Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 7330-01
GRDrs 56/2022
Stuttgart,
02/18/2022



Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Cannstatter Wasen während des Stuttgarter Frühlingsfests und des Cannstatter Volksfests vom 10.03.2022



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
09.03.2022
10.03.2022



Beschlußantrag:

Der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Cannstatter Wasen während des Stuttgarter Frühlingsfests und Cannstatter Volksfests (Polizeiverordnung Stuttgarter Frühlingsfest und Cannstatter Volksfest) vom 10.03.2022 wird gemäß § 23 Abs. 2 Polizeigesetz zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Erlass einer Polizeiverordnung für das Stuttgarter Frühlingsfest und das Cannstatter Volksfest (Anlage 2) ist zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während der Veranstaltungen erforderlich und geboten. Einzelne Störer, aber auch Gruppierungen nutzen die Situation dieser Veranstaltungen, um aus dem Schutz der anonymen Menschenmenge heraus Auseinandersetzungen zu suchen oder Straftaten und Ordnungsstörungen zu begehen.

Durch ihren Ruf als Familienfest tragen die beiden Feste viel zum positiven Image der Landeshauptstadt Stuttgart bei. Durch die Polizeiverordnung erhält das Polizeipräsidium Stuttgart ein wichtiges Mittel, um bereits frühzeitig gegen Störungen vorzugehen und diese zu beseitigen. Die Polizeiverordnung ist dabei eine notwendige Ergänzung zur Benutzungsordnung des Festveranstalters, mit der die Polizeiverordnung korrespondiert.

Die Erfahrungen mit den Polizeiverordnungen für das Frühlingsfest 2019 und das Cannstatter Volksfest 2019 sind nach polizeilicher Bewertung positiv.


Die Polizeiverordnung ist mit dem Polizeipräsidium Stuttgart abgestimmt.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Referat WFB
Referat AKR
Referat T
Referat JB
Referat L/OB





Dr. Clemens Maier
Bürgermeister


Anlagen

Ausführliche Begründung
Polizeiverordnung
Synopse


<Anlagen>



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