Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 842/2017
Stuttgart,
10/19/2017



Maßnahme zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts -
Neufassung der Gebührenordnung der Stadtbibliothek Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Ausschuss für Kultur und Medien
Beratung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
06.11.2017
15.12.2017
27.02.2018



Beschlußantrag:

1. Die Neufassung der Gebührenordnung der Stadtbibliothek Stuttgart gültig vom
1. Januar bis 31. Dezember 2018 wird entsprechend
Anlage 3 beschlossen.

2. Die Neufassung der Gebührenordnung der Stadtbibliothek Stuttgart ab dem
1. Januar 2019 wird entsprechend
Anlage 4 beschlossen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Bei der Stadtbibliothek ist geplant, ab 2018 die Benutzungsgebühren anzuheben und ab 2019 neue Gebührentatbestände einzuführen. Diese Maßnahmen sind Teil der Vorschläge des Kulturamts zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts - Kategorie 2 (vgl. GRDrs 593/2017).

Die geltende Gebührenordnung der Stadtbibliothek wurde am 15. Oktober 2015 für 2016 beschlossen. Diese beschlossene Erhöhung erfolgte nach drei Jahren um 2,00 Euro (Erhöhung um rd. 11%). Durch die Neuregelung zum 1. Januar 2018 sollen die Nutzungsgebühren nach 2 Jahren von 20 Euro um 4,00 Euro auf 24 Euro (Erhöhung um 20%) angehoben werden. Ab dem 1. Januar 2019 soll eine neue Servicegebühr für den Transport von Medien in Höhe von 1,00 Euro pro Medium erhoben werden und die Versäumnisgebühr für jedes Medium pro Woche von 0,50 Euro um 0,10 Euro auf 0,60 Euro angehoben werden.





Finanzielle Auswirkungen

Durch die Erhöhung der Nutzungsgebühren bei der Stadtbibliothek Stuttgart wird ab dem 1. Januar 2018 mit Mehreinnahmen von rd. 60.000 Euro gerechnet.

Zum 1. Januar 2019 wird durch die Einführung einer Servicegebühr für den Transport von Medien mit Mehreinnahmen von rd. 70.000 Euro und durch die Erhöhung der Versäumnisgebühr mit Mehreinnahmen von rd. 30.000 Euro gerechnet.

Die voraussichtlichen Mehrerträge sind im Entwurf des Doppelhaushalts 2018/2019 noch nicht enthalten.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer

Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Gegenüberstellung der Gebührenordnungsversionen 2016, 2018, 2019
Anlage 3 Gebührenordnung Stadtbibliothek ab 01. Januar 2018
Anlage 4 Gebührenordnung Stadtbibliothek ab 01. Janaur 2019
Anlage 5 Kalkulation einer Monats- und Jahresgebühr der Stadtbibliothek


Ausführliche Begründung

Neuregelung Gebührenordnung der Stadtbibliothek
(erwartete Mehreinnahmen 2018: + 60.000 Euro, ab 2019: + 160.000 Euro)

Die Gebührenordnung wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 15. Oktober 2015 (GRDrs 320/2015) zuletzt neu geregelt. Als Beitrag zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts soll die Gebührenordnung nach 2 Jahren in zwei Schritten zum 1. Januar 2018 (Anlage 3) und zum 1. Januar 2019 (Anlage 4) geändert werden. Die jeweiligen Änderungen sind in der Übersicht Anlage 2 dargestellt.


a) Änderungen zum 1. Januar 2018:

Die jährliche Nutzungsgebühr soll von 20 Euro auf 24 Euro (Erhöhung von 20%) angehoben werden. Die letzte Erhöhung erfolgte 2016 nach drei Jahren um 2,00 Euro (Erhöhung um rd. 11%). Die Gebührenkalkulation ist als Anlage 5 beigefügt.

Aufgrund der Gebührenerhöhung sowie der Entwicklung der Nutzerzahlen ist von einer Erhöhung der Einnahmen um jährlich 60.000 Euro auszugehen.


Wie bisher sind Kinder und Jugendliche von der Nutzungsgebühr befreit und Inhaber der Bonuscard + Kultur der Landeshauptstadt Stuttgart erhalten eine Ermäßigung auf die Monats- und Jahresgebühr von jeweils 50%.


Die Stadtbibliothek Stuttgart liegt nach der Erhöhung im Städtevergleich auf Platz zwei:



Weitere Änderungen:

· In „§ 6 Abs. 1 Vorbestellung, Leihverkehr“ wird der Zeitpunkt präzisiert, an dem die Bereitstellungsgebühr für eine Vormerkung erhoben wird. · „§ 7 Nutzerkonto, Nutzungsausschluss“ wird neu aufgenommen. Darin wird eine Höchstgrenze für ausstehende Gebühren festgelegt, bei deren Überschreitung ein Nutzungsausschluss bis zum Ausgleich der offenen Gebühren erfolgen soll.





b) Änderungen zum 1. Januar 2019

Neuaufnahme Servicegebühr für den Transport von Medien (§ 6 Abs. 3)
Bei Abgabe von Medien in einer (Stadtteil-)Bibliothek, in denen sie nicht entliehen wurden, wird ab 1. Januar 2019 eine Gebühr von 1,00 Euro pro Medium erhoben. Aufgrund der Anzahl der 2016 stattgefundenen Transporte wird mit einer Mehreinnahme in Höhe von 70.000 Euro gerechnet.

Diese Leistung wird bisher von der Stadtbibliothek kostenfrei angeboten.

Erhöhung der Versäumnisgebühr (§ 3 Abs. 1 Satz 1)
Die Versäumnisgebühr soll von 0,50 Euro auf 0,60 Euro für jedes Medium pro Woche
angehoben werden. Das Kulturamt rechnet dadurch mit Mehreinnahmen in Höhe von 30.000 Euro.




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