Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI-BB
GRDrs 1037/2017
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/17/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2017



Haushalt 2018/2019: Haushaltspaket Inklusion - Finanzierung von Gebärdendolmetschern

Beantwortung / Stellungnahme


Zu Antrag 517/2017, Ziffer 6, SPD:
„Haushaltspaket Inklusion – wir wollen mehr an Umsetzung“

Die Verwaltung erstellt einen Sachstandsbericht zum Dolmetscherpool Gebärdensprache für gehörlose Eltern, vor allem was den Zugriff für Elternabende und Einzelgespräche in Kindertagesstätten und Schule betrifft. Was wird hierfür im Etat benötigt?

Zur Sicherung der Finanzierung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern wird folgende Regelung vorgeschlagen:

Gehörlose Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen erhalten die notwendigen Kosten für Gebärdendolmetscher/-innen für die Teilnahme an Elternabenden, Sprechstunden oder entsprechenden Veranstaltungen aus Stiftungsmitteln der Vereinigten mildtätigen Stiftungen finanziert. Die Antragstellung erfolgt beim Sozialamt, Sachgebiet „Freiwillige Leistungen“, über den Träger der Kindertageseinrichtung.

Sollte das Land Baden-Württemberg die Finanzierung von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern für gehörlose Eltern in Kindertagesstätten übernehmen oder sollte die leistungsrechtliche Finanzierung im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verbessert werden, entfällt die Übernahme aus Stiftungsmitteln.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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517/2017, Nr. 6, SPD




Werner Wölfle
Bürgermeister




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