Nachrichtlich:
· Für die Digitalisierung des gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind angemeldet über die Vorlage Digital MoveS (236/2023):
o Projektmanager für Digitalisierung EG13/A13 HD bei 17-3
Mitzeichnung der beteiligten Stellen Referat WFB weist darauf hin: Ein Mittelbedarf in dieser Höhe bei der Einführung eines zentralen Budgets für das be-triebliche Gesundheitsmanagement erscheint fraglich. Die Maßnahmen müssen zu-nächst konzipiert, mit den Ämtern abgestimmt und beauftragt werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bereits Angebote aus dem Bereich des betrieblichen Gesundheits-managements bei den Ämtern und Eigenbetrieben stattfinden und finanziert sind (u.a. Betriebssport, Fortbildungsangebote). Amt 17 DO-IT- Amt für Digitalisierung, Organisation und IT: Der in dieser Drucksache erwähnte Personalbedarf (Projektmanager/-in) ist Teil des im Stellenplanverfahren 2024/2025 seitens "DO.IT - Amt für Digitalisierung, Organisation und IT" gemeldeten Stellenbedarfs, der im Rahmen der Gesamtbetrachtung DigitalMo-veS in der Drucksache GRDrs. 236/2023 berücksichtigt wird. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Vorliegende Anträge/Anfragen - Erledigte Anträge/Anfragen - Dr. Fabian Mayer Erster Bürgermeister Anlagen: 1 1) Digitalisierung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Die nachhaltige und rechtssichere Implementierung, Überwachung und fortlaufende Verbesserung des gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes soll eingebettet werden in die Standardprozesse aller Ämter, Eigenbetriebe und Referatsabteilungen. Die Verantwortung dafür liegt bei den Führungskräften aller Ebenen in Zusammenarbeit mit fachlich verantwortlichen Stellen. Die Gefährdungsbeurteilung ist das Kerninstrument des gesetzlichen Arbeitsschutzes. Führungskräfte sind dafür verantwortlich, dass… · für alle Tätigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird, · für die erkannten Gefährdungen Präventionsmaßnahmen abgeleitet und durchgeführt werden, · regelhaft Unterweisungen für die Beschäftigten durchgeführt werden und · aufgrund der Gefährdungen erforderliche Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen einer Vorsorgekartei dokumentiert und überwacht werden. Ohne digitale Umsetzung und Unterstützung können diese Aufgaben heutzutage nicht mehr gelingen. Die Verwaltung wurde in den vergangenen zwei Jahren von den Aufsichtsbehörden (Unfallkasse Baden-Württemberg, Gewerbeaufsicht) schriftlich auf dringliche Mängel im Arbeits- und Gesundheitsschutz hingewiesen und aufgefordert nachhaltige Maßnahmen zu ergreifen im Rahmen ihrer Arbeitgeberverantwortung. Eine konsequente Durchführung dieser Schritte ist jedoch nicht nur aus rechtlichen Gründen erforderlich: vielmehr sind sie der maßgebliche Erfolgsfaktor für gelingende Prävention im Unternehmen und somit sinnvoll für den Erhalt der Gesundheit der Beschäftigten und damit dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit in den Ämtern und Eigenbetrieben.