Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 1265/2017
Stuttgart,
01/09/2018



Nutzungskonzeption Stadtmuseum



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Ausschuss für Kultur und Medien
Vorberatung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.01.2018
25.01.2018
27.02.2018



Beschlußantrag:

1. Der angepassten Nutzungskonzeption des Stadtmuseum Stuttgart wird zugestimmt.

2. Dem auf die neue Nutzungskonzeption angepassten Einsatz folgender Stellen wird zugestimmt: Die Verwaltung passt die Stellen und deren Bewertung zum Stellenplan 2020 an.

3. Der grundsätzlichen Gestaltung der Gebühren entsprechend Anlage 4 wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit der geplanten Eröffnung des Stadtmuseums im April 2018 setzt die Landeshauptstadt Stuttgart einen weiteren kulturpolitischen Meilenstein. Die zentrale Lage und das räumliche Potenzial des Wilhelmspalais bieten die Chance, ein neues kulturelles Zentrum zu schaffen, das für viele Zielgruppen attraktiv ist.

Der Baubeschluss für das Stadtmuseum im Wilhelmspalais wurde am 23.01.2014 vom Gemeinderat gefasst (GRDrs 841/2013). Die weiteren inhaltlichen, organisatorischen, finanziellen und personellen Planungen erfolgten auf der Basis des seinerzeit mitbeschlossenen Betriebskonzeptes (Anlage 6 zur GRDrs 841/2013).

Im Sommer 2016 wurde im Rahmen von zwei Kolloquien eine ausführliche Diskussion über die künftige Nutzung des Stadtmuseums und über eine noch breitere Öffnung hin zur Stadtgesellschaft geführt. Als Ergebnis der Diskussion hat der Gemeinderat am 22. September 2016 folgende Eckpunkte beschlossen (GRDrs 653/2016).

· Im Erdgeschoss wird eine öffentlich zugängliche Gastronomie (ohne Warmküche) eingerichtet. Dafür entfällt das im 1. OG vorgesehene Café.
· Der Betrieb der Gastronomie soll extern vergeben werden.
· Die Veranstaltungsverantwortung soll in den Händen des Stadtmuseums liegen.
· Der Vortragsraum und der Salon im Erdgeschoss sollen flexibel, sowohl parallel zum Museumsbetrieb als auch außerhalb der Öffnungszeiten des Museumsbetriebs genutzt und bespielt werden können.

In den Haushaltsplanberatungen hat der Gemeinderat am 15.12.2017 einen freien Eintritt für den Besuch der Dauerausstellungen beschlossen.

Diese Änderungen lassen eine Aktualisierung der Nutzungskonzeption notwendig werden, v. a. Umwidmungen im Stellenplan, eine Überarbeitung der Gebührenordnung und eine Aktualisierung der Haushaltsansätze (vgl. ausführliche Begründung).

Ziel war es, den erweiterten Veranstaltungsbetrieb kostenneutral umzusetzen.

Finanzielle Auswirkungen

Lässt man die kalkulatorischen Kosten bei der Betrachtung außen vor, steigt der Abmangel um 51.000 Euro. Ursachen (vgl. Anlage 1, Ziffer 2.3):


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 350/2016 der SPD-Gemeinderatsfraktion, beantwortet mit GRDrs 543/2017 Freier Eintritt in Museen



Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 ausführliche Begründung
Anlage 2 aktualisiertes Leitbild
Anlage 3 überarbeitete Betriebskonzeption
Anlage 4 Gestaltung der Gebühren


Ausführliche Begründung

1. Nutzungskonzept

Das Stadtmuseum ist ein Haus für alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter, in dem sie sich mit der Geschichte ihrer Heimatstadt auseinandersetzen, zu den aktuellen Fragen der Gegenwart Stellung nehmen und die Zukunft der Stadt denken und diskutieren können.

Es versteht sich als offenes und einladendes Forum für den Diskurs über die Geschichte, Gegenwart und Zukunft Stuttgarts. Die Einbeziehung der Besucher und Nutzer in die Aktivitäten des Hauses und eine aktive Vermittlungsarbeit sind integrale Bestandteile des Leitbildes.

