Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
56/2015
GZ:
5622-23
Sitzungstermin: 11.02.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende, EBM Föll
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Stuttgarter Sportförderung;
Zuschuss zur Dachsanierung sowie weiterer dringender Instandsetzungen am vereinseigenen Hallenbad (Mombachbad) des Schwimmvereins Bad Cannstatt 1898 e.V.

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 02.02.2015, GRDrs 56/2015, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Schwimmverein Cannstatt 1898 e. V. wird zur Instandsetzung des vereinseigenen Hallenbads (Mombachbad) im Stadtbezirk Bad Cannstatt ein städtischer Zuschuss in Höhe von 1.150.000 EUR bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Stadt Stuttgart gewährt.

3. Ergänzend finden die besonderen Bewilligungsbedingungen der Stuttgarter Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung Ziffer C.2.3.1.1.ff in der Fassung vom Januar 2014 Anwendung.

4. Der Schwimmverein Cannstatt 1898 e. V. erhält zur Zwischenfinanzierung bis zur vollständigen Zahlung des Zuschusses durch den Württembergischen Landessportbund ein städtisches Darlehen in Höhe von 150.000 EUR. Das Darlehen wird zins- und tilgungsfrei gewährt.

5. Die Auszahlungen in Höhe von 1.300.000 EUR werden im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung im Jahr 2015 wie folgt gedeckt:

6. Den erforderlichen Mehrauszahlungen 2015 in Höhe von insgesamt 1.300.000 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2015 durch Sperrung bei der Deckungsreserve.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BMin Dr. Eisenmann verweist auf den in der Vorlage dargestellten Sachverhalt, den sie kurz zusammenfasst. Sie bittet darum, der Vorlage zuzustimmen, da sie das Angebot des Schwimmvereins für zwingend hält, auch was das Thema Schulsport angeht. Die heutige Zustimmung sei ein wichtiges Signal an den Verein, der sehr gute Arbeit leistet. Weiter weist sie auf den Zuschuss von 150.000 € durch den WLSB hin. Würde man diese Lösung nicht unterstützen, bleibe nur, das Bad dauerhaft zu schließen.

StR Stradinger (CDU) unterstützt die Vorlage und verweist auf die Geschichte des Vereins und die unglücklichen Umstände, mit denen der Schwimmverein seit Juli 2013 zurechtkommen muss. Dennoch habe er sich eingebracht, engagiert und für die Finanzen mit gesorgt. Dem Präsidenten des Schwimmvereins Bad Cannstatt, dessen Team und dem ganzen Verein zolle er Lob und Dank, wie sie mit der Sache umgehen, obwohl die Mitgliederzahlen aufgrund der langen Schließung drastisch zurückgegangen sind. Dennoch seien die verbleibenden Mitglieder zu einer weiteren Umlage bereit.

Der Verwaltung konstatiert er in diesem Fall eine exzellente Leistung. Sie habe kurzfristigste Gespräche konstruktiv geführt, sie habe Wege aufgezeigt und unterstütze mit dieser Lösung die ehrenamtliche Situation. "Also ich muss sagen: Besser geht es nicht!"

StR Prof. Dr. Maier (AfD) erkundigt sich, ob angesichts eines Zuschusses in Millionenhöhe nicht auch die Möglichkeit bestanden hätte, dass die Stadt ein Miteigentum am Hallenbad erwirbt.

Dem Lob an die Verwaltung schließt sich StR Pfeifer (SPD) an. Für seine Fraktion stehe außer Frage, die Struktur in Bad Cannstatt in diesem Punkt aufrechterhalten zu wollen. Würde man dies nicht tun, so würde für den Schul- und Vereinssport Entscheidendes fehlen. Daher stimme man "der Notwendigkeit gehorchend und für den Verein und die Nutzer des Bades gerne zu".

Zur Frage des Miteigentums weist EBM Föll darauf hin, dass dies im Verhältnis zwischen Stadt und Sportvereinen nicht üblich sei. Dass keine Vermischungen stattfinden, sei ein Ausdruck der Selbstverwaltung des Sports. Darüber hinaus müsse der Schwimmverein Bad Cannstatt 1898 e. V. zur Finanzierung früherer Investitionen noch Darlehen bedienen. Wer Miteigentümer werden wollte, müsste fairerweise auch Mitschuldner werden, was man seitens der Stadt vermeiden wolle. Üblicherweise trage der Verein einen Eigenanteil an der Investition, was in früheren Fällen auch gemacht wurde und weshalb es Darlehensverbindlichkeiten gebe. In diesem besonderen Fall sei es dem Verein nicht möglich, einen Eigenanteil zu leisten, weil seine Finanzkraft nicht ausreicht, um weitere Verbindlichkeiten zu bedienen. Zudem sei eine Verkettung unglücklicher Umstände eingetreten, die der Verein nur begrenzt selbst zu verantworten habe. Daher resultiere der Vorschlag, zusammen mit dem WLSB-Zuschuss eine Vollfinanzierung zu leisten, damit das Bad, welches für den Vereins- und für den Schulschwimmsport in Bad Cannstatt und im Neckartal von essentieller Bedeutung sei, baldmöglichst wieder öffnen könne.


BMin Dr. Eisenmann stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.


Die Vorsitzende dankt für dieses Votum ausdrücklich auch im Namen des Vereins sehr herzlich.

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