Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
514
11
VerhandlungDrucksache:
920/2020
GZ:
T
Sitzungstermin: 18.11.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Kalkulation des Schmutzwasserentgelts und der
Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2021

1. Vorgang: Betriebsausschuss Stadtentwässerung vom 17.11.2020, öffentlich, Nr. 32
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 06.11.2020, GRDrs 920/2020, mit folgendem

Beschlussantrag: 1. Die Höhe des Schmutzwasserentgelts bleibt ab 01.01.2021 mit 1,69 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge unverändert. Für 2021 sind Zuführungen von Kostenüberdeckungen in Höhe von 2,4 Mio. EUR berücksichtigt. 2. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr bleibt ab 01.01.2021 mit 0,73 EUR/m² Berechnungsfläche unverändert. Für 2021 sind Zuführungen von Kostenüberdeckungen in Höhe von 0,4 Mio. EUR berücksichtigt. 3. Die Änderung der Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung vom 26.10.2006 wird in der Fassung der Anlage 6 beschlossen. 4. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren vom 08.12.2005 wird in der Fassung der Anlage 7 beschlossen.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.
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