Die Umsetzung dieser Grundsätze wirkt sich auf die Nutzungskonzeption des Hauses aus. Diese wird nachfolgend hinsichtlich der räumlichen Nutzung, der musealen Arbeit, der Veranstaltungsarbeit und des gastronomischen Konzeptes dargestellt. Darauf aufbauend werden die sich daraus ergebenden personellen und finanziellen Folgen betrachtet.

1.1. Räumliche Nutzung

Mit den baulichen Veränderungen sind die Voraussetzungen dafür gegeben, dass sich das künftige Museum zu einem kulturellen Kraftwerk und einem lebendigen Ort des urbanen Lebens entwickeln kann. Die unterschiedlichen Geschosse sind ihrer Funktion nach klar voneinander getrennt.

Gartengeschoss

Im Gartengeschoss entsteht ein Geschoss vornehmlich für Kinder, in dem eine zentrale Kinderausstellung zum Thema Stadtentwicklung in Stuttgart die kleinen Besucher begeistern wird. Es wird eine Art „Raum-Plan-Spiel“ entwickelt, in dem sich Kinder zwischen fünf und elf Jahren mit ihrer Heimatstadt spielerisch auseinandersetzen können. In den angrenzenden museumspädagogischen Räumen können sich Gruppen und Schulklassen in Workshops intensiv mit den Themen Architektur, Stadtentwicklung und Städtebau in Stuttgart auseinandersetzen. Darüber hinaus spricht die von der Wüstenrot-Stiftung getragene Stadtbauakademie gezielt Jugendliche an und bringt die Stadtlabor-Themen aus dem Museum hinaus in den Schulunterricht.

Erd- und Zwischengeschoss

Dieser Bereich bleibt Veranstaltungen vorbehalten. Die beiden Geschosse können auch bei geschlossenem Museum betrieben werden. Unterschieden werden können drei unterschiedliche Veranstaltungsflächen: der Saal „Marie“, der Salon „Sophie“ und das Foyer. Der Saal ist medientechnisch mit Sound- und Mikrofonanlage sowie professioneller Projektionstechnik ausgestattet und fasst bis zu 120 Personen. Hier werden vor allem Vorträge, Podiumsdiskussionen und Filmabende stattfinden, die auf die bestehende Technik zurückgreifen können. Demgegenüber ist der Salon nicht mit Veranstaltungstechnik ausgestattet und bietet ca. 135 qm Ausstellungs- und Veranstaltungsfläche. Größere Veranstaltungen mit bis zu 400 Besuchern finden im über 550 qm großen Foyer des Wilhelmspalais ihren Platz.


1. und 2. Obergeschoss

Im 1. Obergeschoss erzählt die Dauerausstellung „Stuttgarter Stadtgeschichten“ und im 2. O-bergeschoss laden Sonderausstellungen zum Besuch ein. Vor allem Letztere sollen dem Prinzip des Edutainments folgend neue museale Erlebnisse bieten, die breite Zielgruppen ansprechen. Im 1. Obergeschoss soll eine Erlebnisgalerie entstehen, in der die Besucher Stuttgart in multimedialen Installationen aus ungewöhnlichen Perspektiven erleben können.

1.2. Betriebskonzept

Das künftige Museum möchte zum Haus der Stuttgarterinnen und Stuttgarter werden, in dem diese über ihre Stadt diskutieren, diese gestalten, mit anderen Augen sehen lernen und erleben. Es versteht sich als gesellschaftliches Labor für die Stadt Stuttgart in all ihren zusätzlichen Dimensionen. Ein aktualisiertes Leitbild für das Haus ist als Anlage 2 beigefügt.

Der Ausstellungsbetrieb des Museums soll an sechs Tagen in der Woche zugänglich sein. Parallel dazu wird angestrebt, dass das Café unabhängig vom Museumsbetrieb täglich ab 10 Uhr an allen Tagen der Woche geöffnet ist.

Als Anlage 3 ist das Betriebskonzept beigefügt. Es beschreibt die aktuellen Planungen für das Museum, welches sich in Zusammenarbeit mit den künftigen Partnern noch weiter entwickeln werden.

Der Besucherservice soll von der Rudolf-Sophien-Stift gGmbH, einem Träger der freien Wohlfahrtspflege mit Werkstatt für behinderte Menschen, betrieben werden. Für die Vergabe ist ein Beschluss des Verwaltungsausschusses erforderlich. Eine entsprechende Vorlage wird eingebracht, sobald das Nutzungskonzept beschlossen wurde, da dieses die zu erbringenden Leistungen vorgibt.

