Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
574
3
Verhandlung
Drucksache:
1377/2017
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
13.12.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart für den Heizungsaustausch von Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft u. Wohnen vom 08.12.2017, nicht öffentlich, Nr. 168
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 12.12.2017, nicht öffentlich, Nr. 619
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung mit der Maßgabe, dass auch Maßnahmen in Eigentümerschaft des Landes Baden-Württemberg und der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen werden.
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 04.12.2017, GRDrs 1377/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Stuttgart für den Heizungsaustausch von Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden wird gemäß Anlage 2 beschlossen.
2. Die Richtlinie tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, frühestens jedoch zum 01.01.2018, und gilt für alle Anträge, die ab diesem Zeitpunkt beim Amt für Liegenschaften und Wohnen eingehen.
3. Die Richtlinie ist befristet und tritt zum 31.12.2020 außer Kraft.
Von EBM
Föll
erfolgt der Hinweis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen sowie der Ausschuss für Umwelt und Technik dem Beschlussantrag mit folgenden Maßgaben einmütig zugestimmt haben:
1. Ausschluss der Förderung für Immobilien der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg.
2. Holzpellet-Heizungen nur mit entsprechenden Filtern in den Stadtbezirken außerhalb der Innenstadt und Bad Cannstatt.
EBM
Föll
stellt anschließend fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache
mit vorstehenden Maßgaben
einmütig
zu
.
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