Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
433
14
Verhandlung
Drucksache:
710/2022
GZ:
T
Sitzungstermin:
30.11.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
th
Betreff:
Bauliche Absicherung v. zentralen öffentl. Veranstaltungsflächen u. Plätzen im NeckarPark
- Mittelbewilligung für das Tiefbauamt
- Vergabeermächtigung
Vorgang: Ausschuss f. Stadtentwicklung und Technik v. 22.11.2022, öffentlich, Nr. 379
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 17.11.2022, GRDrs 710/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Der Erhöhung der Gesamtkosten für den Bau von baulichen und technischen Sicherungseinrichtungen für Großveranstaltungen im NeckarPark (Anlage 1) um 2.595.000 EUR auf 8.750.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 320.000 EUR) gemäß Kostenanschlag (Anlage 2) des Tiefbauamts vom 17. Oktober 2022 wird zugestimmt.
2. Die Auszahlungen in Höhe von 8.430.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen von 320.000 EUR) werden wie folgt gedeckt.
Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt
Projekt 7.661074 - Bauliche Absicherung von zentralen öffentlichen Veranstaltungsflächen und Plätzen,
Ausz.Gr.7872 - Tiefbaumaßnahmen
2022 und früher 1.915.000 EUR
Ausz.Gr.7873 - Sonstige Baumaßnahmen
2022 2.015.000 EUR
2023 2.930.000 EUR
2024 1.570.000 EUR
Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 320.000 EUR sind
beim Projekt 7.661074 - Bauliche Absicherung von zentralen öffentlichen Veranstaltungsflächen und Plätzen - gedeckt.
3. Die Finanzierung der Mehrkosten in Höhe von 2.595.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 320.000 EUR) sind bei der nächsten Fortschreibung, wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt, zu berücksichtigen.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens für Auszahlungen von 8.430.000 EUR sämtliche erforderliche Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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