zeitnah zusätzliches Personal benötigt, da die Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart aktuell davon ausgeht, Fördermittel bis zu einem dreistelligen Millionenbetrag anzumelden. Beide Stellen sind zudem vor dem Hintergrund des zukünftigen Koalitionsvertrages von Bedeutung, in dem von einer Verstetigung der Fördermittel des aktuellen „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“ die Rede ist. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart geht daher davon aus, dass dieses Personal auch über das Jahr 2020 hinaus benötigt wird und entsprechend förderkonform eingesetzt werden kann.
Für diese zusätzlichen und von vorhandenem Personal nicht mehr leistbaren Aufgaben ist daher die zusätzliche, befristete Einstellung von Personal im Umfang von zwei Vollzeitkräften erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen Die Finanzierung erfolgt haushaltsneutral durch Fördermittel.
Die Förderung des Landes wird im Wege einer Festbetragsfinanzierung für die ersten zwei Jahre gewährt. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg über 1.041.200 Euro liegt der Landeshauptstadt Stuttgart bereits vor.
Die Personalkosten für die beiden letzten Jahre der Förderperiode (2020 - 2022) werden aus dem Fonds "Sofortprogramm Saubere Luft / Nachhaltige Mobilität" finanziert, der sich aus nicht benötigten Haushaltsmittel auf Grund von Fördermitteln des Bundes oder des Landes im Bereich Luftreinhaltung speist. Die Deckungsmittel werden auf Grundlage des im Haushaltsplan 2018/2019 ausgewiesenen Deckungsvermerks III.2.04 im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit in die entsprechenden Teilhaushalte umgesetzt. Beteiligte Stellen AKR, SOS, StU, T, WFB Vorliegende Anträge/Anfragen - Erledigte Anträge/Anfragen - Fritz Kuhn Anlagen Anlage 1 - Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020 Anlage 2 - Zuwendungsbescheid des Landes Baden-Württemberg vom 20. März 2018 <Anlagen> zum Seitenanfang