1.3 Veranstaltungsbetrieb

Neben das klassische museale Medium der Ausstellung treten Veranstaltungen, digitale Vermittlungsformen, Feste, Festivals, museumspädagogische Angebote und Aktionen im Stadtraum als wichtige Instrumente musealer Arbeit. All diese Angebotsformen sind im Stadtmuseum Stuttgart mehr als ein Begleitprogramm von Ausstellungen; sie entwickeln eigenständige, publikumswirksame und gesellschaftlich relevante Formate. Das Stadtmuseum Stuttgart entwickelt und realisiert – in der Regel in Kooperation mit Partnern aus der Stadt – bis zu 40 Veranstaltungen im Jahr selbst, die das Haus als lebendigen Ort des kulturellen Lebens etablieren.

Das Erdgeschoss und das Zwischengeschoss können unabhängig vom Museum als Versammlungsstätte und damit als Veranstaltungsort betrieben werden.

Mit Unterstützung eines kreativen gastronomischen Partners soll das Haus an insgesamt ca. 140 Tagen im Jahr mit Veranstaltungen bespielt werden. Es ist vorgesehen, dass der gastronomische Partner ungefähr 100 Veranstaltungen in Eigenregie organsiert und realisiert. Dies jedoch in enger Abstimmung und mit Zustimmung des Stadtmuseums.




1.4. Gastronomie

Durch die Verlagerung der Gastronomie ist ein attraktives Museumscafé entstanden, das unabhängig von den Öffnungszeiten des Museums betrieben werden kann. Insgesamt stehen 48 Sitzplätze innen und 20 Plätze im Außenbereich auf der Brücke hin zur Urbanstraße zur Verfügung.

Dies bedeutet für das Kulturcafé, dass dieses unabhängig vom Museum und weit über die Öffnungszeiten des Museums hinaus betrieben werden kann und das Wilhelmspalais täglich zwischen 10 und 23 Uhr und an Freitagen wie Samstagen bis 1 Uhr mit Leben erfüllen soll.

Für alle Veranstaltungen, die nicht vom Stadtmuseum selbst oder in Kooperation mit Dritten durchgeführt werden, soll der gastronomische Partner die Vermietungen der Veranstaltungsräume organisieren und durchführen. Der gastronomische Partner erhält für die Vermietung und Vermarktung der Veranstaltungsflächen ein Exklusivrecht für das Veranstaltungscatering im Rahmen dieser Vermietungen. Dabei behält das Museum die Federführung, um die inhaltliche Ausrichtung des Gesamthauses sicher zu stellen.

2. Auswirkungen der Fortschreibung des Nutzungs- und Betriebskonzeptes

2.1 Personalstruktur

Für das Stadtmuseum wurden zu den Stellenplänen 2016 und 2017 insgesamt 7,25 Stellen geschaffen. Der Stellenbedarf orientierte sich dabei an dem Betriebskonzept, das dem Baubeschluss zugrunde lag. Durch die eingangs erwähnten konzeptionellen Änderungen und der Stärkung des Veranstaltungsbetriebes werden nun Stellenumwidmungen erforderlich, um die Personalstruktur den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.

Für die Planung und Umsetzung der museumseigenen Veranstaltungen wird eine Stelle für das Veranstaltungsmanagement notwendig. Diese Stelle konzipiert die eigenen sowie die in Kooperation mit Dritten geplanten Veranstaltungen, sie ist für das Marketing und die Kommunikation der Veranstaltungen verantwortlich und organisiert den Veranstaltungsbetrieb. Außerdem werden dieser Stelle Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem
Manfred-Rommel-Stipendium stehen, zugewiesen.


Die Verlängerung der Öffnungszeiten und die aktivere Rolle des gastronomischen Partners erhöhen den Abstimmungsbedarf zwischen dem Stadtmuseum und dem gastronomischen Partner erheblich. Um diesen Abstimmungsprozess verwaltungstechnisch begleiten zu können, muss eine Stelle für eine Verwaltungsfachkraft „Marketing, Kommunikation und Betrieb“ (EG 8 TVöD) eingerichtet werden. Sie ist für den Betrieb des Hauses, die Zusammenarbeit mit dem externen Besucherservice und für die Abstimmung mit dem gastronomischen Partner verantwortlich.

