Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 234/2023
Stuttgart,
05/11/2023



Radinfrastruktur zwischen S-Ost und S-Hedelfingen
2. Bauabschnitt der Hauptradroute 2 zwischen Otto-Konz-Brücken und Hedelfinger Platz
- Baubeschluss und Vergabeermächtigung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.05.2023
24.05.2023
25.05.2023



Beschlußantrag:

1. Dem Bau des 2. Bauabschnitts der Hauptradroute 2 in der Hedelfinger Straße zwischen Otto-Konz-Brücken und Hedelfinger Platz nach den Plänen des Tiefbauamts (Anlagen 1 und 2) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 30. März 2023 (Anlage 3) in Höhe von 5.600.000 EUR
2. Die voraussichtlichen Auszahlungen für den 2. Bauabschnitt der Hauptradroute 2 in Höhe von 5.600.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt wie folgt gedeckt:

Projekt 7.661061 Jahr 2023 und fr. 2.760.000 EUR
Hauptradroute 2 Ulmer-, Hedelfinger Straße Jahr 2024 2.840.000 EUR
Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen Summe 5.600.000 EUR

3. Im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt stehen für den 2. Bauabschnitt entsprechend der Darstellung im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen Mittel in Höhe von 4.600.000 EUR zur Verfügung.

3.1 Der überplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 500.000 EUR beim Projekt 7.661061 Hauptradroute 2 Ulmer-, Hedelfinger Straße, Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus Wenigeraufwendungen beim Fußverkehr im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605410 - Gemeindestraßen, KontenGr. 42120, Unterhaltung sonstiges bewegliches Vermögen.

3.2 Die im Haushaltsjahr 2024 zusätzlich benötigten Mittel beim Projekt 7.661061 Hauptradroute 2 Ulmer-, Hedelfinger Straße, Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen in Höhe von 500.000 EUR werden bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 und der Finanzplanung als Vorbelastung berücksichtigt.

4. Die voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung für den 1. und 2. Bauabschnitt einschließlich Planungsmittel und den Vorabmaßnahmen für den 3. Bauabschnitt des Projekts 7.661061 - Hauptradroute 2 Ulmer-, Hedelfinger Straße werden mit vorliegendem Beschluss auf insgesamt 8.863.000 EUR (inkl. aktivierungsfähige Eigenleistungen) fortgeschrieben. Darin sind 150.000 EUR für Vorabmaßnahmen des 3. Bauabschnitts enthalten.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens für den 2. Bauabschnitt von 6.200.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) sämtli-che erforderlichen Bau- und Planungsleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.



Begründung:

Am 23. Mai 2019 (GRDrs 223/2019) hat der Gemeinderat den Plänen zur Hauptradroute 2 zwischen Stuttgart-Ost und Stuttgart-Hedelfingen zugestimmt.

Die Gesamtmaßnahme wird in 3 Bauabschnitten umgesetzt. Der 1. Bauabschnitt, beschlossen mit der GRDrs 376/2021, wurde im Oktober 2021 begonnen und im April 2023 fertiggestellt. Darin wurde die Hauptradroute 2 zwischen Wangen Marktplatz und Otto-Konz-Brücken eingerichtet und die beiden Kreisverkehrsanlagen an den Otto-Konz-Brücken hergestellt.

Jetzt sollen die Firmen für den Bau des 2.Bauabschnitts beauftragt werden. Dieser umfasst den Bau der Hauptradroute 2 in der Hedelfinger Straße zwischen Otto-Konz-Brücken und Hedelfinger Platz. Vorgesehen ist die Umgestaltung des Straßenraums mit Radfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen, breiteren Gehwegen, zwei neuen Überwegen, 11 zusätzlichen Baumstandorten sowie der Erneuerung der Lichtsignalanlagen. Durch die grundsätzlichen Veränderungen des Straßenquerschnitts und dem großflächigen Einbau von klimafreundlichem Sickerpflaster in den Gehwegen müssen die beiden Fahrbahnen mit Gehwegen grundhaft umgebaut und erneuert werden.

Für Zufußgehende werden durch die Verbreiterung der Gehwege und der Schaffung der beiden neuen Querungsmöglichkeiten erhebliche Verbesserungen realisiert. Sämtliche Überwege werden dabei barrierefrei ausgebaut.

Die Planung wurde mit den Bezirksbeiräten Ost, Wangen und Hedelfingen abgestimmt. Die Bezirksbeiräte Wangen und Hedelfingen sowie die betroffenen Gewerbetreibenden werden über die Maßnahmen und insbesondere über die Bauabwicklung des 2. Bauabschnitts informiert.

