Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 320/2018
Stuttgart,
05/07/2018



P-Buslinie (Schnellbus X1) – Verkehrliche Maßnahmen
- Baubeschluss und Vergabeermächtigung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.05.2018
16.05.2018
17.05.2018



Beschlußantrag:

1. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen zur Einrichtung der P-Buslinie (Schnellbus X1) gemäß dem Plan (Anlage 1) und dem Kostenanschlag (Anlage 2) des Tiefbauamts mit Gesamtkosten von 2.713.600 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 153.600 EUR) wird zugestimmt.

2. Die Auszahlung in Höhe von 2.560.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) wird im Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt – beim Projekt P-Bus 7.665028 – Schnellbuslinie X1, Ausz.Gr. 7873 - Sonstige Baumaßnahmen wie folgt gedeckt:
3. Im Teilfinanzhaushalt 200 – Stadtkämmerei – ist beim Projekt 7.202300 – Mobilität und Luftreinhaltung – für die Schnellbuslinie X1 ein Budget von 2.120.000 EUR veranschlagt, das für den finanziellen Vollzug auf das Projekt 7.665028 – Schnellbuslinie X1 umgesetzt wird. Zur Gesamtfinanzierung der Maßnahme werden weitere Mittel i.H.v. 593.600 EUR aus den beiden IVLZ-Maßnahmen Paket 4, Busbevorrechtigung und weitere Beschleunigungsmaßnahmen (Projekt 7.661055) und dem Paket 5, Maßnahmen zur Stabilisierung des ÖPNV (Projekt 7.661064) herangezogen. Die Mittel werden in Verwaltungszuständigkeit umgesetzt (siehe Anlage 6).

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens von 2.560.000 EUR sämtliche für die Einrichtung des Schnellbusbetriebs erforderlichen Planungs- und Bauleistungen auszuschreiben und ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.




Begründung:


Situation:

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in der Stadt zu verbessern. Um dies zu erreichen wurden von der Stadtverwaltung qualifizierte Konzepte erarbeitet.

Sowohl das Verkehrsentwicklungskonzept 2030 (VEK 2030) als auch der Aktionsplan „Nachhaltig mobil“ beschäftigen sich mit dem wichtigen Handlungsfeld „ÖPNV“. Ein gut ausgebauter und gut funktionierender ÖPNV ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der Umweltbelastung und Entlastung des Straßennetzes.

Die Umsetzung der Schnellbuslinie sowie die Finanzierung wurden vom Gemeinderat bereits am 29. Juni 2017 im Rahmen des „Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung“ beschlossen.

Die SSB AG und das Tiefbauamt haben die Planungen hierfür vorangetrieben und den Ausschuss für Umwelt und Technik am 23. Januar sowie 27. Februar 2018 informiert. Die Bezirksbeiräte in S-Bad Cannstatt und S-Ost wurden am 7. Februar, der Bezirksbeirat S-Mitte am 19. Februar informiert.


Anlass:

Die Kapazitätsgrenzen der Stadtbahn im Tallängssystem mit 40 m Zügen ist erreicht. Seit Herbst 2017 verkehrt die U19 Neugereut-Neckarpark dauerhaft, ab Dezember 2018 verkehrt die U16 Fellbach-Giebel zur Entlastung der parallelen Stadtbahnlinie U1 und U13. Im zentralen Abschnitt Bad Cannstatt-Charlottenplatz sind im Stadtbahnsystem Kapazitätserweiterungen erst im nächsten Jahrzehnt möglich. Hierzu sind Verlängerungen der Haltestellen auf 80 m, zusätzliche Stadtbahnzüge und Anpassungen von Betriebsanlagen zur Fahrzeugwartung einschließlich eines zusätzlichen Stadtbahnbetriebshofs erforderlich.

Bis diese Voraussetzungen geschaffen sind, soll der Schnellbus ein Parallelangebot zur hochbelasteten Stadtbahnlinie U1 (40 m-Züge) darstellen und die Stadtbahnstammstrecke zwischen Bad Cannstatt Wilhelmsplatz und der Innenstadt entlasten.





Konzeption:


Linienführung:

Start-/Endhaltestelle ist Bad Cannstatt Wilhelmsplatz. Ringlinie über Cannstatter Straße – Konrad-Adenauer-Straße – Hauptstätter Straße – Eberhardstraße (Querspange) – Theodor-Heuss-Straße – Friedrichstraße – AKP- Schillerstraße – GMP – Cannstatter Straße – Wilhelmsplatz Bad Cannstatt.


