Der zweite Aktionsplan 2024 bis 2026
2. etabliert und verstetigt Maßnahmen, die 2020 bis 2022 entwickelt und aufgebaut wurden,
3. reagiert mit neuen Maßnahmen auf aktuelle Bedarfe und Entwicklungen, wie die Folgen der Corona-Pandemie oder die zunehmende Anzahl an geflüchteten Kindern und Jugendlichen.
4. Vertreter*innen des Stuttgarter Jugendrates Eine Abstimmung des Aktionsplanentwurfes fand mit Jugendrät*innen am 15. März 2023 im Rahmen des sogenannten „Gremium Jugendrat“ statt, da zu diesem Zeitpunkt der Stuttgarter Jugendgemeinderat noch nicht konstituiert war. Das Gremium unterstützte die Maßnahmen des Aktionsplanes ausdrücklich und brachte noch eine Reihe von Vorschlägen ein, die nach Möglichkeit aufgenommen wurden. verweisen aufgrund ihrer Erfahrungen in der Pandemie außerdem auf die Notwendigkeit, dass die Maßnahmen möglichst krisenfest sein sollen.
In die Entwicklung des Aktionsplanes und der einzelnen Maßnahmen waren Kinderbeauftragte der Ämter, Bezirke und Eigenbetriebe eingebunden, Mitglieder der Steuerungsgruppe und der Koordinierungsgruppe sowie der Fachgruppen im Prozess der Kinderfreundlichen Kommune, Vertreter*innen von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, von Einrichtungen, Schulen, Vereinen sowie Kinder und Jugendliche, insbesondere Jugendliche aus den Jugendräten und Kinder aus der Stuttgarter Kinderversammlung.
Übersicht über die geplanten Maßnahmen des Aktionsplans nach Handlungsfeldern
1. Handlungsfelder Sicherheit, Sauberkeit, Gesundheit, Sport und Bewegung In den Handlungsfeldern Sicherheit, Sauberkeit und Gesundheit werden sowohl neue Maßnahmen initiiert als auch Vorhaben aus dem ersten Aktionsplan fortgeschrieben. Im Bereich Sicherheit liegt der Fokus mit zwei Maßnahmen auf dem Thema Gewaltprävention. Zwei Maßnahmen sind zur Stärkung der Gewaltprävention an Schulen vorgesehen: eine Fachstelle, die Programme und Angebote zur Gewaltprävention in Stuttgart koordiniert und bedarfsgerecht ausbaut (Maßnahme 1.2) sowie eine Fach- und Beratungsstelle, die Schulen bei der Etablierung einer gewaltfreien Schulkultur in Form eines Schulentwicklungsprozesses unterstützt, begleitet und berät (Maßnahme 1.1). Zur Verbesserung des Sicherheitsempfindens im öffentlichen Raum, ist eine Maßnahme zur Einrichtung von Anlaufstellen geplant, die die Sicherheit junger Menschen, insbesondere vulnerabler Gruppen, die im Stuttgarter Nachtleben unterwegs sind, erhöhen soll. Das Themenfeld Sauberkeit ist in diesem Aktionsplan mit keiner konkreten Maßnahme hinterlegt, da der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart viele der Bedarfe im Rahmen der Kampagne „Sauberes Stuttgart“ abdeckt und nachhaltig fortführt. Die verstärkte Reinigung der hochfrequentierten Spielplätze durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird, wie im vorherigen Aktionsplan vorgesehen, umgesetzt. Eine Unterstützung weiterer Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, ihre aktive Beteiligung z.B. an Let’s-Putz-Aktionen sowie ein regelmäßiger Austausch darüber, ist durch die Vernetzung mit den jeweiligen Kinderbeauftragten gewährleistet. Im Handlungsfeld Gesundheit wird die mit dem ersten Aktionsplan erprobte Maßnahme für eine stillfreundliche Stadt fortgeführt. Zwei neue Maßnahmen sind auch aufgrund der gesundheitlichen Auswirkungen der Pandemie auf Kinder und Jugendliche neu hinzugekommen und sollen diese abmildern. Dazu zählen die Umsetzung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten für übergewichtige und adipöse Kinder und Jugendliche sowie eine Maßnahme, die das Thema psychische Gesundheit stärker in den Blick nehmen und die betreffenden Akteur*innen besser vernetzen soll. Im Bereich Sport und Bewegung werden zahlreiche weitere Vorhaben für Kinder und Jugendliche durch das Amt für Sport und Bewegung umgesetzt. So zum Beispiel der Stuttgarter Bewegungspass, die Initiative „schwimmfit“ oder das Programm „Pop Up Gym“ für junge Menschen zwischen 14 und 25 Jahren. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
