Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS
GRDrs
77/2016
Stuttgart,
02/23/2016
Übernahme von pädagogischen Bildungs-und Freizeitangeboten und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagesgrundschule der Römerschule
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
16.03.2016
Beschlußantrag:
Die Durchführung der pädagogischen Bildungs- und Freizeitangebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagesgrundschule der Römerschule zum Schuljahr 2016/17 wird dem Caritasverband für Stuttgart e.V. übertragen. Die Übertragung der Trägerschaft erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Landes Baden-Württemberg zur Einrichtung der Ganztagsgrundschule.
Begründung:
Ausgangslage
Mit Beschluss der GRDrs 6/2013
Vom Schülerhaus zur Ganztagesgrundschule
wurde folgendes Verfahren für die Trägerauswahl an Ganztagsgrundschulen festgelegt:
Die Träger, die bereits Träger an Ganztagesgrundschulen sind, Erfahrung mit der Schulkindbetreuung haben und/oder mit der jeweiligen Schule bereits anderweitig Kooperationen pflegen, werden vom Schulverwaltungsamt angeschrieben.
Bestehen noch keine Kontakte der Schule mit einem Träger, so werden alle in Frage kommenden Träger angeschrieben.
Die Träger bekunden schriftlich ihr Interesse an der Übernahme der pädagogischen Bildungs- und Freizeitangebote sowie des pädagogischen Mittagessens an der betreffenden zukünftigen Ganztagesschule. Die aussagekräftige Bewerbung muss neben der reinen Interessenbekundung ein auf die Schule abgestimmtes pädagogisches Ganztageskonzept enthalten.
Die Träger haben die Möglichkeit, sich mit der Schule bzw. der Schulleitung im Vorfeld in einem Gespräch über deren Vorstellungen, das Schulprofil etc. zu informieren und so ihr Konzept darauf abzustimmen.
Nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen im Schulverwaltungssamt werden die Träger sowie die Schulleitungen (teilweise mit Vertretern des Kollegiums) zu einer gemeinsamen Vorstellungsrunde in das Schulverwaltungsamt eingeladen.
Die Schulleitung gibt eine Präferenz ab.
Der daraus resultierende Vorschlag der Verwaltung wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Bescheide über Vergabe bzw. Nichtvergabe gehen den Trägern durch das Schulverwaltungsamt zu.
Bislang bestand die Möglichkeit, dass Schulen, die den Antrag auf Ganztagsschule im Herbst eines Jahres gestellt haben, nicht zwingend im Folgeschuljahr starten mussten, sondern die Aufnahme des Ganztagsbetriebes auch erst im übernächsten Schuljahr nach Antragstellung erfolgen konnte. Um ausreichend Zeit für pädagogische Konzeption, bauliche Maßnahmen und ggf. Einrichtung oder Anmietung von Interimsräumen zu haben, hat die Verwaltung den Schulen bisher empfohlen, den späteren Startzeitpunkt zu wählen. Seit Verankerung der Ganztagsgrundschule im Schulgesetz ist diese Möglichkeit entfallen und eine Schule muss direkt im nächsten Schuljahr nach Antragsstellung als Ganztagsschule eingerichtet werden.
Der Wegfall des Pufferjahres wirkt sich auf das Interessenbekundungsverfahren aus. Künftig kann nicht mit dem Verfahren gewartet werden bis der Einrichtungserlass des Landes auf Einrichtung einer Ganztagsschule vorliegt. Der Erlass ergeht zwischen April und August des Jahres, in dem die Ganztagsschule künftig starten muss. Somit würden dem Träger nur noch wenige Monate für eine Erarbeitung des pädagogischen schulspezifischen Konzeptes mit der Schule und für die Personalgewinnung bleiben. Das Interessenbekundungsverfahren muss daher künftig bereits nach Antragstellung auf Einrichtung einer Ganztagsschule beim Land erfolgen - vorbehaltlich der Genehmigung
des Landes (siehe GRDrs. 590/2014).
2.
Römerschule
Die Römerschule ist seit dem Schuljahr 2008/2009 Ganztagsschule in offener Form. Die Ganztagsangebote werden bislang von der Verlässlichen Grundschule und der auußerschulischen Bildung und Betreuung durchgeführt. Die Römerschule startet voraussichtlich zum Schuljahr 2016/17 mit dem Ganztagsbetrieb in Wahlform. Der Antrag beim Land Baden-Württemberg auf Umwandlung der offenen Form in eine gesetzliche Ganztagsschule in Wahlform wurde zum 01.10.15 gestellt.
Für die Römerschule hat der Caritasverband für Stuttgart e.V. sein Interesse an der Trägerschaft bekundet. Bewerbungen anderer Träger gingen nicht ein. Das Konzept des Caritasverbandes für Stuttgart e.V. erfüllt alle Anforderungen an eine Trägerschaft im Ganztagesgrundschulbereich.
Der Caritasverband für Stuttgart e.V. ist ein in der Schulkindbetreuung langjähriger erfahrener Träger und gut im Stadtbezirk Süd als Träger verankert (GTS Heusteigschule, GTS Lerchenrainschule).
Die Römerschule hat Interesse daran, dass der Caritasverband für Stuttgart e.V. Kooperationspartner in der Ganztagsschule wird und die Trägerschaft übernimmt.
Die Festlegung über die Übertragung der freizeitpädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit auf den Caritasverband berücksichtigt auch die mögliche Gründung einer „Grundschule Süd“.
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind in GRDrs. 6/2013 dargestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird der für die jeweilige Klassenzahl anteilige Betrag im Haushaltsplan 2016/2017 berücksichtigt (siehe GRDrs. 259/2015).
Beteiligte Stellen
Dr.Susanne Eisenmann
Anlagen
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