Haltestellen:

Bad Cannstatt Wilhelmsplatz:
Dorotheenstraße (Charlottenplatz):
Rathaus:
Querspange/Wilhelmsbau
Büchsenstraße:
Kleiner Schloßplatz:
Arnulf-Klett-Platz –Hauptbahnhof: Planungsgrundlagen:

Für ein attraktives Angebot der Schnellbuslinie sind kurze Beförderungszeiten und ein stabiler Betriebsablauf entscheidend. Dafür notwendig sind:
Das Tiefbauamt hat die baulichen sowie signaltechnischen Maßnahmen zur Busbeschleunigung stadtintern sowie mit der SSB geplant und zusammengestellt. Ziel ist es, den Schnellbus auf seiner Route optimal zu bevorrechtigen und wo möglich auf gesonderten Busspuren zu führen.


Bauliche Anpassungen:


Busspur im Richtungswechselbetrieb Cannstatter Straße:

Herzstück der Schnellbuslinie ist die ca. 800 m lange Busspur in der Cannstatter Straße, die Mittels dynamischer Anzeigetafeln im Richtungswechselbetrieb betrieben werden kann. Der linke Fahrstreifen der stadtauswärtigen Fahrbahn wird dafür als Busspur eingerichtet und baulich von den anderen Spuren getrennt. Die Busspur beginnt nach dem Knoten Heilmannstraße im Bereich der Aral-Tankstelle und endet vor der Villastraße.

Der Normalbetrieb sieht vor, die Busspur vormittags durch den Schnellbus in stadteinwärtiger Richtung befahren zu lassen. Nachmittags soll die Busspur in stadtauswärtiger Richtung betrieben werden. Bei Unfällen oder anderen Behinderungen in einer Fahrtrichtung kann die IVLZ den Richtungsbetrieb mittels der dynamischen Anzeigetafeln ändern (Überwachung über Kameras).

Im Bereich der Cannstatter Straße muss die heutige dynamische Geschwindigkeitsempfehlung beim Betrieb der Schnellbuslinie aufgegeben werden.


Signaltechnische Anpassungen:

Entlang des Streckenverlaufs des Schnellbusses werden an insgesamt 26 Lichtsignalanlagen Busbevorrechtigungen eingerichtet bzw. optimiert. Für eine störungsfreie Umfahrung des Wilhelmsplatzes Bad Cannstatt bis zur Villastraße sind außerdem zusätzliche Optimierungsmaßnahmen an umliegenden Lichtsignalanlagen vorzusehen.


Termine:

Die baulichen Maßnahmen werden im Mai 2018 beginnen und bis zum Ende der Sommerferien 2018 abgeschlossen sein.
Der Start des Schnellbusses ist für 15. Oktober 2018 vorgesehen.


Finanzielle Auswirkungen

Mit GRDrs 393/2017 wurde der Grundsatzbeschluss „Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung“ gefasst. U. a. wurden Mittel für die Pilot-Bus-Linie "P" mit "ZERO-EMISSION" in der Innenstadt und Verbindung nach Bad Cannstatt bereitgestellt.

Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme werden Mittel aus der Pauschale „Mobilität und Luftreinhaltung (veranschlagt im Teilhaushalt 200 – Stadtkämmerei, Projekt 7.202300) und aus den beiden im Teilhaushalt 660 – Tiefbauamt veranschlagten IVLZ-Maßnahmen (Paket 4, Busbevorrechtigung und weitere Beschleunigungsmaßnahmen, Projekt 7.661055 und dem Paket 5, Maßnahmen zur Stabilisierung des ÖPNV, Projekt 7.661064) zusammengeführt und im Rahmen der Deckungsfähigkeit zum Projekt 7.665028 umgesetzt. Siehe hierzu Anlage 6.



Beteiligte Stellen

Referat WFB     




Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Übersichtslageplan
Anlage 2: Kostenberechnung
Anlage 3: Planungen in S-Bad-Cannstatt
Anlage 4: Planungen in S-Ost
Anlage 5: Planungen in S-Mitte
Anlage 6: Angaben zur Finanzierung


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