Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
651/2020
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 02.12.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Klemm
Betreff: Städtische Corona-Hilfen für Clubs, Livemusik-Spielstätten und VeranstalterInnen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 27.11.2020, GRDrs 651/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart stellt im Jahr 2021 Corona-Hilfen auf Berechnungsbasis der Fixkosten für Stuttgarter Clubs und Livemusik-Spielstätten mit einer Kapazität bis 1.000 BesucherInnen zur Verfügung. Die Hilfen umfassen 300.000 EUR für die Monate April bis Juni 2020 und werden gemäß dem in Anlage 1 aufgeführten Kriterienkatalog vom Kulturamt abgewickelt.

2. Den großen Livemusik-Spielstätten (LKA-Longhorn, Im Wizemann und Wagenhallen) werden im Jahr 2021 bei einem vordringlichen Liquiditätsbedarf vergünstigte Darlehen in Summe von bis zu 750.000 EUR zur betrieblichen Existenzsicherung gewährt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Darlehen vertraglich und finanziell abzuwickeln. Die Vergabe erfolgt gemäß Anlage 2.

3.1 Die Hilfen nach Ziffer 1 in Höhe von 300.000 EUR werden gedeckt im Teilergebnishaushalt 2021 THH 410 - Kulturamt, Amtsbereich 4102811 - Kulturförderung, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.

3.2 Den überplanmäßigen Auszahlungen bis in Höhe von maximal 750.000 EUR im Teilfinanzhaushalt 2021 THH 410 - Kulturamt, Projekt 7.410700 - Kulturförderung, Kontengruppe 788 - Darlehensgewährungen wird zugestimmt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Roth (90/GRÜNE), StR Sauer (CDU), StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRA-TEN Tierschutzpartei), StR Körner (SPD) sowie StRin Schumann (PULS) äußern sich positiv zur GRDrs 651/2020.

StR Roth erinnert an den interfraktionellen Antrag Nr. 115/2020 "Kulturelle Infrastruktur absichern" vom 21.04.2020.

StR Roth fasst die Lage der Clubs in Stuttgart zusammen, die seit nunmehr neun Monaten coronabedingt geschlossen seien und als Letzte wiedereröffnen könnten, sodass es einigen sehr schlecht ginge. Der Antrag sei in erster Linie ein Signal, dass man die Nachtkulturszene als Teil der kulturellen Infrastruktur der Stadt begreife und unterstützen wolle, u. a. mit den heute zu beschließenden Soforthilfen und dem wegen Corona verdoppelten Live-Musik-Fonds sowie den Ausschreibungen für die Nachtmanager*innen.

Dem stimmt StR Körner zu; die Clubszene sei keine privatwirtschaftliche Institution, sondern gehöre im Gegenteil zur kulturellen Infrastruktur der Stadt und könne nun auch rechtlich abgesichert kommunal gefördert werden. Er nimmt mit Blick auf die Kulturgemeinschaft Bezug auf die Aussage in der aktuellen Vorlage GRDrs 651/2020: "Abhängig von den weiteren Veranstaltungsverboten, Zuschauerbegrenzungen und den tatsächlichen Bundeshilfen lässt sich ein zusätzlicher städtischer Förderbedarf zum jetzigen Zeitpunkt nicht errechnen" (Seite 4 letzter Abschnitt, Seite 5 erster Abschnitt). An EBM Dr. Mayer gerichtet fährt er fort, er hielte es für wichtig, bis ca. Juni 2021 mit den kulturpolitischen Sprechern Transparenz für alle genannten Institutionen zu erlangen.

Gegenüber StR Sauer erläutert EBM Dr. Mayer, die vorgesehenen Mittel von 300.000 € für 17 Clubs und die Livemusik-Spielstätten für bis zu 1.000 Besucher*innen (LKA Longhorn, Im Wizemann und Wagenhallen) seien aus heutiger Sicht und nach Abfrage der Betroffenen auskömmlich. Sollten weitere Anträge eingehen, müsse man die Höhe der Mittel prüfen.

StR Sauer betont die Bereitschaft, weitere Mittel zur Verfügung zu stellen falls erforderlich. Er betont die erfolgte Prüfung der Rechtssicherheit der Hilfen, vor allem deshalb, weil die städtischen Coronahilfen noch vom Regierungspräsidium genehmigt werden müssten, aber auch weil diese Maßnahme der Stadt für die Clubs und Livemusik-Spielstätten und Veranstalter*innen bundesweit einmalig sei. Die Veranstaltungsstätten LKA Longhorn, Im Wizemann und Wagenhallen hätten durch den Vorschlag eines vergünstigten zinslosen städtischen Darlehens mit einer dreijährigen Tilgungsaussetzung Vorteile gegenüber einer Ausfallbürgschaft. Bis Juni sei ein weiterer Bericht bezüglich SKS Erwin Russ und der Kulturgemeinschaft von der Verwaltung angekündigt worden. Auch hier wolle man Hilfe gewähren - unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips (zunächst Inanspruchnahme der Mittel von Bund und Land, nachrangig der städtischen Hilfen).

EBM Dr. Mayer fasst mit Bezug auf das Rechtsgutachten zusammen, die grundsätzliche Zulässigkeit sei bejaht worden, allerdings mit der wichtigen Einschränkung, dass auch hier der Subsidiaritätsgrundsatz zu berücksichtigen und die städtische Hilfe eine nachrangige Leistung nach Zuschüssen von Bund und Land sei. Das sei auch der Grund für den gewählten Förderzeitraum von April bis Juni 2020. Zu dieser Zeit habe die Soforthilfe des Bundes für die Betreiber*innen von Clubs und Livemusik-Spielstätten wegen der hohen Hürden nur unzureichend in Anspruch genommen werden können. Die Situation habe sich mit den Überbrückungshilfen 1 bis 3 so entspannt, dass lediglich für den genannten Zeitraum April bis Juni 2020 städtische, nachrangige Hilfe nötig sei. Er betont, dass diese keine vollständige Kompensation des Fehlbetrags bei den Fixkosten darstellen könne, sondern der akuten Existenzsicherung und der Sicherung der kulturellen Infrastruktur in der Nach-Corona-Zeit diene.

EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.
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