werden wie folgt beantwortet:
Die Verwaltung hat in der 1. Lesung zugesagt, zur Personalkostenförderung der Beratungsangebote für die 2. Lesung einen Vorschlag zu erarbeiten.
Erhöhung der geförderten Personalkostenpauschale auf 68.268 pro Stelle zzgl. Tarifsteigerungen
Ein Abgleich mit den aktuellen städtischen Personalkosten einer Stelle SuE 12 (Rundschreiben 013/2021) hat gezeigt, dass die städtischen Durchschnittskosten stärker als die der Förderung zugrunde gelegte Fortschreibung tariflicher Steigerungen gestiegen sind. Hintergrund ist, dass die städtischen Durchschnittspersonalkosten die tatsächlichen Kosten berücksichtigen. Durch beispielsweise überwiegend Mitarbeiter*innen in einer höheren Erfahrungsstufe können die städtischen Durchschnittspersonalkosten höher steigen als die rein tarifliche Steigerung des Ausgangswertes.
Die Unterschiede stellen sich wie folgt dar:
Abweichend von der oben dargestellten 2020 beschlossenen Fördersystematik bestünde die Möglichkeit zur Anpassung der Fördersystematik der freien Träger an die städtischen Durchschnittspersonalkosten ab dem Jahr 2022 durch Zugrundelegen. der aktuellen städtischen Arbeitsplatzkosten (inklusive Tarifsteigerung, siehe Beträge in der oben aufgeführten Tabelle). Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass die städtischen Durchschnittspersonalkosten vor allem auf die Altersstruktur der LHS zurückzuführen ist und diese nicht grundsätzlich 1 zu 1 auf die Alterstruktur bei den freien Träger übertragen werden
Dadurch ergibt sich bei 85,7 geförderten Fachkraftstellen (einschließlich der in 1.Lesung beschlossenen Stellen) folgender Finanzbedarf:
Vorliegende Anträge/Anfragen vorliegende HH-Anträge siehe Beantwortung / Stellungnahme Isabel Fezer Bürgermeisterin