Für den 3. Bauabschnitt sind im Rahmen der Bauvorbereitung mehrere Vorabmaßnahmen erforderlich. Unter anderem sind im Rahmen der Baugrunderkundung Asphaltbeprobungen und Suchschlitze zur Feststellung der genauen Lage von Bestandsleitungen erforderlich. Darüber hinaus sind im Vorfeld der Bautätigkeiten kleinere Vorarbeiten und Erkundungsmaßnahmen an Lichtsignalanlagen erforderlich.


Termine

Die Arbeiten für den 2. Bauabschnitt sollen im Juli 2023 beginnen und im August 2024 abgeschlossen werden.

Der dritte und letzte Bauabschnitt umfasst die Ulmer Straße zwischen Wangener-/ Landhausstraße und Inselstraße. Die Arbeiten in diesem Bereich sollen im Anschluss an den 2. Bauabschnitt beginnen und bis Ende 2025 abgeschlossen sein.



Finanzielle Auswirkungen


Im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt, Projekt 7.661061 Hauptradroute 2 Ulmer-, Hedelfinger Straße stehen für die Bauabschnitte 1 bis 3 gemäß GRDrs 151/2020 und 376/2021 insgesamt 2.385.000 EUR zur Verfügung. Diese verteilen sich auf die drei Bauabschnitte wie folgt:
1. BA 1.800.000 EUR (zzgl. 97.000 EUR aktivierungsfähige Eigenleistungen)
2. BA 299.000 EUR
3. BA 286.000 EUR (zzgl. 150.000 EUR für Vorabmaßnahmen)
Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 330.000 EUR werden aus der im Teilhaushalt 660 - Tiefbauamt veranschlagten Pauschale für aktivierungsfähige Eigenleistungen gedeckt (nicht zahlungswirksam) und im Rahmen des Haushaltsvollzugs umgesetzt.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung des 2. Bauabschnitts betragen inklusive aktivierungsfähiger Eigenleistungen und Prognose möglicher Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken 6.530.000 EUR. Die benötigten zusätzlichen Mittel von insgesamt 6.231.000 EUR werden wie folgt gedeckt:

Im Rahmen der Deckungsfähigkeit werden beim Projekt 7.661061 Hauptradroute 2, Ulmer-, Hedelfinger Straße, Ausz.Gr. 7872 Tiefbaumaßnahmen Auszahlungen in Höhe von 4.301.000 EUR wie folgt finanziert:

Projekt 7.662931 Radwege, Ausz.Gr. 7872 Tiefbaumaßnahmen
2023 u.fr. 2.108.000 EUR
2024 2.193.000 EUR

Die darüber hinaus erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von 1,0 Mio. EUR werden aus den Mitteln für den Fußverkehr im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt finanziert (siehe Beschlussziffern 3.1 und 3.2).

Die für die Vergaben erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen stehen im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt im Rahmen der Deckungsfähigkeit in ausreichender Höhe zu Verfügung.

Für zukünftige Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken wird ein Betrag von
600.000 EUR prognostiziert. Die Finanzierung erfolgt aus der Pauschale im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt, Projekt 7.662931 Radwege. Die Inanspruchnahme der Pauschalmittel erfolgt in Höhe der tatsächlichen Bedarfe in den Folgejahren im Rahmen der Deckungsfähigkeit.


Für alle Bauabschnitte setzen sich die fortgeschriebenen voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung von 8.863.000 EUR wie folgt zusammen. Für Planungsleistungen und bauliche Umsetzung des 1. Bauabschnitts wurden 1.897.000 EUR mit GRDrs 376/2021 bereitgestellt, für den 2. Bauabschnitt mit vorliegendem Baubeschluss 6.530.000 EUR. Für den 3. Bauabschnitt wurden 286.000 EUR an Planungsleistungen mit GRDrs 151/2020 anteilig beschlossen und 150.000 EUR für Vorabmaßnahmen in Verwaltungszuständigkeit bereitgestellt.


Der 3. Bauabschnitt einschließlich Vorabmaßnahmen soll über die Pauschale Radwege im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt (Projekt 7.662931 Radwege) finanziert werden. Die Inanspruchnahme der Pauschalmittel erfolgt in Höhe der tatsächlichen Bedarfe in den Folgejahren im Rahmen der Deckungsfähigkeit.

Auf den Folgelastenbeleg (Anlage 4) wird verwiesen.


Förderung


Die Maßnahme ist im Rahmen der Förderung von Radwegemaßnahmen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) und dem Sonderprogramm Stadt und Land des Bundes förderfähig. Ein entsprechender Antrag wurde gestellt.



Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 - Ausführungsplan Hedelfinger Straße, Teil 1
Anlage 2 - Ausführungsplan Hedelfinger Straße, Teil 2
Anlage 3 - Kostenberechnung
Anlage 4 - Folgelastenbeleg


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