Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
530
9
VerhandlungDrucksache:
325/2017
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 29.11.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Neuregelung der Entgelte der Stuttgarter Philharmoniker und der Gebühren der Stuttgarter Musikschule

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 11.10.2017, öffentlich, Nr. 402
Gemeinderat vom 12.10.2017, öffentlich, Nr. 210
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 13.11.2017, GRDrs 325/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Stuttgarter Philharmoniker
a.) Die Neufassung der Entgeltregelung für Konzerte der Stuttgarter Philharmoniker (einschließlich der VVS-Ticketgebühr) wird entsprechend der Anlage 2 zur Spielzeit 2018/2019 beschlossen.

b.) Die Erweiterung der Entgeltregelung um neue Formate zur Spielzeit 2017/2018 wird beschlossen.

2. Stuttgarter Musikschule
Die Neufassung der Gebührenordnung der Stuttgarter Musikschule wird entsprechend Anlage 4 zum 01.08.2018 beschlossen.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

BM Dr. Mayer verweist auf die Vorlage und macht darauf aufmerksam, dass es sich um eine übliche und planmäßige Anpassung der Entgelte der Stuttgarter Philharmoniker und der Gebühren der Stuttgarter Musikschule handelt. Die Erhöhung bewege sich im Rahmen des Üblichen der Vorjahre.

StR Perc (SPD) kann die Erhöhung, was die Ziffer 1 des Beschlussantrags angeht, nachvollziehen. Bei der Beschlussantragsziffer 2 - Erhöhung der Gebühren für die Stuttgarter Musikschule - habe seine Fraktion dagegen Zweifel angesichts dessen, dass im Bereich des Sports und der Musik eine Stärkung des Angebots angestrebt wird und man die Bedeutung beider Themen für die Bildung junger Menschen sehe. Aufgrund der finanziellen Lage der Stadt sieht er keine Notwendigkeit durch eine Erhöhung der Gebühren eine Attraktivitätsreduzierung auszulösen. Er bittet daher um getrennte Abstimmung der Beschlussantragsziffern.

Den Wunsch nach getrennter Abstimmung äußert auch StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) an.


BM Dr. Mayer lässt getrennt über die Vorlage abstimmen und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Ziffer 1 der GRDrs 325/2017 einmütig zu.
Der Beschlussantragsziffer 2
stimmt der Verwaltungsausschuss bei 5 Nein-Stimmen mehrheitlich zu.
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