Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
619/2016
GZ:
JB
Sitzungstermin: 05.10.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Neukonzeption der Zuteilungsgrundsätze an den Schulsekretariaten der allgemeinbildenden Schulen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 19.09.2016, GRDrs 619/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Sachstandsbericht

Vom Sachstandsbericht über den Stand der Neukonzeption der Zuteilungsgrundsätze für die allgemeinbildenden Schulen und für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wird Kenntnis genommen.

2. Neukonzeption der Zuteilungsgrundsätze

2.1 Der sich durch die Neukonzeption ergebenden Anpassung der Zuteilungsgrundsätze für Schulsekretärinnen der Grundschulen, Grund- und Hauptschulen, Grund- und Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ab dem Schuljahr 2017/2018 wird zugestimmt.

2.2 Auf der Basis der Schülerzahlen der Amtlichen Schulstatistik des Schuljahres 2015/2016 würde durch die Neukonzeption und der Anpassung der Zuteilungsgrundsätze an den Schulsekretariaten der o. g. Schularten ein Stellenmehrbedarf von insgesamt 0,08 Stellen in der Entgeltgruppe 5 bzw. 6 entstehen.

3. Umsetzung der Ergebnisse der Neukonzeption

Die Ergebnisse der Neukonzeption der Zuteilungsgrundsätze sollen beginnend ab dem Schuljahr 2017/2018 umgesetzt werden. Im Blick auf die große Zahl von betroffenen Schulen soll sie aufgeteilt in drei Schritten erfolgen:

Schritt 1 = Gemeinschaftsschulen, Realschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren ab dem Schuljahr 2017/2018

Schritt 2 = Grundschulen, Grund- und Hauptschulen, Grund- und Werkrealschulen ab dem Schuljahr 2018/2019

Schritt 3 = Gymnasien und Schulverbund Jörg-Ratgeb-Schule ab dem Schuljahr 2019/2020

Es werden die jeweils aktuellen Schülerzahlen bei den einzelnen Umsetzungsschritten zugrunde gelegt. Damit die Referate AKR und WFB die Möglichkeit haben, die Umsetzung der neuen Zuteilungsgrundsätze nachzuvollziehen, wird das Schulverwaltungsamt jährlich einen Bericht an die Referate AKR und WFB erstatten.

3.1 Es wird davon Kenntnis genommen, dass sich durch die schrittweise Umsetzung der neuen Zuteilungsgrundsätze ein vorübergehender Personalmehrbedarf in Höhe von 3,5 Stellen in Entgeltgruppe 5 bzw. 6 ergibt. Dieser Mehrbedarf kann auf der Grundlage der Schülerzahlen der Amtlichen Schulstatistik des Schuljahres 2015/2016 bis auf voraussichtlich 0,08 Stellen in den Folgejahren wieder abgebaut werden.

3.2 Weiterhin wird davon Kenntnis genommen, dass durch die Umsetzung ein vorübergehender Personalmehrbedarf in Höhe von 3,0 Stellen in Entgeltgruppe 5 bzw. 6 für Härtefallregelungen entsteht.

3.3 Vom zusätzlichen Stellenbedarf an der Meldestelle für berufliche Schulen wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab sofort Personal im Umfang von 0,55 Vollzeitkräften (EG 6) außerhalb des Stellenplans unbefristet einzustellen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 zu treffen.

4. Stellenbedarf

Von dem in den Ziff. 2.2, 3.1, 3.2 und 3.3 zusätzlich unabweisbaren Personalbedarf in Höhe von zusammen 7,05 Stellen in Entgeltgruppe 5 bzw. 6 wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 zu treffen.

Die nach Ziffer 3.1 notwendigen vorübergehenden Stellenschaffungen sind mit einer Befristung bis 01/2020 zu versehen. Es bleiben davon nur Stellenanteile in dem Umfang weiter bestehen, wie sie sich aus der Schülerentwicklung auf der Basis der neuen Zuteilungsgrundsätze des betreffenden Jahres ergeben. Die nach Ziff. 3.2 notwendigen vorübergehenden Stellenschaffungen sind mit einer Befristung bis 01/2022 zu versehen.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
BMin Fezer weist einführend auf die lange Vorgeschichte der Neukonzeption der Zuteilungsgrundsätze an den Schulsekretariaten der allgemeinbildenden Schulen hin (s. a. Kurzfassung der Vorlagenbegründung). Viele der Beteiligten seien einbezogen worden. Die Verwaltung gehe davon aus, dass mit der Neukonzeption die verfolgten Ziele (s. S. 3 der Vorlage, 2. Absatz) erreicht werden könnten. Sie betont, es sei nicht das Ziel gewesen, die Personalressourcen für die Schulsekretariate aufzustocken. Im Vergleich zu anderen baden-württembergischen Kommunen sei die Landeshauptstadt in diesem Bereich gut ausgestattet. Mit dem Verwaltungsvorschlag werde den vielen Veränderungen, insbesondere bei den allgemeinbildenden Regelschulen, Rechnung getragen.

