Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 1411-04
GRDrs 111/2010
Stuttgart,
02/25/2010



Beschaffung von vier Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen (HLF 10/6) für die Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich10.03.2010



Beschlußantrag:

1. Der Beschaffung von vier Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen HLF 10/6 nach DIN EN 1846, E DIN 14502-2 und DIN 14530-5 für die Freiwillige Feuerwehr Stuttgart wird zugestimmt.

2. Der Vergabe des Auftrags für die Lieferung von Fahrgestell, Aufbau und Teilen der Beladung nach europaweitem offenem Vergabeverfahren an die Firma Albert Ziegler, Giengen/Brenz, (mit Fahrgestell Mercedes-Benz Atego 1226 F Euro 5) zum Gesamtpreis von 1.249.757,04 € (einschließlich USt.) wird zugestimmt.

3. Der Aufwand von 1.249.757,04 € (einschließlich USt.) ist im Finanzhaushalt unter dem Sachkonto 78310000 – Erwerb Anlagevermögen, imm. und bewegliche Sachen, PSP-Element 7.379100.600 im Haushaltsjahr 2010 des Doppelhaushaltes 2010/2011 zu decken.

4. Die Maßnahme wird vom Land entsprechend den Zuwendungsrichtlinien für das Feuerwehrwesen derzeit für zwei Fahrzeuge mit 132.000 € gefördert. Für 2010 wurde erneut ein Zuwendungsantrag nach den Richtlinien für die restlichen zwei Fahrzeuge gestellt. Darüber hat das Regierungspräsidium Stuttgart einen erneuten Zuwendungsantrag für 2010 aufgrund der vorab erteilten Unbenklichkeitsbescheinigung in Aussicht gestellt.


Begründung:


§ Notwendigkeit der Beschaffungsmaßnahme

Die zur Beschaffung vorgesehenen vier Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr (HLF 10/6) sind die Basiseinsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr für die Brandbekämpfung, Technische Rettung und technische Hilfeleistung. Die Fahrzeuge ersetzen ein Löschgruppenfahrzeug LF 16 aus dem Baujahr 1977 sowie Löschgruppenfahrzeuge LF 8 der Baujahre 1982, die wegen völlig unwirtschaftlicher Instandsetzungsaufwendungen ausgesondert werden mussten.

Durch den fest eingebauten Löschwassertank, den Stromerzeuger, einen Hoch-leistungslüfter, hydraulisches Rettungsgerät, eine dreiteilige Schiebleiter und andere im Vergleich zu den teilweise 33 Jahre alten Vorgängerfahrzeugen neue Ausstattungen sind die notwendigen technischen Voraussetzungen gegeben, die Vorteile einer Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr bei dem schnellen Erreichen eines Einsatzortes wirkungsvoll ausnutzen zu können. Die Beschaffungen typgleicher Fahrzeuge in den Jahren 1994, 2001 und 2008 für andere Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart hat nachhaltig bewiesen, dass mit diesem Fahrzeugtyp der Einsatzwert einer Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart deutlichst gesteigert wird.

Mit der zeitgleichen Beschaffung von vier HLF 10/6 ist eine kostengünstige Serienbeschaffung möglich. Zudem ergeben sich langfristig finanzielle Vorteile bei Betrieb und Unterhalt der Fahrzeuge.


§ Ergebnis des offenen europaweiten Vergabeverfahrens

Der Lieferauftrag soll an die Fa. Albert Ziegler GmbH & Co. KG, Giengen/Brenz, vergeben werden, da diese Firma das einzige wertbare Angebot abgegeben hat. Drei weitere eingegangene Angebote anderer Firmen mussten gemäß §§ 21, 25 VOL/A von der Wertung ausgeschlossen werden.

Das alleinig in der Wertung verbliebene Angebot, das auf dem Fahrgestell Mercedes-Benz Atego 1226 F (mit EURO 5 Motor) basiert, beläuft sich (einschl. USt.) auf:

· Albert Ziegler GmbH & Co. KG, Giengen/Brenz: 1.249.757,04 €



Finanzielle Auswirkungen

§ Finanzierung der Maßnahme

Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme zur Beschaffung von vier Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF 10/6

Fahrgestelle, Aufbau, feuerwehrtechnische Beladung i. H. v. 1.249.757,04 €

erfolgt im Finanzhaushalt unter dem Sachkonto 78310000 – Erwerb Anlagevermögen, imm. und bewegliche Sachen, PSP-Element 7.379100.600 im Haushaltsjahr 2010.


Förderung der Maßnahme durch das Land

Das Land gewährt zur Förderung des Feuerwehrwesens gemäß den Zuwendungsrichtlinien bei Fahrzeugbeschaffungen für die Freiwillige Feuerwehr derzeit eine projektbezogene Zuwendung in Höhe von 66.000,00 € pro Fahrzeug €. Vom Land liegt eine Zusage, entsprechend den Zuwendungsrichtlinien für das Feuerwehrwesen, zur Projektförderung für zwei Fahrzeuge mit insgesamt 132.000 € vor. Mit Datum vom 11.01.2010 wurde erneut ein Zuwendungsantrag zur Förderung der restlichen zwei Fahrzeuge gestellt. Auch hier ist eine Fördersumme von 132.000,00 € vom Regierungspräsidium Stuttgart für 2010 aufgrund der vorab erteilten

Unbedenklichkeitsbescheinigung in Aussicht gestellt worden. Somit wird die Förderung der vier Fahrzeuge in der Summe 264.000, 00 € betragen.


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

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