Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS
GRDrs 715/2020
Stuttgart,
09/14/2020



Senioren-Jahresabonnement bei Führerscheinrückgabe



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich23.09.2020



Beschlußantrag:

1. Das geförderte Seniorenabonnement wird zum 01.10.2020 für zwei Jahre eingeführt. Bei Verzicht auf ihren Führerschein erhalten Rentner ab 60 und Senioren ab 65 ein Jahr lang ein kostenfreies VVS-Jahres-Abo.

2. Die Senioren-Jahresabos werden vom VVS und der Landeshauptstadt gemeinschaftlich finanziert.

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Stuttgarter Senioren und Seniorinnen soll der Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel erleichtert werden. Geben Senioren/Seniorinnen ihren Führerschein freiwillig ab, erhalten sie für die Dauer von einem Jahr ein kostenfreies SeniorenJahresAbo Netz für den Nahverkehr. Das Angebot gilt auch für Bestandskunden des VVS und gilt für zwei Jahre vom 01.10.2020 bis 30.09.2022.

Voraussetzung ist neben einem Stuttgarter Hauptwohnsitz ein Mindestalter von 65 Jahren oder 60 Jahren bei Rentenbezug oder Ruhegehalt.

Die Laufzeit des Jahresabos, mit monatlicher oder jährlicher Rate, beginnt immer zum Monatsersten und umfasst alle Leistungen eines regulären Tarifprodukts. Wer nach Ablauf der Geltungsdauer keine kostenpflichtige Verlängerung des Abonnements wünscht, muss das Senioren-Abo rechtzeitig, einen Monat vor Ablauf, kündigen. Ansonsten geht es automatisch in ein reguläres kostenpflichtiges Abo über. Der Versand des Jahrestickets in Form einer polygo-Card erfolgt durch die SSB AG.

Weitere Details sind in der Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021, GRDrs. 832/2019 dargestellt.


Finanzielle Auswirkungen

Die Senioren-Jahresabos werden vom VVS und der Landeshauptstadt gemeinschaftlich finanziert.
Der städtische Anteil beträgt im ersten Förderjahr 50 %. Das entspricht bei einem Preis von 560,40 EUR und 2.000 prognostizierten Anträgen rd. 560.000 EUR.
Im zweiten Förderjahr reduziert sich der städtische Anteil auf 25 %. Für weitere 1.400 Anträge fallen bis zu 196.000 EUR an.
Die Förderjahre weichen von den Haushaltsjahren ab, weshalb sich das Programm bis in das Haushaltsjahr 2022 erstreckt.

Die Fördermittel sind im Doppelhaushalt 2020/2021 und in der Finanzplanung im Teilhaushalt 320 - Amt für öffentliche Ordnung, Amtsbereich 3207020 - Verkehrswesen, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, mit 360.000 EUR (2020), 294.000 EUR (2021) und 98.000 EUR (2022) enthalten.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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