Der Erlass einer Polizeiverordnung für das Stuttgarter Frühlingsfest und das Cannstatter Volksfest (Anlage 2) ist zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während der Veranstaltungen erforderlich und geboten. Einzelne Störer, aber auch Gruppierungen nutzen die Situation dieser Veranstaltungen, um aus dem Schutz der anonymen Menschenmenge heraus Auseinandersetzungen zu suchen oder Straftaten und Ordnungsstörungen zu begehen.
Durch ihren Ruf als Familienfest tragen die beiden Feste viel zum positiven Image der Landeshauptstadt Stuttgart bei. Durch die Polizeiverordnung erhält das Polizeipräsidium Stuttgart ein wichtiges Mittel, um bereits frühzeitig gegen Störungen vorzugehen und diese zu beseitigen. Die Polizeiverordnung ist dabei eine notwendige Ergänzung zur Benutzungsordnung des Festveranstalters, mit der die Polizeiverordnung korrespondiert.
Die Erfahrungen mit den Polizeiverordnungen für das Frühlingsfest 2019 und das Cannstatter Volksfest 2019 sind nach polizeilicher Bewertung positiv.
Die Polizeiverordnung ist mit dem Polizeipräsidium Stuttgart abgestimmt. Finanzielle Auswirkungen Beteiligte Stellen Referat WFB Referat AKR Referat T Referat JB Referat L/OB Dr. Clemens Maier Bürgermeister Anlagen Ausführliche Begründung Polizeiverordnung Synopse <Anlagen> zum Seitenanfang