1.1: Fach- und Beratungsstelle zur Etablierung einer gewaltfreien Schulkultur
1.2: Koordinierung und Ausbau von Angeboten zur Gewaltprävention und dem Umgang mit digitalen Medien für Kinder und Jugendliche
1.3: Anlaufstellen für mehr Sicherheit im Stuttgarter Nachtleben
1.4: Stillfreundliches Stuttgart
1.5: Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Kinder und Jugendliche mit Übergewicht und Adipositas
1.6: Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Finanzielle Auswirkungen:
Betroffene Ämter/Abteilungen: Abteilung Bildungspartnerschaft (JB-BIP), Stabsstelle Sicherheitspartnerschaft (SOS/KKP), Abteilung für Chancengleichheit (OB-CG), Jugendamt, Fachdienst Frühe Hilfen (51-FJ-FH), Amt für Sport und Bewegung (52), Gesundheitsamt: Abteilung Gesundheitsförderung und Planung - Übergewichtsprävention und Adipositasberatung (53-5.109), Abteilung Kinderbüro (OB-KB)
2. Handlungsfelder Stadtraum, Spiel- und Bewegungsflächen, Natur und Umwelt, Verkehr und Mobilität In den Handlungsfeldern Stadtraum, Spiel- und Bewegungsflächen, Verkehr und Mobilität, Natur und Umwelt werden sowohl neue Maßnahmen initiiert als auch Vorhaben aus dem ersten Aktionsplan verstetigt. Im Themenfeld Stadtraum zielen die Maßnahmen im Aktionsplan einerseits auf die Selbstwirksamkeit von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf Stadt als gestaltbaren Spiel-, Erlebnis- und Erfahrungsraum ab (MN 2.8, 2.9). Zudem liegt als Ergebnis der Jugendbefragung 2020 ein Fokus darauf, Jugendinteressen in öffentlichen Räumen sichtbar zu machen und dem Mangel an konsumfreien Freiflächen für Jugendliche, der durch die Corona-Pandemie besonders deutlich wurde, zu begegnen. Die offene Kinder- und Jugendarbeit platziert sich hierbei als strategischer Partner (MN. 2.7, 4.6). Im Bereich Spiel- und Bewegungsflächen wird auf den rund 610 bestehenden Stuttgarter Spielplätzen eine Qualitätssicherung durch den Ersatz von Spielgeräten und deren regelmäßigen Pflege und Wartung, sowie die Sanierung wenig attraktiver Spielflächen forciert. Die Spielflächenentwicklungskonzeption, die mit dem letzten Aktionsplan begonnen wurde, wird fortgeführt und soll zukünftig sicherstellen, dass bei jeder Spielplatzsanierung die heutigen Bedürfnisse und Kriterien einer spiel- und bewegungsorientierten Kindesentwicklung berücksichtigt werden (u.a. Inklusion, Klimarelevanz und Bewegungsattraktivität). Der Spielflächenleitplan als integratives Planungsinstrument, das die Belange von Kindern und Jugendlichen auf der gesamträumlichen Ebene quantitativ zur Darstellung bringt, ergänzt diese.
Vor allem in dicht besiedelten Stadtgebieten mit einem niedrigen Versorgungsgrad von öffentlichen Spielflächen und einer benachteiligten sozioökonomischen Situation der Bewohnenden sollen zusätzliche wohnungsnahe Spiel- und Bewegungsflächen für Kinder geschaffen werden. Durch eine Ausweitung der temporären Spielstraßen und durch den Ausbau und die Qualifizierung verkehrsberuhigter Zonen können Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum aufgewertet und besser nutzbar gemacht werden.
