Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 4233-05
GRDrs 1262/2015
Stuttgart,
11/12/2015



Aufnahme eines Investitionskredits zur teilweisen Finanzierung
von Flüchtlingsunterkünften




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich02.12.2015



Beschlußantrag:

Die Finanzverwaltung wird ermächtigt, im Finanzhaushalt 2015 einen zinslosen Investitionskredit von 20 Mio. EUR bei der KfW zur teilweisen Finanzierung von Flüchtlingsunterkünften aufzunehmen.


Begründung:


Mit einer Sonderfazilität „Flüchtlingsunterkünfte“ im Rahmen des bestehenden Förderprogramms IKK – Investitionskredit Kommunen unterstützt die KfW Kommunen in Deutschland kurzfristig bei der Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften (Neu- und Umbau, Erwerb, Modernisierung sowie Ausstattung). Für die teilweise Finanzierung von Flüchtlingsunterkünften im Finanzhaushalt 2015 soll aus diesem Sonderprogramm ein Investitionskredit von 20 Mio. EUR aufgenommen werden. Der Zinssatz beträgt 0,00 % p.a. und wird für 10 Jahre festgeschrieben. Der Kredit wird innerhalb von 10 Jahren jährlich gleichmäßig getilgt.

Die Kreditermächtigung 2015 wurde im Nachtragshaushaltsplan 2015 auf 0 EUR herabgesetzt. Die genehmigte Kreditermächtigung für 2014 mit 22,3 Mio. EUR steht aber noch vollumfänglich zur Verfügung. Zu Lasten dieser Kreditermächtigung wurden bislang keine Kredite aufgenommen.






Michael Föll
Erster Bürgermeister









































Finanzielle Auswirkungen

Keine



Beteiligte Stellen








Anlagen



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