Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
29/2024
GZ:
Sitzungstermin: 17.04.2024
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Rahmenvereinbarung für Mobilfunk und Beschaffung von Smartphones für die Landeshauptstadt Stuttgart

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 16.04.2024, GRDrs 29/2024, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Beschaffung im Wege der Ausschreibung eines Rahmenvertrags Mobilfunk im nötigen Umfang für die Laufzeit von bis zu 4 Jahren mit den Rahmenbedingungen aus dem Abschnitt "Finanzielle Auswirkungen" der Begründung wird zugestimmt.

2. Der Beschaffung im Wege der Ausschreibung eines Rahmenvertrags für mobile Endgeräte und Zubehör für die Laufzeit von bis zu 4 Jahren mit den Rahmenbedingungen aus dem Abschnitt "Finanzielle Auswirkungen" der Begründung wird zugestimmt.

3. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO die Entscheidung über die Konkretisierung der Ausschreibungen nach Beschlussziffern 1 und 2 sowie die Entscheidung über die Vergaben nach Beschlussziffer 1 und 2 übertragen, sofern diese nicht bereits in der Zuständigkeit der Verwaltung liegen sollten. Weiterhin wird ihm die Entscheidung über die Beschaffung von Leistungen aus diesen Rahmenverträgen übertragen, sofern diese nicht bereits in der Zuständigkeit der Verwaltung liegen sollten.


4. Der Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO ermächtigt, bis zum Abschluss der neuen Rahmenverträge nach Ziff. 1 und 2 die bestehenden noch fortlaufenden Verträge auszuschöpfen.
Die Aufwendungen werden entsprechend der Darstellung im Abschnitt "Finanzielle Auswirkungen" der Begründung gedeckt.

Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt bis zur Genehmigung des Haushalts durch das Regierungspräsidium gemäß den Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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