Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS
GRDrs 952/2018
Stuttgart,
11/08/2018



Auswirkungen der Umsetzung der Maßnahme M1 der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart auf das Amt für öffentliche Ordnung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich21.11.2018



Beschlußantrag:

1. Der Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans sieht als Maßnahme M1 ein ganzjähriges Verkehrsverbot in der Umweltzone Stuttgart für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 5 / V vor. Der in dieser Vorlage beschriebenen Umsetzung wird zugestimmt. 2. Vom zusätzlichen Personalbedarf wird Kenntnis genommen. 2.1 Straßenverkehrsbehörde 2.2 Bußgeldstelle






3. Sofern die oben genannten Kapazitäten nicht ausreichen, wird die Verwaltung darüber hinaus ermächtigt, bei entsprechendem Arbeitsanfall bis zu 5 weitere Vollzeitkräfte in EG 8 befristet bis 31.12.2019 zu beschäftigen.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, das entsprechende Personal befristet und/oder über Zeitarbeitsfirmen zu beschäftigen.

5. Die Finanzierung des überplanmäßigen Aufwands für Ermächtigungen im o. g. Umfang i. H. v. bis zu 878.000 EUR erfolgt 2019 aus der Deckungsreserve Personalaufwand im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen. Zur Deckung der Sachkosten für die Ausstattung der Arbeitsplätze i. H. v. bis zu 48.000 EUR wird 2019 die Deckungsreserve Sachaufwand im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen herangezogen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Allgemeines 2. Personalbedarf im Einzelnen

Finanzielle Auswirkungen


1. Kosten

1.1 Personal

Direkte Personalkosten insgesamt: 657.200 € jährlich.
1.2 Sachausstattung

Für die Ausstattung eines Arbeitsplatzes wird ein einmaliger Betrag von 3.000 €. In Ansatz gebracht. Die laufenden Kosten werden bei Bedarf im nächsten Doppelhaushalt berücksichtigt.

Sachkosten (einschl. EDV-Kosten) für 16 Arbeitsplätze insgesamt: 48.000 € einmalig.

1.3 Raumkosten

Sofern Personal in dieser Größenordnung eingesetzt wird, ist dies nicht in den vorhandenen Räumlichkeiten realisierbar.

2. Einnahmen (Gebühren)

Die möglichen Einnahmen generieren sich in unmittelbarer Abhängigkeit von der Anzahl der erteilten Genehmigungen. Die Frage, ob diese gebührenfrei erteilt werden oder in welcher Höhe Gebühren verlangt werden, befindet sich derzeit in Klärung.

Weitere Einnahmen werden sich aus den Erträgen von Bußgeldern ergeben, da bei einem Verstoß gegen das Dieselverkehrsverbot ein Bußgeld in Höhe von 80,00 € fällig wird. In welcher Höhe tatsächlich Erträge aus Bußgeldern entstehen, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.

3. Einnahmeverluste und weitere Auswirkungen aufgrund von Zurückstellung anderer Aufgaben

Um den Personalbedarf zumindest in der Anfangszeit decken zu können, werden vorhandene Mitarbeiter/-innen aus verschiedenen Bereichen der Verkehrsüberwachung abgezogen. Dies wird zu Einnahmeverlusten z.B. durch eine geringere Intensität bei der Parkraum- sowie Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung führen. Auch bei der Überwachungsintensität müssen Abstriche in Kauf genommen werden.

Ob und wie lange sich diese Einschränkungen bei der eigentlichen Aufgabenstellung in Einklang bringen lassen, ist derzeit nicht vorhersehbar.

Es muss deshalb versucht werden, über reguläre Ausschreibungsverfahren bzw. die Einschaltung von Zeitarbeitsfirmen geeignetes Personal zu rekrutieren.


Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen


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Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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