Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 996/2017
Stuttgart,
10/27/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Stadtjugendring

Beantwortung / Stellungnahme

Mit GRDrs 676/2012 in Ergänzung zu GRDrs 1392/2007 wurde die derzeit gültige Förderrichtlinie für die Finanzierung von Jugendverbänden, Jugendgruppen und Jugendinitiativen beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, den Zuschuss für Allgemeine Unterstützungsleistungen (VBU) an die Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings Stuttgart e. V. auszuzahlen.

Die Verbände haben in einer Mitgliederversammlung beschlosssen, diese Förderung zu 100 % an den Stadtjugendring weiter zu leiten. Dafür erhalten Sie Unterstützungsleistungen vom Stadtjugendring in Form von zum Beispiel Moderation, Supervision oder Fortbildung sowie in Form von Medien-/ Geräteverleih etc.

Die anteiligen Personalkosten der Allgemeinen Unterstützungsleistungen (50 %) werden jährlich tariflich gesteigert. Das Budget beträgt 2017 rund 427.830 €.

Der Stadtjugendring benennt in seinem Antrag eine Finanzierungslücke, da die Personalkosten stärker gestiegen sind als die Zuschüsse.


Anträge

SPD-Gemeinderatsfraktion 526/2017, Pkt 2

Aufstockung der Betriebs- und Sachkosten bezogen auf die Mittel für Allgemeine Unterstützungsleistungen sowie eine jährliche Erhöhung der Sachmittel der Geschäftsstelle des Stadtjugendrings. Die Erhöhung von Sachmitteln ist kritisch zu bewerten, da bei keinem Förderangebot die Pauschale für Sachmittel gesteigert wird. Hierbei verweisen wir auf die Vorlage 997/2017 „Fördersystematik“.





2018
2019
1. Allgemeine Unterstützungsleistungen (VBU)

Antrag 526/2017 Punkt 2 der SPD

35.000,-
35.400,-
2. Erhöhung der Sachkosten der Geschäftsstelle des Stadtjugendrings Stuttgart e. V.

Antrag 526/2017 Punkt 2 der SPD

5.000,-
10.000,-
Summe
40.000,-
45.400,-


Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Jugendhilfeausschuss am 16.10.2017
2018
2019
1. Allgemeine Unterstützungsleistungen (VBU)

Anträge 456/2017 Punkt III.5 des Bündnis 90/Die Grünen, 636/2017 Punkt 1 der SÖS-Linke-PluS und des Jugendhilfeausschusses vom 16.10.2017

35.000,-
35.400,-
Summe
35.000,-
35.400,-



Vorliegende Anträge/Anfragen

456/2017 Punkt III.5 Bündnis 90/Die Grünen
526/2017 Punkt 2 SPD
636/2017 Punkt 1 SÖS-LINKE-PluS
Jugendhilfeausschuss vom 16.10.2017





Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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