Die Umsetzung des Konzepts solle in drei Schritten geschehen (s. S. 3 der Vorlage, 5. Absatz). Diese auch zeitliche Abstufung erlaube, zwischen den einzelnen Schritten die Situation vor Ort nach den Zuteilungsgrundsätzen neu zu bemessen. Gegebenenfalls seien somit Nachsteuerungen möglich. Ob es also am Ende dieser drei Schritte tatsächlich bei einem Mehrbedarf von 0,08 Stellen bleibe, werde sich zeigen. Mit der flexiblen Vorgehensweise sei es möglich, bei der Zumessung der Schulsekretariatsstellen nicht zuletzt veränderten Schülerzahlen Rechnung zu tragen.

In der anschließenden Aussprache heben StR Stradinger (CDU), StRin Gröger (SPD) und StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) die Bedeutung der Schulsekretariate für den Schulalltag hervor.

Die Vorlage wird von StR Stradinger als gut bezeichnet. Er spricht sich dafür aus, die Vorlage vor einer Beschlussfassung zunächst im Schulbeirat zu behandeln. Da die nächste Sitzung dieses Beirats erst am 15.11.2016 vorgesehen ist, sollten seines Erachtens zumindest schriftliche Stellungnahmen der geschäftsführenden Schulleiter und des Staatlichen Schulamtes eingeholt werden.

Die seitens der Vorsitzenden angesprochenen Bewertungen nach den einzelnen Schritten schätzt StR Winter (90/GRÜNE) positiv ein. Spätestens im Frühjahr 2017 sollte das Thema mit Blick auf die Ende 2017 stattfindenden Haushaltsplanberatungen nochmals beleuchtet werden. Für ihn stellt die Vorlage einen ersten dringenden Planungsschritt dar.

StRin Gröger kritisiert den Umgang der Verwaltung mit nicht besonders hoch dotierten Stellen. Dabei handle es sich, wie bei den Schulsekretariatsstellen, häufig um Stellen, deren Fehlen Bürger besonders wahrnehmen. Ihre Fraktion habe den Bereich der Schulsekretariate bereits bei den Haushaltsplanberatungen thematisiert. Immerhin liege nun dazu eine Vorlage vor, aber die bei solchen Stellen üblichen Verzögerungen seien mittlerweile ärgerlich. Der Wunsch von StR Stradinger, Stellungnahmen der geschäftsführenden Schulleiter einzuholen, sei nachvollziehbar, aber angesichts der bereits 2014 fertiggestellten Untersuchungen hätte doch bereits zu den letzten Stellenplanberatungen eine Entscheidung herbeigeführt werden können. Die Vorgehensweise bei der Konzeptumstellung stelle eine erneute Verzögerung von mindestens einem Jahr dar. Dies dürfe sich so nicht fortsetzen. Die in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06.07.2016, öffentl. NNr. 277, gestellten Fragen seien mit der Vorlage nicht beantwortet. Beispielhaft werden von ihr folgende Fragen angeführt:
- Zuteilungsgrundsätze/Zuteilungsspanne von 95 bis über 300 Schülern lässt sich in der Praxis schwer umsetzen - nachgefragt von der SPD-Gemeinderatsfraktion und von StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE)
- Update zu den Springerstellen (StR Stradinger)
- Schaffung weiterer Stellen (örtlicher Personalrat des Schulverwaltungsamtes)

Es sei doch nachvollziehbar, so StRin Gröger, dass solch eine große Spanne in der Arbeitsbelastung zu groß für eine einheitliche Behandlung sei. Die nachgefragten Themen müssten bearbeitet werden. Sie verweist dabei auf ausgeschriebene Schulleiterstellen, zu denen es in der Vergangenheit häufig lediglich eine Bewerbung gegeben hat sowie auf die ihrer Kenntnis nach mittlerweile besser als in der Vergangenheit ausgestatteten Schulsekretariate von Schulen im Umland. Ihre Fraktion sei bereit, bei den Schulsekretariaten mehr zu machen, als die Vorlage vorsehe.

Von StR Rockenbauch wird angemerkt, die Vorlage spiegele nicht den von ihm wahrgenommenen Personalbedarf wider.

