Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0410-00
GRDrs 897/2019
Stuttgart,
10/23/2019



Neupriorisierung Sondermittel für Digitalisierung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich06.11.2019



Beschlußantrag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die nicht in Anspruch genommenen Sondermittel für Digitalisierung bis zu einem Gesamtbetrag von 558.000 Euro für zusätzliche Vorhaben des regulären IuK-Maßnahmenplans neu zu priorisieren.


Begründung:


Ausgangslage/Ziel

Der Gemeinderat hat mit GRDrs 288/2018 und GRDrs 229/2019 über die Verwendung der Sondermittel in Höhe von 4 Mio EUR für die rasche Umsetzung von Maßnahmen zur Digitalisierung beschlossen. Die Schwerpunkte lagen dabei auf:

1. Innovative Digitalisierungsmaßnahmen, die außerhalb und innerhalb der Verwaltung als fortschrittlich und kundenorientiert erlebbar sind
2. IT Sicherheit und IT Rechtskonformität
3. IT Effizienzsteigerung durch Vereinheitlichung und Zentralisierung IT-technischer Strukturen.

Die geplanten Sondermaßnahmen der GRDrs 288/2018 sowie die Personaleinstellungen (GRDrs 229/2019) konnten in einem Volumen von 558.000,- EUR u.a. aufgrund von Verzögerungen bei der Personalgewinnung in den Bereichen IT-Sicherheit und Dokumentenmanagement (ECM) in 2018/2019 nicht im beabsichtigten Umfang und Zeitrahmen umgesetzt werden. Beim Lizenzmanagement konnten teilweise wirtschaftlichere Ergebnisse erzielt werden, als ursprünglich angenommen.


Gleichzeitig sind zusätzliche Finanzierungsbedarfe im regulären IuK-Maßnahmenplan in Bezug auf die Planung 2018/2019 entstanden durch:

· erhebliche Preiserhöhungen der Lieferanten bei den Rahmenverträgen für IuK-Hardware
· ein deutlich höheres Austauschvolumen bei PC-Altgeräten, die im Zuge der Windows 10-Umstellung (GRDrs 902/2017) aufgrund gestiegener Anforderungen an die IT-Sicherheit (z.B. Festplattenverschlüsselung) notwendig werden.

Um diese dringenden, zusätzlichen Finanzierungsbedarfe decken zu können, wird die Verwaltung ermächtigt, die nicht in Anspruch genommenen Sondermittel für Digitalisierung bis zu einem Gesamtbetrag von 558.000 Euro neu zu priorisieren.

Finanzielle Auswirkungen

Der Sachaufwand wird im Teilfinanz- und ergebnishaushalt 2019 des Haupt- und Personalamts 100 bei Projekt 7.104000 – IuK-Maßnahmenplan, Kontengruppe 78302 – Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bzw. Amtsbereich 1007410 – Zentrale IuK und Telekommunikation, Kontengruppe 42210 – Unterhaltung bewegliches Vermögen, gedeckt.
Durch die Neupriorisierung des vorhandenen Budgets entsteht kein zusätzlicher Finanzierungsbedarf.

Für die aus den in 2019 ggf. noch erfolgenden Besetzungen der mit GRDrs 229/2019 beschlossenen Ermächtigungen entstehenden Personalaufwendungen wird eine Deckung über nicht verbrauchte IMP- bzw. Digitalisierungsmittel weiterhin sichergestellt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Keine




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