Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
0330-06
GRDrs
435/2022
Stuttgart,
07/05/2022
Nachrücken von Herrn Udo Lutz (SPD) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.07.2022
07.07.2022
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Herrn Udo Lutz in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Begründung:
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 ist Herr Udo Lutz die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD). Er rückt daher gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für den mit Ablauf des 30. Juni 2022 ausgeschiedenen Stadtrat Martin Körner (vgl. GRDrs 434/2022) mit Wirkung zum 1. Juli 2022 in den Gemeinderat nach.
Herr Udo Lutz hat erklärt, dass er die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzung zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihm keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 GemO vorliegen.
Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Herrn Udo Lutz keine Hinderungsgründe vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beteiligte Stellen
nicht erforderlich
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Dr. Frank Nopper
Anlagen
-
<Anlagen>
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