Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 243/2015
Stuttgart,
05/20/2015



Übergang Tageseinrichtungen - Grundschulen
Landesprogramm Bildungshaus 3-10
Modellprojekt Pädagogische Verbünde Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
22.06.2015
01.07.2015



Beschlußantrag:

1. Der Fortführung der Förderung von Erzieherstunden im Landesprogramm Bildungshaus 3-10 bis 31.7.2016 wird zugestimmt. Hierfür werden Mittel aus dem Qualitätsentwicklungsfonds in Höhe von bis zu 68.400 € bereitgestellt.

2. Der Fortführung der Projekte im Förderbereich 1 „Pädagogische Verbünde Stuttgart“ des Qualitätsentwicklungsfonds bis 31.7.2017 wird zugestimmt. Der entstehende Aufwand von bis zu 277.200 € wird dem Qualitätsentwicklungsfonds entnommen.

3. Der Förderung von Fortbildungsmaßnahmen zur Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Grundschule bis 31.7.2017 wird zugestimmt. Der Aufwand in Höhe von bis zu 50.000 € wird vom Qualitätsentwicklungsfonds gedeckt.

4. Dem Druck des Papiers „Den Übergang von der Kita in die Schule erfolgreich gestalten – Gemeinsame Empfehlungen zur Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in Stuttgart“ als Broschüre in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt wird zugestimmt. Hierfür werden Mittel in Höhe von bis zu 5.000 € aus dem Qualitätsentwicklungsfonds bereitgestellt.




Begründung:


zu 1.

Nachdem der Fortgang des Landesprogramms Bildungshaus 3-10 über den 31.7.2015 hinaus lange Zeit unklar war, teilte das Kultusministerium in einer Pressemitteilung vom 11.3.2015 mit, dass die bestehenden Bildungshäuser im Schuljahr 2015/16 ihre Arbeit fortsetzen können. Sobald die Evaluationsergebnisse über die Arbeit der Bildungshäuser vorliegen, soll entschieden werden, wie die Zusammenarbeit von Kindergärten und Grundschulen zukünftig ausgestaltet wird. In diesem Zusammenhang plant das Land auch, eine Gesamtkonzeption zur frühkindlichen Bildung vorzulegen.

Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, im Gleichklang mit der Landesförderung auch die entsprechenden Erzieherstunden in den beteiligten Standorten im Schuljahr 2015/16 zu fördern. Die Erfahrungsberichte aus diesen beteiligten Kitas weisen auch auf einen erfolgreichen Projektverlauf hin.

Die Förderung der Lehrer- und Erzieherstunden im Landesprogramm Bildungshaus 3-10 setzt sich wie folgt zusammen (einzelne Standorte siehe Anlage 1):

Bestandteile der Förderung
bis 31.7.2015
1.8.2015 – 31.7.2016
städtischer Aufwand
Landes-förderung
städtischer Aufwand
Landes-förderung
- 5 Standorte

- Förderung von

2 Erzieherstunden /
teilnehmender Gruppe
54
Erzieherstunden


68.400 €
42
Lehrerstunden


74.300 €
54
Erzieherstunden


68.400 €
42
Lehrerstunden


74.300 €

zu 2.

Aus den Zielsetzungen der Stuttgarter Bildungspartnerschaft ergibt sich der Planungsauftrag, beim Aufbau und bei der Unterstützung von sozialraumbezogenen Kooperationsstrukturen zwischen Kitas und Grundschulen voranzukommen und mit geeigneten Maßnahmen die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren vor Ort zu intensivieren. In diesem Kontext wurde im Jahr 2009 das Modellprojekt Pädagogische Verbünde Stuttgart in mittlerweile 4 Standorten installiert; es ist bis 31.7.2015 befristet (vgl. GRDrs 41/2014).

Mit der GRDrs 433/2012 wurde dem Jugendhilfe- und Verwaltungsausschuss ein ausführlicher Zwischenbericht vorgelegt. Der Fortgang des Modellprojektes verläuft weiterhin sehr erfreulich und positiv. Die Kommunikationsstrukturen zwischen den beteiligten Partnern haben sich gefestigt, die pädagogischen Aktivitäten mit den Kindern konnten ausgebaut und in hohem Maße verstetigt werden.

Nach Angaben der Beteiligten profitieren die Kinder vom Zusammenrücken von Kita und Grundschule.


Ausgehend von einer Zielsetzung im Modellprojekt, den Übergang von der Kita in die Grundschule für die Kinder bruchlos zu gestalten, hat es sich beispielsweise gezeigt, dass der prozentuale Anteil der vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder aus den Einrichtungen des Pädagogischen Verbundes regelmäßig unter dem entsprechenden Wert für die gesamte Stadt Stuttgart liegt.

Zurückgestellte Kinder aus den Standorten der Pädagogischen Verbünde verblieben anschließend auf ihrem weiteren Bildungsweg im Vergleich zur Gesamtstadt häufiger im Lernort Kita, erhielten dort die ihnen entsprechende Förderung und wechselten somit vergleichsweise seltener auf eine Grundschulförderklasse.

