Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 5622-13
GRDrs 121/2018
Stuttgart,
03/07/2018



Radsportverein Stuttgart-Vaihingen 1901 e.V. im Stadtbezirk Stuttgart-Vaihingen;
Neubau Vereinsheim im Sportgebiet Vaihingen-West




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich21.03.2018



Beschlußantrag:

1. Dem Radsportverein Stuttgart-Vaihingen 1901 e.V. werden zum Neubau des Vereinsheims im Sportgebiet Vaihingen-West (Verlagerungsmaßnahme) weitere anteilige Kosten in Höhe von 39.062 EUR für den Ersatz des Bestandes erstattet.

2. Die Auszahlung in Höhe von 39.062 EUR wird im Teilfinanzhaushalt 2017 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 – Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse gedeckt.


Begründung:


In seinen Sitzungen vom 15.02.2017 sowie vom 27.09.2017 hat der Verwaltungsausschuss dem Konzept zur Verlagerung des RSV Stuttgart-Vaihingen 1901 e.V. sowie den Eckpunkten der Finanzierung (GRDrs 904/2016 und 824/2017) zugestimmt.

Der Gesamtaufwand des Vorhabens betrug hiernach 976.000 EUR; eine Finanzierung war wie folgt vorgesehen:

· Finanzierungsanteil RSV Vaihingen 66.500 EUR
· Zuschuss Land Baden-Württemberg (WLSB) 46.000 EUR
· städt. Zuschuss für Erweiterung Vereinsgebäude 112.500 EUR
· Erstattung für die
Wiederherstellung des Bestandes 751.000 EUR


Im Zuge der Baudurchführung führte insbesondere die aufwendige Erschließung des Grundstückes zu Mehrkosten. Diese Mehrkosten sind dem Anteil für den Ersatz des Bestandes zuzurechnen und entsprechend des Grundsatzbeschlusses vom 15.02.2017 und der Finanzierungsvereinbarung vom 30.05.2017, von der Stadt zu tragen. Sie führen zu einer Erhöhung des in der Aufstellung genannten letzten Teilbetrages für die Erstattungsleistung um 39.062 EUR auf neuerdings 790.062 EUR.


Finanzielle Auswirkungen

Für die Verlagerung des bisherigen Vereinsheims von den Oberen Waldplätzen an die Hauptstraße wurden bereits Mittel für eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 751.000 EUR bewilligt (GRDrs 824/2017). Aufgrund der oben genannten nicht vermeidbarer Mehrung der Gesamtkosten für den Ersatz des Bestandes werden weitere 39.062 EUR benötigt.

Die Auszahlung erfolgt im Teilfinanzhaushalt 2017 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.12 Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Martin Schairer

Anlagen

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<Anlagen>



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