Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
1112/2015
Stuttgart,
11/02/2015
Haushalt
2016/2017
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
23.11.2015
Außenaufzug Generationenzentrum Kornhasen
Beantwortung / Stellungnahme
Das Generationenhaus Kornhasen wurde mit dem Bau der öffentlichen Straße Jäger-halde bebauungsplanrechtlich erschlossen. Gerade in Stuttgart ist durch die topographische Situation eine Erschließung mit über 6 % Steigung keine Seltenheit. Der Planung des Generationszentrums Kornhasen liegt der Bebauungsplan Wangen (Wa 60/1) zugrunde. Darin wurde auf die erhöhte Steigung in der Jägerhalde hingewiesen:
„Die Lage der Anlage am Hang des Wangener Berges lässt es nicht zu, alle Erschließungswege mit einer behindertengerechten Steigung von unter 6 % anzulegen“.
Die Erschließungssituation war also zum Zeitpunkt des Baues bekannt und wurde
akzeptiert.
Der vorgeschlagene Bau eines Aufzugs an dieser Stelle ist grundsätzlich möglich. Allerdings dürften sich die Investitionskosten nach unseren Erfahrungen auf einen sechsstelligen Betrag belaufen, der über den im Antrag genannten 330.000 EUR liegt. Die laufenden Betriebskosten würden sich auf rd. 12.000 EUR/Jahr belaufen. Darin enthalten sind vor allem Wartungs-, Reinigungs- und Stromkosten. Nicht berücksichtigt sind Kosten für
Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten.
Die Kosten für die Herstellung und den Betrieb eines Aufzugs wurden von der Verwaltung nicht zum Doppelhaushalt angemeldet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
833 Freie Wähler
Dirk Thürnau
Bürgermeister
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