Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 352/2020
Stuttgart,
05/04/2020


Vergabe von Fördermitteln für innovative Projekte im Bereich Theater und Tanz 2020



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
30.06.2020
08.07.2020

Bericht:



Aus aktuellem Anlass
Angesichts der schwierigen Situation, die durch Einschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19 im Bereich Kultur entstehen, wird Kulturschaffenden die Unterstützung durch das Kulturamt zugesichert. Dies betrifft zum einen die Verschiebung von Terminen und damit den flexiblen Umgang mit der Förderperiode für bewilligte Projekte. Zum anderen wird mit Kulturschaffenden in individuellen Gesprächen über Transformationsmöglichkeiten ihrer Projekte beraten, die über jurierte Verfahren ausgewählt wurden. Angesichts des Veranstaltungsverbots ist eine Durchführung in ursprünglich geplanter Form nicht Ziel der Kulturförderung. Zuwendungszweck bleibt die künstlerische Auseinandersetzung und deren Veröffentlichung.


Im Zuge des Doppelhaushalts 2020/2021 wurden Mittel in Höhe von 200.000 EUR zusätzlich bewilligt, so standen laut Deckungsring 490.000 EUR zur Verfügung. Durch die Bindung von Mittel in Höhe von 120.000 EUR (drei Konzeptionsförderungen mit 40.000 EUR über drei Jahre sowie 4.000 EUR für die Jurykosten), standen Projektmittel i. H. v. 376.000 EUR zur Verfügung.

Gefördert wurden

Ø aus der Sparte Theater:
Ø aus der Sparte Tanz:
Ø aus der Sparte Performance:
Ø aus der Sparte Figuren- und Materialtheater:
Ø unter dem Aspekt „temporäre Kleinstrukturen“:
Das Verhältnis zwischen zur Verfügung stehenden Fördermitteln und Antragsvolumen betrug in den Jahren 2014 bis 2018 zwischen 30 % und 40 %. Im Jahr 2019 lag das Verhältnis bei 16 % durch die Bindung an die Konzeptionsförderung. Im Jahr 2020 konnte das Verhältnis wieder bei 35% eingependelt werden.

Die Ursache hierfür ist neben den o. g. Konzeptionsförderungen auch der Anstieg der Zahl der Anträge; waren es 2014 noch 37 Anträge, steigerte sich die Zahl der Anträge von Jahr zu Jahr kontinuierlich. Darüber hinaus beantragen die einzelnen Ensembles und KünstlerInnen sowohl für Einzel- als auch für Konzeptionsförderungen immer höhere Summen. Im Jahr 2014 wurden für Einzelprojekte häufig noch Beträge unter 10.000 EUR und für Konzeptionsförderungen zwischen 20.000 EUR und 30.000 EUR beantragt, im Jahr 2020 sind Antragssummen unter 10.000 EUR für Einzelprojekte seltener der Fall. Die Antragssummen für Konzeptionsförderungen betragen rund 40.000 EUR.

Angesichts der hohen Produktionskosten in Stuttgart, einem gestiegenen Bewusstsein für Mindestlohnstandards im künstlerischen Bereich und einem zunehmenden Professionalisierungsprozess der Freien Tanz- und Theaterszene ist es zwar nachvollziehbar, dass die KünstlerInnen höhere Projektvolumina beantragen, aber es entspricht nicht der Realität der zur Verfügung stehenden Fördermittel.




Beteiligte Stellen

keine


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister





Anlage 1: Projektförderung Theater und Tanz 2020

<Anlagen>


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Projektanträge Theater-Tanz 2020.pdf