Für den Fall, dass eine komplette strukturelle Veränderung/Verbesserung der Zuteilungsgrundsätze angestrebt wird, vertritt EBM Föll die Position, dass dies in regulären Etatberatungen aufgerufen werden muss. Er fährt fort, es sei doch nicht selbstverständlich, dass seitens der Verwaltung 6,5 Stellen als Überhang-/Härtefallstellen vorübergehend zur Schaffung vorgeschlagen werden. Dafür müsse ein beträchtlicher Betrag bereitgestellt werden (300.000 bis 400.000 €/Jahr zusätzlich). Wie sich letztlich der tatsächliche Stellenmehrbedarf darstelle, werde sich maßgeblich durch die Entwicklung der Schülerzahlen zu den jeweiligen Stichtagen entscheiden. Die Verwaltung habe in den vergangenen Etatberatungen dem Gemeinderat immer den Mehrbedarf zur Schaffung vorgeschlagen, der aus der Entwicklung der Schülerzahlen nach den jeweils geltenden Zuteilungsgrundsätzen erwachsen sei.

In der Folge erklärt Frau Bauer, die Vorsitzende des Personalrats des Schulverwaltungsamts, an der heute vorgelegten Vorlage sei zwei Jahre lang gearbeitet worden. Schon zehn Jahre zuvor habe der Personalrat auf die Probleme in den Schulsekretariaten durch Veränderungen an den Schulen, wie z. B. durch Inklusion, hingewiesen. Da über die Inhalte der Vorlage mit allen Beteiligten intensiv diskutiert worden sei, sollte die Vorlage nicht mehr infrage gestellt werden.

Danach macht StRin Gröger deutlich, ihre Fraktion wolle, und die anderen Fraktionen habe sie ebenfalls so verstanden, in den Kleinen Stellenplanberatungen eine Entscheidung, vermutlich eine erste, treffen. Die SPD-Gemeinderatsfraktion werde an diesem Thema weiterarbeiten. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, müsse der Gemeinderat vor den nächsten Haushaltsplanberatungen Klarheit darüber erhalten, welche Inhalte in den Etatberatungen Beratungsgegenstand sein sollen. Ein Novum stellt für sie dar, dass das Schulverwaltungsamt jährlich den Referaten AKR und WFB Bericht erstatten muss, damit diese Referate die Zuteilungsgrundsätze nachvollziehen können.

Dazu teilt die Vorsitzende mit, sie habe mit diesem Satz kein Problem, aber man könne sich schon fragen, warum ein solcher Satz, der eigentlich nur die tägliche Verwaltungsarbeit schildere, in dieser Vorlage stehe. Innerhalb der Verwaltung müsse es ein System geben, um das System der Zuteilungsgrundsätze überprüfen zu können.

An StR Stradinger gewandt erachtet sie eine Zurückstellung der Beschlussfassung um 14 Tage zwar als möglich, aber nicht als weiterführend, da die nächste Sitzung des Schulbeirats erst am 15.11.2016 stattfindet. Das Thema könne gern auf die Tagesordnung der nächsten Schulbeiratssitzung genommen werden. Sie geht davon aus, dass angesichts der heftigen Bewegung in der Schullandschaft im Zusammenhang mit der Schulentwicklung letztlich mehr als die 0,08 Stellen geschaffen werden müssen. Das heute Vorgelegte bezeichnet sie als "atmendes System". Mit der dreistufigen Vorgehensweise gebe es wie gesagt die Möglichkeit nachzusteuern, u. a. vor den nächsten Etatberatungen, wenn sich eine solche Notwendigkeit aus der Beratung des Schulbeirats ergeben sollte.

Während StR Stradinger es weiterhin für wünschenswert ansieht, eine Entscheidung über die Vorlage zurückzustellen, bis mit den Stellungnahmen der geschäftsführenden Schulleitungen eine Rückmeldung aus dem Schulbeirat vorliegt, teilt StR Winter mit, die Vorlage könne heute entschieden werden, und im Verlauf der schrittweisen Konzeptumsetzung, bei den Kleinen Stellenplanberatungen sowie bei den Haushaltsplanberatungen, könne man sich darüber weiter auseinandersetzen. Der Schulbeirat habe sich bereits mit dem Thema befasst. Die dazu vorgelegte Tischvorlage sei aber zugegebenermaßen sehr kurzfristig verteilt worden.

Nachdem anschließend StR Stradinger signalisiert, doch nicht an einer Zurückstellung dieses Tagesordnungspunktes festzuhalten, stellt BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig bei 1 Stimmenthaltung wie beantragt.
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