In den Bereichen Verkehr und Mobilität finden die Ergebnisse der Befragung zum Mobilitätsverhalten von Schüler*innen durch zwei Maßnahmen Berücksichtigung (MN 2.5, 2.6). Die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr soll einerseits durch Schulwegpläne für alle weiterführenden Schulen und durch eine Verkehrssicherheitskampagne gefördert werden.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
2.1: Spielflächenkonzeption und Spielflächen S-Mitte
2.2: Qualitätssicherung auf Spielflächen
2.3: Fortschreibung temporäre Spielstraßen
2.4: Ausbau und Qualifizierung verkehrsberuhigter Bereiche
2.5: Schulwegpläne für weiterführende Schulen
2.6: Verkehrssicherheitskampagne „Für uns Kinder“
2.7: Nichtkommerzielle Begegnungsorte für Jugendliche im öffentlichen Raum
2.8: Weiterentwicklung der Kinderstadtpläne mit Kinderbeteiligung
2.9: Innovative und inklusive Methoden der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Stadtplanungsvorhaben
2.10: Ausbau von Natur- und Erlebnislernorten
Finanzielle Auswirkungen: Betroffene Ämter/Abteilungen: Garten-, Friedhofs- und Forstamt (67), Tiefbauamt (66), Abteilung Kinderbüro (OB-KB), Amt für öffentliche Ordnung (32 und 32-31.1), Amt für Stadtplanung und Wohnen (61), Koordinierungsstelle für die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen/Jugendrat (10-2.2 JR), Stadtmessungsamt (62), Stadtpalais (41-8), Amt für Umweltschutz, Umweltbildung (36-2.11)
3.1: Bedarfe von Kindern und Jugendlichen in (Not-) und Gemeinschaftsunterkünften
3.2: „Stärkung der Lernräume im Sozialraum“
3.3: aus der Armutskonferenz Forum Aufwachsen in Armut (Platzhalter, da die Ergebnisse der Armutskonferenz noch nicht im Detail vorliegen)
Betroffene Ämter/Abteilungen: Abteilung Kinderbüro (OB-KB), Dienststelle Kinderförderung und Jugendschutz (51-00-25), Stadtbibliothek (41-3), Kulturamt (41)
4.1: Kinderrechte bekannter machen
4.2: Fortbildung und Vernetzung zu Kinderrechten
4.3: Webseite für Kinder
4.4: Fortbildungen zu Partizipation
4.5: Weiterentwicklung der stadtweiten Kinderbeteiligung
4.6: Niederschwellige Beteiligungsformate im öffentlichen Raum
4.7: Beschwerdemanagement für Kinder
Betroffene Ämter/Abteilungen: Dienststelle Kinderförderung und Jugendschutz (51-00-25), Abteilung Kommunikation (L/OB-K), Online-Redaktion (L/OB-K4), Abteilung Kinderbüro (OB-KB), Koordinierungsstelle für die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen /Jugendrat (10-2-2 JR)
5. Handlungsfelder Bildungs-, Freizeit- und Kulturangebote und -einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Kinder- und Jugendarbeit
Die Maßnahmen dieser Handlungsfelder entsprechen der Empfehlung, einen besonderen Fokus auf den Lebensraum Schule zu richten, insbesondere im Hinblick auf Mitsprache und Zugang zu Vertrauenspersonen. Auch wenn der Schwerpunkt auf den Schulen liegt, soll hier auf das wichtige Netz an Kinder- und Jugendhäusern, Aktivspielplätzen und Jugendfarmen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, die Angebote der verbandlichen Jugendarbeit, der Sportvereine usw. verwiesen werden, die im Aktionsplan 2020 bis 2022 auf den Seiten 49 bis 50 ausführlicher dargestellt werden. Vor allem im Hinblick auf Art. 31 UN-KRK sind sie unverzichtbar für eine Kinder- und Jugendfreundliche Stadt. Gleichzeitig sind die außerschulischen Akteure für Schulen wichtige Kooperationspartner. Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune 2020-2022 wurde ein Handbuch zur Förderung der Partizipation in Ganztagesgrundschulen aufbauend auf der Praxis der Schulen entwickelt. Dieses Handbuch soll nun praxisnah und hilfreich zusammen mit weiteren Unterstützungsangeboten für die Ganztagesschulen an Grundschulen, in SBBZ aber auch in der Sekundarstufe 1 erschlossen werden, sodass sowohl Lehrkräfte als auch pädagogische Fachkräfte an Schulen Unterstützung in der Förderung der Partizipation im pädagogischen Alltag an Schulen erfahren. Die Maßnahme 5.3 stellt Kultureinrichtungen, die über die KUBI-card kostenlose Kulturangebote machen, die Möglichkeit zur Verfügung, ihre Angebote inklusiv zu gestalten und damit Barrieren für Kinder mit Behinderung abzubauen. Das Schulhofprojekt will ausloten, inwiefern Schulhöfe eine Option sein können, um dem Mangel an konsumfreien Freiflächen für Jugendliche zu begegnen (vgl. auch Handlungsfelder Stadtraum, Spiel- und Bewegungsflächen). Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
