Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
223
10
Verhandlung
Drucksache:
411/2021
GZ:
JB
Sitzungstermin:
30.06.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Entwicklung im Bereich der Inobhutnahme für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (ION UMA)
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 21.06.2021, öffentlich, Nr. 63
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 09.06.2021, GRDrs 411/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der befristeten Bereitstellung von weiterhin 15 Plätzen im Bereich der UMA ION und dem damit verbundenen Personalbedarf im Umfang von 16,6 Stellen wird bis 31.12.2023 zugestimmt.
Steigt der Auslastungsgrad der UMA-Inobhutnahmeplätze über eine Zeitdauer von drei Monaten auf über 115 % an, wird die Verwaltung ermächtigt, zunächst außerhalb des Stellenplans in entsprechendem Umfang Personal zu beschäftigen. Über formale Stellenschaffungen ist spätestens im Rahmen des darauffolgenden Stellenplanverfahrens zu entscheiden.
2. Dem bis 31.12.2023 befristeten Personalbedarf im Umfang von 4,6 Stellen im Sachgebiet UMA (2,0 Stellen Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH), 1,7 Stellen UMA Sozialdienst (SD), 0,4 Stellen Alterseinschätzungskomission, 0,5 Stellen Sekretariat) sowie dem bis 31.12.2022 befristeten Personalbedarf im Umfang von 1,0 Stellen für das Sachgebiet UMA WJH zur Abarbeitung der Rückstände wird zugestimmt.
Das Jugendamt wird ermächtigt, für das Sachgebiet UMA Sozialdienst und für die Alterseinschätzungskommission Personal im Umfang von 1,1 VZK in S 15 ab sofort befristet bis 31.12.2021 außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen.
3. Dem bis 31.12.2023 befristeten Personalbedarf im Umfang von 0,5 Stellen für den Bereich der Entgeltfinanzierung wird zugestimmt.
4. Dem Wegfall des Personalbedarfs im Umfang von 1,25 Stellen ab 01.01.2022 für den Bereich der Amtsvormundschaften wird zugestimmt.
5. Für den unter Punkt 1-4 genannten Personalbedarf soll entsprechend Anlage 3 an
-20,6 Planstellen der KW-Vermerk auf KW 01/2024 verlängert werden
-1,0 Planstellen der KW-Vermerk auf KW 01/2023 verlängert werden
-1,25 Planstellen der KW-Vermerk 01/2022 vollzogen werden.
Im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2022/2023 werden über diese Stellenbedarfe unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden (Streichungen bzw. Schaffungen).
6. Aufgrund der kostendeckenden Kalkulation des o. a. HzE-Angebots erfolgt die temporäre Bereitstellung der 15 Plätze haushaltsneutral.
StR
Ebel
(AfD) fragt nach, ob es zutrifft, dass sich derzeit 12 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) in Stuttgart in der Inobhutnahme befinden und dass sich aus den dafür erforderlichen Personalbedarfen jährliche Aufwendungen in Höhe von 1.096.665 € (s. Vorlagenseite 8, Anlage 1, letzter Absatz) ergeben.
Gegenüber dem Vorsitzenden erklärt sich StR Ebel mit einer schriftlichen Beantwortung einverstanden.
Abschließend stellt EBM
Dr. Mayer
fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag bei 1 Gegenstimme mehrheitlich
zu.
zum Seitenanfang