Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 719/2013
Stuttgart,
07/12/2013


Gemeinschaftsschulen
Unterstützung von Schulen auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich24.07.2013

Bericht:

Mit Beschluss der GRDrs 214/2012 wurden durch den Gemeinderat Restmittel in Höhe von 731.000 Euro aus dem Qualitätsentwicklungsfonds dem Schulverwaltungsamt übertragen, um Schulen auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule zu unterstützen. Der Gemeinderat hat beschlossen, mit diesen Mitteln eine 50%-Stelle bis Ende 2013 zu finanzieren, um die Schulen über diese neue Schulart, deren Rahmenbedingungen noch nicht vollständig vom Land geklärt sind, eingehend beraten zu können. Dieser Beratungsbedarf ist sehr hoch.

Außerdem wird es derzeit interessierten Schulen ermöglicht, Unterstützungsleistungen in folgenden Bereichen zu beantragen:


Die Elise von König-Schule nimmt ab dem Schuljahr 2013/2014 als erste Gemeinschaftsschule in Stuttgart den Betrieb auf. Neben der Anne-Frank-Realschule, der Altenburgschule und der Körschtalschule, für die im Herbst ein Antrag auf Einrichtung von Gemeinschaftsschulen gestellt werden soll (vgl. GRDrs 412/2013), sind weitere 15 Stuttgarter Schulen am Thema Gemeinschaftsschule interessiert und haben gegenüber dem Schulverwaltungsamt ihr Interesse bekundet. Es ist mit weiteren Schulen zu rechnen.


Dadurch ergeben sich im Wesentlichen zwei Handlungsfelder:

Personalbedarf:
Wegen der inzwischen stark gewachsenen Zahl an Schulen kann der automatisch ebenfalls wachsende Beratungsbedarf mit der geschaffenen 0,5 Stelle nicht mehr befriedigt werden. Die Erfahrung aus der Beantragung der 1. und 2. Tranche Gemeinschaftschulen hat gezeigt, dass für die Begleitung im Vorfeld des Antragsverfahren, der Antragstellung selbst sowie vor allem die Umsetzung der pädagogischen Vorstellungen in Raumkonzeptionen umfangreich und aufwändig ist. Gerade an diesen Schulen besteht auch in der gesamten Schulgemeinde ein hohes Interesse in den Planungsprozess einbezogen zu werden.

Schon bisher hat der für diese Aufgabe zur Verfügung stehende Anteil von 0,5 Stellen nicht ausgereicht. Es wurden zusätzlich Stellenanteile aus dem eigenen Personalkontingent für die Aufgabe verwendet. Angesichts der Vielzahl an Aufgaben und Projekten können aber keine weiteren Stellenanteile für diese Aufgabe verwendet werden. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass eine Betreuung von 6 bis 9 Schulen mit 1 Stelle bewerkstelligt werden kann.

Es ist daher dringend eine Aufstockung auf 1 Stelle und die Fortführung für die kommenden zwei Jahre notwendig. Hier sieht die Verwaltung eine sehr hohe Priorität, so dass die Finanzierung dieser Stelle für die beiden Jahre aus den bereits zur Verfügung stehenden Mitteln gesichert werden soll. Wie es danach aussieht ist derzeit noch nicht absehbar.

Unterstützungsfonds:
Für die bislang neun Schulen wurden auf Grund der bisherigen Erfahrungen des Mittelabrufs je 30.000 Euro zur Unterstützung auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule reserviert. Durch die steigende Zahl an interessierten Schulen und der verschiedenen reservierten Mittel für weitere Planungen sind die Mittel des Unterstützungsfonds nicht ausreichend. Eine Aufstockung des Unterstützungsfonds um 400.000 Euro (30.000,00 Euro je Schule) ist für eine qualitative Unterstützung, wie sie bereits den auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule befindenden Schulen erbracht wird, notwendig.

Verteilung der vorhandenen Mittel und der zusätzlich notwendige Mittelbedarf:

Verwendungsbereich
Notwendige

Mittel

Finanzierung aus vorhandenen Mittel

(GRDrs 214/2012)

Zusätzlich notwendiger Mittelbedarf

DHH 2014/2015

Mittelabfluss bzw. Verpflichtung eingegangen (Stand 06/2013)
30.000 € Unterstützungspauschale je Schule mit Prüfauftrag oder Interessensbekundung (17 Schulen* + bis zu 4 weitere Schulen):
Exkursionen, Veranstaltungen, Coaching, Materialien, etc.
630.000 €
230.000 €
400.000 €
66.978,02 €
Planungsmittel Elise von König-Schule (Gemeinschaftsschule) für Untersuchung der Raumsituation
75.000 €
75.000 €
75.000,00 €
Planungsmittel Standortentwicklungsstudien (Neues Bildungszentrum Neckarpark, Anne-Frank-Realschule)
150.000 €
150.000 €
75.000,00 €
Neues Bildungszentrum Neckarpark Erstellung pädagogisches Konzept
50.000 €
50.000 €
Personalkosten im Schulverwaltungsamt für die Jahre 2012+2013
45.150 €
45.150 €
45.150,00 €
Personalkosten im Schulverwaltungsamt für die Jahre 2014+2015
158.400 €
158.400 €
Noch verfügbar
22.450 €
22.450 €
2.603,05 €
Gesamt
1.131.000 €
731.000 €
400.000 €
264.731,07 €

* Für Lerchenrainschule und Heusteigschule sowie Falkertschule/Schloss-Realschule und Friedenschule wurde je ein gemeinsames Budget reserviert, da davon auszugehen ist, dass sich die weiteren Planungen auf je einen gemeinsamen Gemeinschaftsschulstandort fokussieren werden.


Priorisierung Mitteilungsvorlagen
Das Schulverwaltungsamt hat insgesamt 8 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Innerhalb dieser Mitteilungsvorlagen hat diese Vorlage die zweite Priorität.

Finanzielle Auswirkungen

Zur weiteren qualitativen Unterstützung der gestiegenen Zahl an interessierten Schulen ist eine Aufstockung des Unterstützungsfonds um 400.000 Euro durch Bereitstellung entsprechender Mittel im Doppelhaushalt 2014/2015 notwendig. Derzeit wird geprüft, in wie weit Mittel aus dem Budget „Bildungsförderung“ der Abteilung Bildungspartnerschaft 2014/2015 hierfür verwendet werden können. Sofern dieses nicht möglich sein sollte bzw. keine zusätzlichen Mittel im Doppelhaushalt 2014/2015 bereitgestellt werden, hat dies angesichts der deutlich gestiegenen Zahl an interessierten Schulen somit eine Reduzierung der Unterstützungspauschale je Schule auf rund 11.000 Euro (statt bisher 30.000 Euro) zur Folge.

Die Fortführung einer konsequenten Begleitung und fachlichen Beratung interessierter Schulen ist aus Sicht der Verwaltung jedoch vorrangig zur finanziellen Unterstützung der Schulen zu betrachten. Für die Stelle zur Begleitung und Beratung von Schulen auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule entstehen für 1,0 Stellen in Entgeltgruppe 11 TVÖD jährlich Kosten in Höhe von 79.200,00 Euro, die in Fortführung der mit GRDrs 214/2012 beschlossenen Vorgehensweise aus dem vorhandenen Projektmittelbudget gedeckt werden sollen.

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Unterstützungsfonds Gemeinschaftsschulen (42910910)
200
200
Finanzbedarf
200
200
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2014
2015
später
1 Stelle befristet bis 01.2016
1
1
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Susanne Eisenmann


Anlagen:

Keine


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