Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 5621-00
GRDrs 575/2018
Stuttgart,
07/02/2018



Stuttgarter Sportförderung;
TV 1889 Zuffenhausen e.V. - Sanierung des vereinseigenen
Funktionsgebäudes mit Umkleiden und Sanitärbereichen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich18.07.2018



Beschlußantrag:


Begründung:


1. Angaben zum Verein

Der TV 1889 Zuffenhausen e.V. hat derzeit 1.384 Mitglieder, der Kinder- und Jugendanteil liegt bei 57 % (Stand Mai 2017).

Der Verein bietet seinen Mitgliedern Sportangebote in den Bereichen Fußball, Basketball, Volleyball, Handball, Kung Fu, Schwimmen, Sport Stacking, Tischtennis, Turnen, Pilates, Aqua Fitness und Seniorengymnastik. Er beteiligt sich erfolgreich in zahlreichen der von ihm angebotenen Sportarten an Meisterschaften und Wettbewerben.

2. Angaben zum Bauvorhaben

Die Umkleide- und Duschräume im Funktionsgebäude des TV 89 Zuffenhausen stammen in ihren Ursprüngen aus der Zeit um 1951 und wurden zuletzt im Jahr 1990 renoviert. Sie befinden sich mittlerweile in einem stark renovierungsbedürftigen Zustand. Die Sanitär- sowie Heizungseinrichtungen sind veraltet und sollen durch die vorgesehene Komplettsanierung des Funktionsgebäudes dem heutigen Standard angepasst werden.

Im Rahmen der Sanierung sollen umfangreiche Energiesparmaßnahmen durchgeführt werden. Der Verein wird dadurch sowohl Strom- und Wasserverbräuche senken als auch Heizkosten einsparen können. Laut dem Ökö-Check des Württembergischen Landessportbunds werden die Energiesparmaßnahmen voraussichtlich zu einer Einsparung von bis zu 10.000 Euro pro Jahr führen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten für die Sanierungsmaßnahmen belaufen sich nach der vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt 150.000 EUR brutto. Diese Kosten werden durch Eigenmittel des Vereins, Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart und des Württembergischen Landessportbundes finanziert.

Eigenmittel (inkl. Darlehensaufnahme) 56.100 EUR
WLSB Zuschuss 33.900 EUR
Städtischer Zuschuss 60.000 EUR

Gesamtfinanzierung 150.000 EUR

Der Investitionszuschuss beträgt 60.000 EUR. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Teilfinanzhaushalt 2018 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.12, Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche.

Der städtische Zuschuss in Höhe von 60.000 EUR (40 % der zuschussfähigen Kosten mit MWSt.) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart.

Die Eigenmittel wurden nachgewiesen. Von einer Bewilligung des eingeplanten Landeszuschusses durch den WLSB kann aufgrund der bisherigen Gespräche ausgegangen werden. Die Zustimmung des WLSB zum vorzeitigen Baubeginn liegt vor. Ebenfalls wurde die städtische Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn am 18.06.2018 erteilt. Der Verein kann die verzögerte Auszahlung des Landeszuschusses (Auszahlung frühestens ab 2019) mit Eigenmitteln zwischenfinanzieren.


Beteiligte Stellen

Referat WFB




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

<Anlagen>



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