Zur Abdeckung der Öffnungszeiten und zur Unterstützung des Hausingenieurs wird eine Stelle für einen Haustechniker (EG 9 a TVöD) benötigt.


Damit diese Stellen dem Stadtmuseum zur Verfügung gestellt werden können, müssen entsprechend dem Prinzip „Schaffung gegen Streichung“ bereits geschaffene Stellen umgewidmet werden:

lfd. Nr.künftigbisherBemerkungen
1Veranstaltungsmanagement, EG 10 TVöD, 100%Museumspädagoge/in, EG 9 TVöD, 100 %, St.Nr. 410.0800.138Durchschnittliche Personalmehraufwendungen / Jahr ca. 2.700 Euro
2Verwaltungsangestellte
„Marketing, Kommunikation, Betrieb“, EG 8 TVöD, 100%
Assistenz Marketing,
EG 6 TVöD, 100 %,
St.Nr. 410.0800.142
Durchschnittliche Personalmehraufwendungen / Jahr ca. 6.200 Euro
3Haustechniker/in,
EG 9a TVöD, 100%
Ausstellungstechniker/in,
EG 9a TVöD, 50%,
St.Nr. 410.0800.134,


Medientechniker/in
EG 9a TVöD, 50%
St.Nr. 410.0800.139
Die Bewertung der umgewidmeten Stellen erfolgte aufgrund von Bewertungsergebnissen bei vergleichbaren Stellen im Kulturamt und ist zu überprüfen, sobald das Haus seinen Betrieb aufgenommen hat und das gesamte Aufgabenspektrum wahrgenommen wird.

2.2 Gestaltung der Gebühren

Für verschiedene Leistungen soll eine Gebühr erhoben werden. Die grundsätzliche Gestaltung der Gebühren ist in Anlage 4 dargestellt. Die Festlegung und Ausgestaltung der Gebühren in einer Gebührenordnung soll vor der Eröffnung beschlossen werden.

Insgesamt wurde darauf geachtet, dass alle Gebühren vergleichsweise niedrig angesetzt werden, um möglichst keine Zielgruppen vom Besuch und der Nutzung von Angeboten auszuschließen. Für den Besuch der Dauerausstellung wird kein Eintritt erhoben.

Für Kinder, Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, Personen im freiwilligen sozialen Jahr, Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab 80 % Behinderung und Bonuscardinhaber ist eine Ermäßigung bis 50 % bei Sonderausstellungen, Führungen und Veranstaltungen vorgesehen. Gruppenteilnehmer erhalten eine Ermäßigung. In besonders gelagerten Fällen (z.B. im Rahmen einer Aktion, besonders förderungswürdige Veranstaltungen) kann die Leitung des Stadtmuseums eine abweichende Gebühr festlegen.

Auf eine Gebühr kann im Rahmen von Sonderprojekten bei denen die Beteiligung vom Gemeinderat beschlossen wurde, wie z.B. "Kultur für alle" auf Gebühren ganz oder teilweise verzichtet werden.



2.3 Aktualisierte Finanzplanung

Ausgehend von der geänderten Nutzungskonzeption ergibt sich folgendes Bild bei der Fortschreibung der damaligen Kostenberechnung:

Finanzplanung
2013

GRDrs 841/2013
Finanzplanung
2017
Besuchszahl gesamt p. a.
110.000
110.000
Einnahmen Gesamtergebnis
-607 TEUR
-592 TEUR
Kalkulatorische Kosten
(Abschreibung abzgl. Auflösung Fördermittel Bund / Land)
440 TEUR
440 TEUR
Kalkulatorische Kosten
(Ausstattung / Mobiliar)
625 TEUR
558 TEUR
Kosten Gebäudebetrieb
1.016 TEUR
1.016 TEUR
Kosten Betreiberorganisation
(Sach- und Personalkosten, Sachkosten 2013 inkl. 1,8% Preissteigerung bis Ende 2016)
2.219 TEUR
2.255 TEUR
Abmangel
3.693 TEUR
3.677 TEUR
Abmangel ohne kalk. Kosten
2.628 TEUR
2.679 TEUR


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