Das Zusammenwirken von Kita und Grundschule steht beispielhaft für den weiteren Aufbau von Vernetzungsstrukturen zwischen Jugendhilfe und Schule und ergänzt sich mit der gegenwärtigen Stuttgarter Schulentwicklung. Wenn beispielsweise durch die Zusammenarbeit von Kita und Grundschule eine fundierte Kooperationsgrundlage geschaffen ist, kann eine Grundschule auf ihrem Weg zur Ganztagesschule -ggf. über den Weg des Schülerhauses- in Zusammenarbeit mit dem sozialpädagogischen Träger der Betreuungsangebote an diese Kooperationsbeziehungen in Gewinn bringender Form anschließen. Die Heusteig- und Römerschule können auf ihrem Weg zu einer Grundschule auf die enge Zusammenarbeit im städtischen Modellprojekt Pädagogische Verbünde in positiver Weise aufbauen.

Seitens der beteiligten Erzieher/-innen und Lehrkräfte in den beteiligten Standorten besteht hohes Interesse, das Modellprojekt Pädagogische Verbünde weiterzuführen. Die Projektteilnehmer/-innen betonen jedoch das Erfordernis von Personalressourcen, um ein gewisses Maß an Umfang und Qualität der intensivierten Kooperation zwischen beiden Bildungsinstitutionen aufrechtzuerhalten.

Um die Nachhaltigkeit der begonnenen intensivierten Zusammenarbeit an den jeweiligen Standorten zu sichern und die Weiterarbeit im Modellprojekt zu ermöglichen, werden folgende Bestandteile zur Weiterförderung vorgeschlagen:

Die Förderung wird bis 31.7.2017, jedoch längstens bis zur Umsetzung des vom Kultusministerium angekündigten Gesamtkonzeptes zur frühkindlichen Bildung fortgesetzt.

Danach würde sich die Verlängerung der Förderung des Modellprojektes Pädagogische Verbünde an den 4 Standorten wie folgt gestalten:

bis 31.7.2015
pro Schuljahr
ab 1.8.2015
pro Schuljahr
Anzahl
Aufwand
Anzahl
Aufwand
Lehrerstunden
62
109.700 €
44
77.800 €
Erzieherstunden
54
68.400 €
48
Die Anzahl der beteiligten Kita-Gruppen hat sich aufgrund von Angebotsumstellungen reduziert
60.800 €
Sachkosten
20.700 €
- -
Projekt begleitende Kosten
23.000 €
siehe Ziffer 3
Gesamtaufwand
221.800 €
138.600 €
Die Aufwendungen für die Lehrer- und Erzieherstunden werden an die Tarifentwicklungen angepasst und können sich daher erhöhen

Die Übersicht über die einzelnen Standorte ist in der Anlage 2 dargestellt.

zu 3.

Zur Erfüllung des o.g. Planungsauftrages sollen auch diejenigen Kitas und Grundschulen unterstützt werden, die derzeit keine Möglichkeiten haben, mit zusätzlichen Ressourcen ihre Zusammenarbeit zu intensivieren. Es werden daher weiterhin und ergänzend bedarfsorientiert stadtweite, trägerübergreifende und interdisziplinäre Fortbildungen in Form von Seminaren und Fachtagen angeboten. Inhalte dieser Qualifizierungsmaßnahmen sind beispielsweise

- Lernkultur in Kita und Grundschule
- Bildungsverständnis aus Sicht von Kita und Grundschule;

- Lernfelder für Kita- und Schulkinder;
- gemeinsame Erziehungsverantwortung von Eltern, Kita und Grundschule oder
- anschlussfähige Formen der Sprachbildung und -förderung von der Kita in die Schule.

Diese Fortbildungen können auch auf einen Stadtteil bezogen regionalisiert angeboten werden. Vereine und vergleichbare (ehrenamtliche) Akteure, die in die Kooperation einbezogen sind, sollen die Möglichkeit erhalten, an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen.

Darüber hinaus können wie bisher auch für die Pädagogischen Verbünde Fortbildungen und Kooperationen mit externen Fachkräften gefördert werden.



Die Veranstaltungen werden wie schon in der Vergangenheit beispielsweise vom „AK Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen“ oder von einzelnen Trägern und Staatlichem Schulamt konzipiert und durchgeführt. Es soll Wert darauf gelegt werden, dass die Veranstaltungen gemeinsam von Lehr- und Erziehungsfachkräften besucht werden und dass bevorzugt Tandems, die im Alltag als Lehr- und Erziehungsfachkraft vor Ort zusammenarbeiten, teilnehmen können.

Für diese Maßnahmen werden 25.000 € pro Schul-/Kita-Jahr bis 31.7.2017 aus dem Qualitätsentwicklungsfonds bereitgestellt. Referenten- und Raumkosten sind auf Antrag (incl. Kurzdarstellung der geplanten Maßnahme) in angemessenem Umfang förderfähig.

zu 4.