5.1: Fortschreibung und Erweiterung von Partizipation an Ganztagsschulen
5.2: Schulhofprojekt
5.3: KUBI-card mit barrierearmen kostenlosen Angeboten
Betroffene Ämter/Abteilungen: Schulverwaltungsamt (40), Schulkindbetreuung (40-2.4) und Dienststelle Kinderförderung und Jugendschutz (51-00-25), Netzwerk Kulturelle Bildung Stuttgart (KUBI-S)
6. Strukturelle Rahmenbedingungen Die folgenden Maßnahmen dienen der Festigung und nachhaltigen Verankerung der geschaffenen Strukturen einer Kinder- und Jugendfreundlichen Kommune, sowie der Verbreiterung in alle relevanten Ämter und in die Bezirke der Stadtverwaltung. Dies dient auch der krisenfesten Beachtung der Kinderrechte, ein Aspekt, auf den der Jugendgemeinderat ausdrücklich hinweist. Weiter wird durch die Maßnahme 6.3 der Prozess der Umsetzung der Kinderrechte mit der Haushaltsanalyse nach SDGs verknüpft, die wie der gesamte Aktionsplan zeigt, sehr eng zusammenhängen und einander dienen. Die Erstellung eines Leitbildes Kinderfreundliche Kommune Stuttgart soll als Abschluss des Prozesses wichtige strukturelle und inhaltliche Fragen in einem gemeinsamen Prozess der Akteur*innen auf den Punkt bringen und vermittelbar machen. Das Leitbild kann dann zukünftig in Schulungen zum Beispiel bei den Kinderbeauftragten, aber auch bei Führungskräften eingesetzt werden und Maßstab für weitere Entwicklungen sein. Folgende Maßnahmen sind geplant:
6.1: Erweiterung Netzwerk der Kinderbeauftragten
6.2: Nachhaltige Verstetigung der Kinderrechte im Verwaltungshandeln
6.3: Kinder- und Jugendfreundlicher Stadthaushalt
6.4: Leitbild Kinderfreundliche Kommune
Betroffene Ämter/Abteilungen: Branddirektion (37), Amt für Digitalisierung, Organisation und IT- DO-IT (17), Standesamt (34)
Ausblick
Auf Grundlage der vom Gemeinderat im Haushaltsbeschluss 2023 bewilligten Mittel, ist geplant, den neuen Aktionsplan „Kinder- und Jugendfreundliche Kommune 2024-2026“ bis spätestens 08. März 2024 zu beschließen. Nach erfolgter Genehmigung durch den Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. wird dann das Siegel Kinderfreundliche Kommune, das die Stadt Stuttgart 2020 vorläufig erhalten hat, für weitere drei Jahre bis zum Frühjahr 2027 verlängert werden. Wenn der zweite Aktionsplan ebenfalls erfolgreich umgesetzt und die Prozesse zur Umsetzung der Kinderrechte dauerhaft etabliert sein werden, ist vorgesehen, dass die Stadt Stuttgart das Siegel als Kinderfreundliche Kommune ab 2027 unbefristet behält.
Die Umsetzung des Aktionsplanes erfolgt nach Beschlussfassung der Mittel und der Siegelübergabe 2024 wie bei den einzelnen Maßnahmen angegeben. Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ sieht ein jährliches Monitoring vor. Das Monitoring erfolgt über die Koordinierungsgruppe und die Steuerungsgruppe, sowie nach Möglichkeit durch Kinder und Jugendliche. Die Kinderbeauftragte berichtet dem Gemeinderat mindestens im zweijährigen Rhythmus über die Umsetzung. 2027 folgt der Abschlussbericht zur Umsetzung des Aktionsplanes und die Entscheidung über eine Entfristung des Siegels Kinderfreundliche Kommune. Der Jugendgemeinderat Stuttgart ist in die Koordinierungsgruppe eingebunden und soll durch regelmäßige Berichte informiert werden. Kinder sollen in einzelnen Projekten und insbesondere durch die stadtweite Kinderversammlung und den geplanten Kinderbeirat (vgl. Maßnahme 4.5) eingebunden werden. Finanzielle Auswirkungen
Die Mittelbedarfe sind in den einzelnen Handlungsfeldern dargestellt und werden zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.
Zusammenfassung nach Ämtern: Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):