Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 8925-01
GRDrs 591/2018
Stuttgart,
07/10/2018


Rechtlich unselbstständige Stiftungen und Fonds der
Landeshauptstadt Stuttgart (Stuttgarter bürgerschaftliche Stiftungen)
Stiftungsbericht 2017




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich25.07.2018

Bericht:


Unter dem Oberbegriff Stuttgarter bürgerschaftliche Stiftungen bestanden zum 31.12.2017 bei der Landeshauptstadt Stuttgart insgesamt 33 rechtlich unselbstständige Stiftungen und 23 Fonds mit einer Bilanzsumme von 111.812.505,47 EUR. Davon entfallen 106.918.538,98 EUR auf Stiftungen und 4.893.966,49 EUR auf Fonds.

Die Stiftungen sind Sondervermögen der Landeshauptstadt Stuttgart, das gesondert ausgewiesen wird. Das Stiftungskapital ist in der Regel auf Dauer in seinem realen Wert zu erhalten. Die in den Fonds enthaltenen Mittel sind dagegen zur Verwendung bestimmtes Zweckvermögen. Sie werden als Teil der Zweckgebundenen Rücklage der Landeshauptstadt Stuttgart geführt.

Die überwiegende Anzahl dieser Stiftungen und Fonds ist durch Nachlässe entstanden. Die einzelnen Verwendungszwecke wurden in der Regel durch die Erblasserinnen und Erblasser testamentarisch festgelegt. Bei der Gründung der rechtlich unselbstständigen Stiftungen und Fonds gilt als oberstes Ziel für die Stadt die genaue Erfüllung des Stifterwillens. Potenzielle Stifter werden gerne beraten. Dabei wird auch versucht, die sozialen Ziele der Stadt einzubringen und mit den Vorstellungen der Stifter zu verbinden.

Um die Gemeinnützigkeit der Stiftungen zu erhalten, sind die Stiftungserträge spätestens in den zwei darauf folgenden Jahren zweckentsprechend zu verwenden (Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung). Die Fachämter werden in stiftungsrechtlichen Fragen durch die Stadtkämmerei beraten. Im Rahmen des Stiftungscontrollings überprüft die Stadtkämmerei des Weiteren die Einhaltung des Stifterwillens sowie der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben und wirkt bei Bedarf gegenüber den Fachämtern auf Anpassungen hin.


Im Jahr 2017 wurden Stiftungsgaben von rund 1,7 Mio. EUR gewährt. Dabei handelt es sich überwiegend um Einzelgaben sowie u. a. die Förderung von kleineren Projekten, die Finanzierung von Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen, die Übernahme der Kosten für die Betreuung sowie die Unterstützung von Therapiemaßnahmen.

Eine der größten Stiftungen, deren Erträge für Einzelgaben verwendet werden, sind die Vereinigten mildtätigen Stiftungen (Gesamtvermögen rund 33,0 Mio. EUR), die auf die im Jahr 1541 durch Herzog Ulrich von Württemberg errichtete Bürgerliche Stiftung Bad Cannstatt zurückgehen. Der Ertrag ist an würdige und bedürftige Einwohner Stuttgarts in Form von Einzelgaben zu verteilen. Im Jahr 2017 wurden Einzelgaben von rund 580.000 EUR gewährt. Für die Verwendung der Stiftungsmittel der Vereinigten mildtätigen Stiftungen wurden im Jahr 2005 vom Sozialamt in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt und der Stadtkämmerei Vergabegrundsätze für die Antragsbearbeitung entwickelt. Diese werden bei Bedarf - letztmals im Jahr 2016 - vom Sozialamt angepasst.

Im investiven Bereich ist die Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung die finanziell bedeutsamste Stiftung (ursprüngliches Stiftungsvermögen rund 56,2 Mio. EUR). Diese wurde im Jahr 1994 aus den Erbschaften der beiden Brüder (und Stuttgarter Unternehmer) Rudolf Schmid und Hermann Schmid errichtet. Mit den Mitteln der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung wurden eine Seniorenwohnanlage, ein Kinderhaus sowie zwei Generationenhäuser mit wegweisenden neuen Konzepten erbaut, weshalb sich das Stiftungsvermögen zwischenzeitlich deutlich verringert hat. Aktuell investiert die Stiftung einen Großteil ihrer Erträge in die Sanierung der Alexanderstr. 2 für das Kinderschutz-Zentrum sowie in den Neubau des Jugendhauses in Stuttgart-Heslach.

Für investive Zwecke wurden im Jahr 2017 insgesamt ca. 2,1 Mio. Euro ausgezahlt. Diese fielen im Wesentlichen auf Investitionen in Altenhilfeeinrichtungen (0,8 Mio. Euro) sowie auf Investitionen in Jugendhilfeeinrichtungen (1,3 Mio. Euro).

Seit dem Stiftungsbericht 2016 (GRDrs 1375/2017) sind keine Stiftungen und Fonds neu entstanden.

Der Stiftungsbericht enthält für jede Stiftung und jeden Fonds Angaben zu den jeweiligen Stiftern, zum Verwendungszweck, zur Errichtung der Stiftung bzw. des Fonds sowie über das Vermögen zum 31.12.2017 und die satzungsmäßigen Ausgaben im Jahr 2017.






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlage
Stiftungsbericht (Stand 31.12.2017)











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Stiftungsbericht 2017.pdf