Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
253
8
VerhandlungDrucksache:
135/2017
GZ:
StU
Sitzungstermin: 12.07.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Sanierung Bad Cannstatt 16 -Veielbrunnen-
Erweiterung des Sanierungsgebiets um den Bereich
des Zollamts und den Platz am Stadtarchiv
Satzung üb. die förml. Festlegung nach § 142 BauGB

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.07.2017, nicht öffentlich, Nr. 289

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 11.07.2017, öffentlich, Nr. 313

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 13.06.2017, GRDrs 135/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von §142 Abs. 3 Bau-gesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am … folgende Satzung zur Erweiterung des Sanierungsgebiets Bad Cannstatt 16 -Veiel-brunnen- beschlossen:
§ 1
Festlegung des Sanierungsgebiets

Im Stadtbezirk Bad Cannstatt wird das bestehende Sanierungsgebiet Bad Cannstatt 16
-Veielbrunnen- um den Bereich des Zollamts und den Platz am Stadtarchiv erweitert.
Im Wesentlichen wird das Erweiterungsgebiet abgegrenzt:
- im Norden entlang der südlichen Grenze des Bahndamms und der nördlichen Grenze des ans Zollamt grenzenden Baufelds
- im Osten entlang der östlichen Grenze des geplanten Bolzplatzes sowie entlang der westlichen Grenze der geplanten Neubebauung des NeckarParks bis zum Gebäude des Zollamts (Güterstraße 4 und Frachtstraße 25), in diesem Bereich bis zur östlichen Grenze des ans Zollamt grenzenden Baufelds bis zur Verlängerung der östlichen Grenze des Bildungshausbaufelds
- im Süden entlang der nördlichen Grenze des Bildungshausbaufelds und der südlichen Grenze des ans Zollamt grenzenden Baufelds
- im Westen entlang der westlichen Grenze des Straßenraums der Morlockstraße und der Verlängerung der östlichen Grenze des Straßenraums des Bellingwegs.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 02.05.2017. Der Lageplan ist Bestandteil der Sanierungssatzung.
§ 2
Verfahren


Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.
§ 3
Genehmigungspflichten


Die Vorschriften der §§ 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge findet Anwendung.
§ 4
In-Kraft-Treten


Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Die Anträge Nr. 185/2017 und 192/2017 sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Einführend trägt EBM Föll vor, zunächst gehe es hier um die Erweiterung des Sanierungsgebietes, um Sanierungsmittel einsetzen zu können. Selbstverständlich würden die Anträge Nrn. 185/2017 und 192/2017 schriftlich beantwortet. Die Verwaltung stehe einem Erhalt der Kulturinsel sehr aufgeschlossen gegenüber.

Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung werde demnächst eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben, wie das Alte Zollamt und das dortige Areal mit den unterschiedlichsten Nutzungsanforderungen und Potenzialen entwickelt werden könne. Diese Machbarkeitsstudie werde bis Ende des Jahres vorliegen und dem Rat dann zur Beratung vorgelegt. In diesem Kontext müssten die weiteren Festlegungen für die Zukunft getroffen werden, auch in der in der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen erörterten Frage der Entwicklung des Volkshochschulstandortes im Stadtbezirk Bad Cannstatt (Standort Altes Zollamt oder Elwertstraße). Bis dahin werde bezogen auf den Standort Elwertstraße nichts geschehen. Diese Vorgehensweise sei innerhalb der Verwaltung abgestimmt.

StR Winter (90/GRÜNE), der den Ausführungen des Ersten Bürgermeisters zustimmt, äußert den Wunsch, das Gebiet so auszuweiten, dass auch der Seelbergdurchlass mit in die Planungsmittel aufgenommen werden kann. Von StR Kotz (CDU) wird bestätigt, dass dieses Anliegen bereits in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (UTA) andiskutiert wurde. Die Verwaltung habe dabei darauf hingewiesen, dass auf der anderen Seite der Bahnlinie ein weiteres Sanierungsgebiet entwickelt werden solle, und dass von daher der Seelbergdurchlass ein noch weit in der Zukunft liegender Bereich sei, der jetzt nicht in das zur Beratung stehende Sanierungsgebiet aufgenommen werden solle. Der Seelbergdurchlass solle dann eher bei dem zukünftigen Sanierungsgebiet berücksichtigt werden. Dieser Argumentation der Verwaltung könne sich die CDU-Gemeinderatsfraktion anschließen. Außer Frage steht für StRin Gröger (SPD) die Bedeutung des Seelbergdurchlasses. Allerdings sei sowohl im Bezirksbeirat als auch im UTA deutlich geworden, dass sich mit der Erweiterung nicht das Gewünschte erzielen lasse. Im UTA sei zudem aufgezeigt worden, dass bei einer Klassifizierung des Durchlasses als Ingenieurbauwerk die Möglichkeit bestehe, dazu noch zu einem späteren Zeitpunkt Fördermittel zu erhalten. Diesen Ansatz bezeichnet sie auch deshalb als sehr interessant, da sie angesichts des Staus bei Sanierungsgebieten nicht davon ausgeht, dass der Seelberg, also die andere Seite des Durchlasses, sanierungsbedürftig ist. Dieses Gebiet sei ein sehr ordentliches Gründerzeitviertel. Die Verwaltung habe schlüssig begründet, weshalb sie sich gegen eine Gebietserweiterung ausspreche. Zu der vom Vorsitzenden angekündigten Machbarkeitsstudie fährt sie fort, was die Gemeinbedarfseinrichtungen und die Schule angehe, gebe es großen Diskussionsbedarf. Die Bedarfe, um die es dabei gehe, seien vorrangig. Die SPD-Gemeinderatsfraktion stimme dem Beschlussantrag zu.

In der nächsten Sitzung des Unterausschusses Neckarpark, so EBM Föll, werde man sich erneut der Frage Schule, Kindertageseinrichtungen vertiefend widmen. Bezogen auf den Seelbergdurchlass sei es grundsätzlich so, dass beide Optionen möglich seien, also zum einen zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Sanierungsgebietserweiterung oder zum anderen, je nach Entwicklung, von der nördlichen Seite mit einem neuen Sanierungsgebiet zu kommen. Abgewogen gehöre, welche Herangehensweise sinnvoller sei. Dabei teilt er die Einschätzung von StRin Gröger, dass das Gebiet Seelberg keine gravierenden Mängel aufweist. Diese Frage gehöre aber fachlich tiefer erörtert.

StR Winter nimmt mit, dass der Seelbergdurchlass von allen Seiten als wichtiges Thema angesehen wird. Als ausgesprochen bedauerlich empfindet er, dass dieses Gebiet erst mit Verzögerung angegangen werden soll. EBM Föll widerspricht, dass eine Verzögerung erfolgt. Der benötigte Förderrahmen würde für den Seelbergdurchlass nicht ausreichen. Die Maßnahme Seelbergdurchlass könne derzeit auf absehbare Zeit nicht realisiert werden. In der Vorlage seien die entsprechenden Gründe dargestellt.

StR Körner (SPD) legt im Zusammenhang mit der Machbarkeitsstudie Altes Zollamt Wert darauf, dass die Raumbedarfsfragen Volkshochschule und Kolping rasch entschieden werden. Danach wiederholt der Vorsitzende, bis zur Vorlage der Machbarkeitsstudie bleibe alles offen.



Abschließend stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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