Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5673-14
GRDrs 280/2014
Stuttgart,
04/15/2014



Stuttgarter Sportförderung;
hier: Turnverein Stammheim 1895 e.V.
- Neubau eines Funktionsgebäudes (am Faustballplatz)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich07.05.2014



Beschlußantrag:

1. Dem TV Stammheim wird zum Neubau des Funktionsgebäudes im Stadtbezirk Stuttgart-Stammheim ein städtischer Zuschuss in Höhe von 134.000 EUR bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungs­bescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt.

3. Ergänzend finden die besonderen Bewilligungsbedingungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung Ziffer C.2.3.1.1.ff in der Fassung vom Januar 2012 Anwendung.

4. Die Auszahlung in Höhe von 134.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse wie folgt gedeckt:

2015:60.000 EUR
2016:74.000 EUR


Begründung:


1. Angaben zum Verein Der TV Stammheim hat derzeit (Stand 01.01.2014) 1.215 Mitglieder. Davon sind 369 (~30,4 %) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Der TV Stammheim bietet seinen Mitgliedern neben zahlreichen Wettkampf- und Ballsportarten unterschiedlichste Angebote in den Bereichen Fitness-, Gesundheits- und Freizeitsport an.

Sportangebote gibt es im Einzelnen für: Aerobic, Badminton, Faustball, Gesundheits­sport mit z. B. Yoga, Wirbelsäulengymnastik oder Pilates, Gymnastik in zahlreichen Varianten, Handball, Outdoor-Sport wie Ski- und Radfahren, Walken, Laufen, Klettern, Tanzsport, Tennis, Tischtennis, Turnen und Volleyball.

Besonders bekannt ist der Verein für seine Faustballabteilung, deren erste Damen- und Herrenmannschaft in der Bundesliga spielen.

Im Juli 2008 war der TV Stammheim würdiger Gastgeber für die Europameisterschaften im Feldfaustball. Seit 2012 betreibt der TV Stammheim erfolgreich eine vom Schwäbischen Turnerbund anerkannte Kindersportschule (KISS).


2. Angaben zum Bauvorhaben

2.1 Allgemeines

Das jetzt geplante neue Funktionsgebäude wird das provisorische Tennisgebäude ersetzen und die Bedürfnisse der erfolgreichen Tennis- und Faustballabteilungen be­friedigen. Das Gebäude steht auch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem neuen, in diesem Jahr von der Stadt Stuttgart zu errichtenden Faustballfeld, das für eine weitere Aufwertung des Faustballsports sorgen dürfte.

2.2 Raumprogramm

Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:

Neubau eines Funktionsgebäudes für die Tennis- und Faustballabteilungen mit
- Umkleide- und Duschräumen
- Toiletteneinrichtungen
- Aufenthaltsbereiche und Bewirtungsmöglichkeiten für Sportler und Zuschauer
- Lagermöglichkeiten für Sport- und Platzpflegegeräte
- zentrale Steuerungsanlagen für die Strom- und Wasserversorgung der fünf Tennis- und zwei Faustballplätze.

Um den angestrebten Baubeginn im Sommer 2014, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem von der Landeshauptstadt Stuttgart hergestellten neuen Faustballplatz steht, einhalten zu können, bedarf es einer frühzeitigen Beschlussfassung über den vom Verein eingeplanten Zuschuss. Nur mit dieser Planungssicherheit können die weiteren Arbeiten (Ausschreibung, Auftragsvergaben) vorangebracht und eine zeitnahe Inbetriebnahme erreicht werden.


Finanzielle Auswirkungen

Baukosten und Finanzierung:

Nach der vom Württembergischen Landessportbund e. V. (WLSB) geprüften und als plausibel anerkannten Planung mit Kostenberechnung, verursacht das Vorhaben in­klusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer einen voraussichtlichen Aufwand von rund 390.000 EUR. Diese Kosten sollen durch Eigenmittel des Vereins, Darlehensaufnahme sowie Zuschüssen der Landeshauptstadt Stuttgart und des WLSB finanziert werden. Der städtische Zuschuss von 134.000 EUR (rund 34,4 % der Baukosten) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt.

· Eigenmittel inkl. Darlehen u. Eigenleistungen
233.400 EUR
· WLSB-Zuschuss
22.600 EUR
· städtischer Zuschuss
134.000 EUR
Gesamtfinanzierung
390.000 EUR

Der Neubau des Funktionsgebäudes dient der Sicherstellung eines geordneten Sportbetriebs und trägt den Bedürfnissen der Sporttreibenden im Einzugsgebiet des Vereins Rechnung. Der beantragte städtische Zuschuss ist nach den geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung (Ziff. 2.3.1) gerechtfertigt.

Die benötigten Eigenmittel (inkl. Kreditaufnahme) wurden nachgewiesen.

Von einer Bewilligung des Landeszuschusses durch den WLSB kann aufgrund der bisherigen Verhandlungen und nach heutigem Kenntnisstand ausgegangen werden.

Der Investitionszuschuss beträgt 134.000 EUR. Die erforderliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 134.000 EUR wird im Jahr 2014 im Teilfinanzhaushalt 2014 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.12, Zuschüsse zu Sportbauvorhaben Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche, in Anspruch genommen.

Da die Budgetansätze für Baukostenzuschüsse im Doppelhaushalt 2014/2015 bereits in großen Teilen ausgeschöpft sind, kann eine Auszahlung des städtischen Zuschusses zum größten Teil (74.000 EUR) erst im Jahr 2016 erfolgen.

Die benötigten Mittel stehen im Rahmen der Finanzplanung zur Verfügung.

Der Verein ist in der Lage, den geplanten Landeszuschuss (Auszahlung voraussichtlich ab dem Jahr 2016) sowie einen Anteil des städtischen Zuschusses(74.000 EUR) durch eine Kreditaufnahme zwischenfinanzieren zu können.

Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

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