Die Stuttgarter Bildungspartnerschaft legt mit ihrem Arbeitsprogramm „Kinderfreundliches Stuttgart“ großen Wert auf die Etablierung ganzheitlicher, vernetzter und aufeinander folgender Bildungs- und Betreuungsangebote und verfolgt das Ziel, ein abgestimmtes System von Bildung, Erziehung und Betreuung zu entwickeln.

In der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und des Sozialministeriums Baden-Württemberg über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen (VwV Kooperation Kindertageseinrichtungen-Grundschulen) vom 1.8.2002 sind Ziele, Erwartungen und mögliche Formen der Kooperation zwischen beiden Bildungseinrichtungen konkretisiert.

Vor diesem Hintergrund haben die im Arbeitskreis „Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen (AK Kooperation)“ vertretenen Akteure (Träger von Kitas; Staatliches Schulamt; Jugendamt) gemeinsame Empfehlungen zur Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in Stuttgart mit dem Titel „Den Übergang von der Kita in die Schule erfolgreich bewältigen“ erarbeitet. Sie beschreiben vor dem Hintergrund der o.g. Verwaltungsvorschrift weitergehende Qualitätsmerkmale und Bestandteile der Zusammenarbeit. Die Empfehlungen bilden damit eine tragfähige gemeinsame Grundlage für die Ausgestaltung der Kooperationsbeziehungen beider Bildungseinrichtungen.

In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt soll das vorliegende Papier als Broschüre gedruckt werden. Hierfür werden aus Mitteln des Qualitätsentwicklungsfonds 5.000 € zur Verfügung gestellt.


Zusammenfassende Betrachtung

Der Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung vom 4.2.2015 beschlossen, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen,
- die Modellphase für die Pädagogischen Verbünde bis 31.7.2017 und


- die Förderung der Erzieherstunden im Landesprogramm Bildungshaus 3-10 bis 31.7.2016 zu verlängern,
- weitere Mittel für Fortbildungsmaßnahmen bis 31.7.2017 sowie für den Druck der Broschüre „Den Übergang von der Kita in die Schule erfolgreich bewältigen“ zu bewilligen und
- die dafür erforderlichen Mittel dem Qualitätsentwicklungsfonds zu entnehmen.

Daraus ergibt sich folgende zusammenfassende Darstellung:

bis 31.7.2015 pro Schuljahr
ab 1.8.2015 pro Schuljahr
städt. Förderung
Landes-förderung
städt. Förderung
Landes-förderung
Pädagogische
Verbünde
(bis
31.7.2017)
Lehrerstunden
109.700 €
- -
77.800 €
- -
Erzieherstunden
68.400 €
- -
60.800 €
- -
Sachkosten
20.700 €
- -
- -
- -
Projekt-begleitung
23.000 €
- -
- -
- -
Bildungshaus
3-10 (bis 31.7.2016)
Lehrerstunden
- -
74.300 €
- -
74.300 €
Erzieherstunden
68.400 €
- -
68.400 €
Stadtweite und regionale
Fortbildungen
(bis 1.7.2017)
- -
geringe Mittel
über Schulamt
25.000 €
geringe Mittel
über Schulamt
Druck einer Broschüre
5.000 €
(einmalig)
Gesamt
290.200 €
237.000 €

Bezogen auf die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 bedeutet dies:

2015
2016
2017
Gesamt
Pädagogische Verbünde
57.750 €
138.600 €
80.850 €
277.200 €
Bildungshaus
3-10
28.500 €
39.900 €
--
68.400 €
Stadtweite und regionale Fortbildungen
10.400 €
25.000 €
14.600 €
50.000 €
Druck einer Broschüre
5.000 €
--
--
5.000 €
Gesamt
101.650 €
203.500 €
95.450 €
400.600 €

Die Reduzierung der Lehrerstunden in den Pädagogischen Verbünden um rund 30% bleibt in einem Rahmen, der trotzdem noch eine sinnvolle Gestaltung einer intensivierten Kooperation zwischen Kitas und Grundschulen zulassen wird.

Der Ausbau von Fortbildungsmaßnahmen trägt dazu bei, die Bedeutung der pädagogischen Arbeit in diesem Handlungsfeld zu betonen und stadtweit interessierten Fachkräften aus Kitas und Grundschulen die Vertiefung ihrer beruflichen Kompetenzen im Interesse der ihnen anvertrauten Kinder zu ermöglichen.


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Aufwendungen für das Landesprogramm Bildungshaus 3-10 vom 1.8.2015 bis 31.7.2016
Aufwendungen für das Modellprojekt Pädagogische Verbünde vom 1.8.2015 bis 31.7.2017





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Anlage-2_Aufwendungen_Päd-Verbünde.pdfAnlage-2_Aufwendungen_Päd-Verbünde.pdfAnlage-1_Aufwendungen_Bildungshaus.pdf