Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
568
4
Verhandlung
Drucksache:
919/2021
GZ:
S/OB
Sitzungstermin:
15.12.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
E-Lastenradförderung, Rückblick E-Lastenradförderung für Stuttgarter Familien seit 2018,t Fortschreibung der Förderrichtlinien
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 14.12.2021, öffentlich, Nr. 429
Ergebnis: bei 1 Stimmenthaltung einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 30.11.2021, GRDrs 919/2021, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Der als Anlage 1 beigefügten Förderrichtlinie "E-Lastenrad für Stuttgarter Familien 2022/2023" wird zugestimmt.
2. Dem unter Ziffer 3 der Begründung vorgestellten, langfristig angelegten E-Lastenrad-Vermietsystem "Stuttgarter Rössle" wird zugestimmt. Die monatliche Miete wird auf
- 20 Euro/Monat für Haushalte mit einer Bonuscard + Kultur,
- 30 Euro/Monat für Haushalte mit FamilienCard und
- 55 Euro/Monat für allen anderen Stuttgarter Haushalten festgelegt.
3. Der Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) dazu ermächtigt, die zur Umsetzung der Ziffer 2 notwendigen Verträge abzuschließen, Maßnahmen zu veranlassen und entsprechende Detailregelungen zu treffen.
4 Die Auszahlungen für die fortgeschriebene und zusammengeführte Förderrichtlinie "E-Lastenradförderung für Stuttgarter Familien" und des Vermietsystems "Stuttgarter Rössle" werden aus den hierfür in den Jahren 2022 und 2023 veranschlagten Mitteln i. H. v. 406.000 Euro p. a. im Teilfinanzhaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Projekt-Nr. 7.109851 - E-Lastenräder für Stuttgarter Familien, AuszGr. 781 - Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte gedeckt.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache bei 1 Gegenstimme mehrheitlich
wie beantragt.
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